Reingefallen auf nachbarschaft24.com - nachbarschaft24.net - meinnachbar.net

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Ja, das habe ich schon ausführlich studiert. Trotzdem hasse ich solche Acts !! :-?
Falls dir die Informationen, die hier angeboten werden und von zigtausenden
gelesen werden, noch immer nicht die nötige Gewissheit geben, um was es sich
hier handelt und was du tun, bzw eher nicht tun solltest, geh schleunigst zu
einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt und lass dich beraten, da dir
(hier) nicht weiter geholfen werden darf. (Rechtsberatungsgesetz)
(die werden dir mit ziemlicher Sicherheit dasselbe sagen, aber dann ist ja "amtlich"...)
 
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Was soll ich jetzt machen. Im gegensatz zu vielen anderen hier komme ich auch Öserreich!
kann mir nicht vorstellen, dass österreichische Gesetzgebung so gravierend von deutscher Gesetzgebung abweicht, was den Verbraucherschutz betrifft. Außerdem sind die rechtlichen Beziehungen zur dubaianischen Freibeuterzone garantiert keine anderen als die zu Deutschland, nämlich Null
 
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Im übrigen scheint mir die Freibeuterzone in Dubai von Österreich fast ebenso weit entfernt zu sein wie von Deutschland, sowohl geografisch als auch in Bezug auf das Rechtswesen.

Die mögen Inkasso-Stalking versuchen können. Vor der Belästigung mit schwachsinnigen Drohschreiben sind alle gleich.
 
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Die bandenmäßig organisierte SPAM-Jagd unter Ausnutzung eklatanter Gesetzeslücken auf ahnungslose Mailnutzer läuft derzeit auf hohem Niveau und trifft einen großen Empfängerkreis, nicht nur Gewinnspieler.

Mailmüll wie im Anhang schlägt auch auf Mailkonten ein, die garantiert frei sind von freiwilligen Eintragungen bei Neppern, Schlepper und Bauerfänger.

Eine entsprechend hohe Betroffenenrate wird in spätestens 2 Wochen zu erwarten sein.

Besonders wichtig wird sein, dass Betroffene, die unerwartet durch schwachsinnige Rechnungen belästigt werden, zeitnah die Bank informieren, die in Unkenntnis der Umstände gutgläubig die Bankverbindung für den Geldtransfer ins Ausland eingerichtet hat.
 

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web.de, auf deren Portalsseite einst Links zu Gaunerdialern präsentiert wurden, könnte in Form einer Warnmeldung ein wenig entgegen wirken. Man müsste halt höflich anfragen.
 
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Web.de erkennt immerhin den Müll als solchen und sortiert den Dreck entsprechend ein.

Das ist auch nicht so schwierig, weil man Dauerpatienten bereits am Hoster erkennt.

Hinterlistig ist die Verschlüsselung der Opfer-ID durch den Hostnamen mit eindeutiger Kennung. Das liefert auch eine "IP-Adresse", wenn der http-Verkehr sonst über einen Proxy läuft.
 
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Die mögen Inkasso-Stalking versuchen können. (...)
Mir schwant, wir haben hier soeben die Geburt eines neuen Fachbegriffs festzustellen -
"Inkasso Stalking"
Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im deutschen Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliches) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
Quelle: Wikipedia.
Ergänzt: Dient dies der Durchsetzung nicht bestehender, aber behaupteter Geldforderungen, wird es Inkasso-Stalking genannt. Noch ist nicht entschieden, ob § 238 StGB hierdurch erfüllt werden kann ...
Quelle: Eigene Erkenntnisse

:sun:
THX @DVill ...
 
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Mir schwant, wir haben hier soeben die Geburt eines neuen Fachbegriffs festzustellen -
"Inkasso Stalking"
Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im deutschen Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliches) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
Quelle: Wikipedia.
Ergänzt: Dient dies der Durchsetzung nicht bestehender, aber behaupteter Geldforderungen, wird es Inkasso-Stalking genannt. Noch ist nicht entschieden, ob § 238 StGB hierdurch erfüllt werden kann ...
Quelle: Eigene Erkenntnisse

:sun:
THX @DVill ...

Klasse! Was die Herrschaften da betreiben wussten wir seit Jahren. Lediglich der Name dafür hat gefehlt...bis jetzt.
 
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Ich sehe hier eine Gesetzeslücke.

Wer als Unternehmer Verbraucher mit Inkassodrohungen belästigt, bewusst Ängste erzeugt, mit Zwangsvollstreckungen droht usw, für Forderungen, die er selbst für so unbegründet hält, dass er ein gerichtliches Mahnverfahren selbst dann nicht anstrengt, wenn der Verbraucher über Jahre einfach nix macht, handelt aus meiner Sicht wie ein Schutzgelderpresser.
 
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Ich sehe hier eine Gesetzeslücke.
"Rechnungslegungsbetrug" -->
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=204193#post204193
(Das Gericht stimmte (der Ansicht) zu, dass eine Rechnung irreführend sei, wenn sie beim Empfänger den Eindruck erweckt, er oder sie wäre zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn dies nicht zutrifft )
(Hier: Verbraucherminsterium Dänemark vs. Nordic Media, zitiert nach der Studie des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, siehe hier)

Ein solches Vorgehen müsste strafbar sein, wenn dem Rechnungssteller die Unberechtigtheit der Forderung bekannt ist - was für nahezu alle Abofallen gegeben ist. Es kann ja mal jemand einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Eine solche Petition würde ich sofort unterzeichnen. Die Juristen der Verbraucherzentralen haben sich dazu ja vielleicht schon Gedanken gemacht, oder?
 
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Diese Gesetzeslücke ist umso drängender, wenn man sieht, dass hinter den ausländischen Postfächern eine bandenmäßige Organisation sichtbar wird, an der im Inland Rechtsanwälte mitwirken, die nötigen Zahlungsängste zu bewirken, und die Beute über deutsche Bankkonten direkt ins Ausland transferriert wird.
 
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Ich sehe hier eine Gesetzeslücke.
Es könnte auch eine Gesetzanwendungslücke sein ...

Nötigung oder Prozessbetrug kommen eigentlich in Betracht, wenn nachgewiesen werden kann, dass man wider besseren Wissens mit Schädigungsabsicht handelt.
Ohne solchen Nachweis würde aber auch jeder andere (neue) Straftatbestand leer laufen.

Ist das Blöde am Rechtsstaat ...
 
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Ich meine schon Rechtsstaatlichkeit.

Man könnte Geschäfte im Internet wenigstens wie Haustürgeschäfte betrachten, mit den damit verbundenen Verbraucherrechten.

Man könnte weiter für Geschäftsleute, die Vertragsverhältnisse behaupten, klare Nachweispflichten definieren, die auch vor Gericht verlangt würden. Das eben schon für Inkasso Stalking. Auch das (oft verbundene) Inkassounternehmen muss dann prüfen, ob die Forderungen gerichtsfest begründbar ist.

Man kann weiter regeln, dass Unternehmer, die Verbraucher mit Inkasso Stalking verfolgen lassen, selbst für negative Feststellungen juristisch greifbar sein müssen.

Gut wäre auch, das weitere Versenden von Drohschreiben nach Erklärung des Widerspruchs als Stalking zu betrachten. Für widersprochende Forderungen muss der Fordernde Belege vorlegen oder gerichtliche Hilfe hinzuziehen.

Und so weiter ...
 
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(hier) nicht weiter geholfen werden darf. (Rechtsberatungsgesetz)
(die werden dir mit ziemlicher Sicherheit dasselbe sagen, aber dann ist ja "amtlich"...)

Ich warte jetzt erstmal ab, habe ja alles exakt nach Anweisung durchgeführt. Also habe ich schonmal das Wichtigste erledigt. Werde Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, was sich entwickelt und wie ich mich verhalte. Aber eins ist sicher: den Müll zahle ich nicht !! :dagegen:
 
Hilfe

Hallo Leute,

mir ist ebenfalls das passiert wie allen anderen auch...nun hab ich die rechnung bekommen von 54€...nun will ich ein wiederruf einlegen...kann ich das an die schicken?

Sehr geerte Damen und Herren,

hiermit lege ich ein Wiederruf ein, denn ich bin nicht bereit, dafür zu zahlen, denn am Anfang stand bei mir nichts von Kostenbeitrag in höhe von 9€. Ich bin auch ebenfalls von einem anderen Inernetanschluss auf Ihre Site gegangen, inder auch nichts von Kostenpflicht stand. Im Internet ist mir aufgefallen, dass vielen genau das selbe passiert ist wie mir und das find ich ein wenig komisch. Daher möchte ich Sie bitten mich sofort zu löschen aus Ihrer Datenbank.

Mit freundlidchen Grüßen..
.


Kann ich sowas schreiben oder nicht?
 
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Kann ich sowas schreiben oder nicht?
Diese Beantwortung der Frage wäre eine Rechtsberatung im Einzelfall und die darf dir nur ein Rechtsanwalt deines Vertrauens geben oder die Verbraucherzentrale. Daher wird dir diese Frage, so wie du sie hier stellst, nur mit folgendem beantwortet werden dürfen.:

Bitte lese die Tips der anderen und bilde dir daraufhin deine eigene Ansicht darüber. Solltest du zu keinem Ergebniss kommen wende den ersten Satz dieses Postings an.

Sorry, aber mehr dürfen wir nicht von uns geben.
 
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Hallo,

habe heute auch die Rechnung von Nachbarschaft24.net bekommen, gleich danach im Internet einen Musterbrief für den Widerspruch gegen Anmeldung bei getarnten Preisangaben gefunden und abgeschickt. Ich hoffe nur das die Ar....cher:wall: mich nicht mehr belästigen werden:sun:

Hier ist der Musterbrief:

[Empfehlungstext unbekannter Qualität entfernt. (bh)]
 
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