Reingefallen auf nachbarschaft24.com - nachbarschaft24.net - meinnachbar.net

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AW: Reingefallen auf nachbarschaft24.com oder nachbarschaft24.net

Habe jetzt das gesamte Forum durchgelesen. Kann es sein, dass viele der Reingefallenen noch innerhalb der 14 Tage wiederrufen haben, und nur wenige eine Rechnung erhalten haben und es dann gemerkt haben?
Vielleicht bin ich doof, aber ich finde dass das z.T. nicht klar herauskommt.
Wie stehen denn eigentlich die Chancen, wenn man die Rechnung erhalten hat und dann gekündigt und widersprochen hat??? (ich betone: noch innerhalb der 14 Tage)
:schluchz:
 
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...was Dir nicht das Recht gibt, diesen Text von
http://www.heise.de/ct/tv/artikel/96119
hier ohne Quellenangabe zu zitieren...


Hallo, die Quelle ist von hier, also das heisst das es frei verfügbar ist wenn es überall im Netz zu finden ist. Oder? Warum postet ihr das nicht gleich am Anfang des Threads? Ich meine diesen Musterbrief. Das wäre doch noch bessere Hilfe für Unwissenden wie mich.
 
dürfte ich denn mit meinem brief,den ich verfasst habe, denn schreiben das es anderen auch so geht wie mir und denen das nicht aufgefallen ist?
 
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dürfte ich denn mit meinem brief,den ich verfasst habe, denn schreiben das es anderen auch so geht wie mir und denen das nicht aufgefallen ist?
weniger ist mehr*. Mir gefällt der c't-Brief soweit ganz gut.

*: wäre ich mir sicher, mit X keinen Vertrag geschlossen zu haben, dann hätte ich dafür Gründe - die würde ich aber in einem Schreiben an X nicht angeben, wenn ich davon ausgehen müsste, dass ich diese Argumente noch benötigen könnte
 
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Hallo, die Quelle ist von hier, also das heisst das es frei verfügbar ist wenn es überall im Netz zu finden ist. Oder? Warum postet ihr das nicht gleich am Anfang des Threads? Ich meine diesen Musterbrief. Das wäre doch noch bessere Hilfe für Unwissenden wie mich.

1. Nur weil es irgendwo im Netz abzurufen ist, heisst es nicht, das man es überall verwenden darf. Es gibt z.B. Bilder im Internet, die jeder sehen und abspeichern darf. Aber wer das Bild dann auf seiner eigenen Homepage verwendet, hat ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung am Kragen, wenn der Eigentümer dies bemerkt. Da sind schon einige Tausend Euro von Gerichten als Entschädigung/Strafe dem Eigentümer zugesprochen worden.

2. Wenn du aber die schriftliche Genehmigung von Heise vorlegen kannst, dass du das Musterschreiben überall weiter verteilen darfst, erlauben wir dir auch, dieses hier reinzustellen.

Ansonsten bleibt dir nur der Hinweis mit dem link zur Originalseite.
 
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Ich bin jetzt sowas von verunsichert.

Ich habe fristgemäß bei den Oppen da gekündigt. Natürlich keine Bestätigung bekommen. Nun hab ich eine Rechnung bekommen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man diese Rechnung widerrufen, damit man auch der richtigen Seite ist. Wie schreibt man denn nun eine Widerruf gegen eine Rechnung, wenn man vorher eigentlich fristgemäß gekündigt hat. Ich finde immer nur Musterbriefe für nen Widerruf, wenn man entweder minderjährig ist oder es nicht mit dem PReis mitbekommen hat. Aber keinen Musterbrief, wenn man eigentlich fristgemäß gekündigt hat.

Bitte helft mir , weiß nicht was ich machen soll. Wie muss ein Widerruf in so einem Falle aussehn?
 
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Das Verhalten von den "Oppen" ist meiner Meinung nach nicht nur rechtswidrig, sondern auch sittenwidrig! Das könnte jeder Richter auf den ersten Blick erkennen! Ich denke, dass man bei solch einem Geschäftsgebahren durchaus schon von Betrug gemäß STGB sprechen kann. :gruebel:
 
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Und wo willst du die vor den Richter zerren? Aus Dubai entführen oder dort mit
Schnellbooten anlanden?
 
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Habe jetzt wieder eine Einladung bekommen und einen Screenshot beim ersten öffnen der Seite gemacht.
Wie schon mal festgestellt, ist zu diesem Zeitpunkt der Preis NICHT fett gedruckt!
Ich denke, dass dies nochmal einige Leute beruhigen kann und zeigt, dass sie auf der sicheren Seite sind.
 

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Es gibt bei mir in Franken einen schönen Spruch über einen (mittelalterlichen) Raubritter: "Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn den zuvor!"
:cool:
 
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[offtopic] Den weisen Sprung kennen hier auch die Schwaben und ich meine mich zu erinnern, dass neulich erst sogar ein alter Hase aus der Rhein-Ruhr-Gegend den Spruch benützt hat. [/offtopic]
PS: Ich krieg bei dem Spruch immer Hunger auf Dominosteine - aber das ist jetzt ein echter Insiderjoke ;)
 
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Es gibt bei mir in Franken ....
Habe mir neulich eine Führung durch den Folterkeller in Nürnberg angetan und kann bei dem Thema getrost behaupten, dass ich den heutigen Halunken das Mittelalter auf den Hals wünsche, im Erfolgsfall gäbe es ab sofort keine Abzocke dieser Art mehr. Schade, dass in unserer verweichlichten Gesellschaft es keine Grundfeste mehr gibt.
 
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Der Hinweis auf das Mittelalter ist so falsch nicht.

Der Vergleich mit der Wegelagerei drängt sich auf. Die Folterwerkzeuge des Inkasso Stalkings sind z.B. auch die Androhung des an den Pranger Stellens in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und die Androhung von abendlichen Hausbesuchen. Das können die anderen Schutzgelderpresser kaum besser.
 
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Es ist ja nicht so, dass ich es anders erwartet hätte, aber folgendes zum Stand der Dinge bei mir: nachdem ich emails mit Widerspruch-Inhalt an sämtliche vorhandenen email-Adressen von Nachbarschaft24 gesendet habe und ein Teil davon tatsächlich angekommen zu sein scheint (es kam zumindest zum Teil keine Meldung zurück, dass die email nicht bearbeitet werden kann) hat sich seitens Nachbarschaft 24 nun nichts mehr geregt. Auch eine Reaktion auf die fristgerechte Kündigung meines Abos bleibt aus. Da frage ich mich? Ist das
1.) Hinhaltetaktik?
2.) Verunsicherungstaktik?
3.) Faulheit?
4.) oder werden die emails einfach nicht gelesen?
Jedenfalls bin ich nun äußerst gespannt was als nächstes passiert. :-?
 
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