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AW: Klagemöglichkeit

soweit die Theorie, und wie verklagt man einen Briefkasten in der dubaianischen Freibeuterzone?
IPRG 129: Für Klagen aus unerlaubter Handlung sind die schweizerischen
Gerichte am Wohnsitz des Beklagten oder, wenn ein solcher fehlt,
diejenigen an seinem gewöhnlichen Aufenthalt oder am Ort seiner
Niederlassung zuständig.

IPRG 21 IV: Die Niederlassung einer Gesellschaft oder eines Trusts befindet
sich in dem Staat, in dem der Sitz liegt, oder in einem der Staaten, in
dem sich eine Zweigniederlassung befindet.
In unserem Falle hat nachbarschaft24 offenbar eine (Zweig)niederlassung in der Schweiz (was aber noch genauer abzuklären wäre ...)

Eine Zweigniederlassung (Filiale) setzt voraus:
- Kaufmännischer Betrieb
- Rechtliche Unselbstständigkeit (keine Tochtergesellschaft)
- Wirtschaftliche Selbstständigkeit
- Örtliche Trennung von Hauptsitz
- Längere Bestehungsdauer
- Gleichartige Tätigkeit wie Hauptsitz

Falls also die Schweizer Adresse eine Zweigniederlassung wäre, könnte in der Schweiz Klage erhoben werden.
 
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Dazu kommt noch IPRG 129 II:
Hat der Beklagte weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
noch eine Niederlassung in der Schweiz, so kann beim schweizerischen
Gericht am Handlungs- oder am Erfolgsort geklagt werden.
 
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Nun, dabei handelt es sich um z.B. deutsche Kläger, die eine Schweizer Unternehmung einklagen möchten.
Insofern wäre das unser Fall, sofern man Deutscher (oder sonstiger Nicht-Schweizer) ist.

Problem dabei ist eben, dass die Täterschaft dann schnell ihre Zweigniederlassung wieder auflöst, um so einer Bestrafung zu entgehen ...
 
AW: Klagemöglichkeit

Falls also die Schweizer Adresse eine Zweigniederlassung wäre, könnte in der Schweiz Klage erhoben werden.
mag sein. Kenne Schweizer Recht nicht. Die absolute Mehrzahl der Poster und Leser
stammt aber aus Deutschland ( über 99% )
Auch die Hinweise gelten ausschließlich für deutsches Recht, so what?

Wäre sicher hilfreich, wenn in der Schweiz etwas unternommen werden könnte, nur
von hier aus wäre das absolut indiskutabel für jeden einzelnen getrennt zu klagen, es sein
denn, die in Deutschland nicht gegebene Sammelklage wäre in der Schweiz möglich.
Selbst dann, wer sollte das koordinieren?

Die hier posten, sind in aller Regel froh, wenn sie nichts mehr damit zu tun haben.
Kannst dich ja zur Verfügung stellen.

PS: Außerdem gibt es starke Hinweise darüber, dass es sich um deutsche
Hinter/Strohmänner oder sonstwas handelt, nur an die heranzukommen ist (gerichtsfest)
nahezu unmöglich
 
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Ja, das ist leider wohl so ...
Ich kenne mich halt nur mit Schweizer Recht aus. Eine "Sammelklage" ist meines Wissens auch nicht möglich, nur eine Streitgenossenschaft, wenn gleichartige, auf einem im Wesentlichen gleichartigen
tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche
den Streitgegenstand bilden.

Aber eben, am besten wäre wohl, wenn einfach niemand was zahlen würde, dann würde es nicht mehr rentieren für die Damen und Herren ...
 
AW: Klagemöglichkeit

IPRG 129: Für Klagen aus unerlaubter Handlung sind die schweizerischen Gerichte am Wohnsitz des Beklagten oder, wenn ein solcher fehlt, diejenigen an seinem gewöhnlichen Aufenthalt oder am Ort seiner Niederlassung zuständig.

IPRG 21 IV: Die Niederlassung einer Gesellschaft oder eines Trusts befindet
sich in dem Staat, in dem der Sitz liegt, oder in einem der Staaten, in
dem sich eine Zweigniederlassung befindet.
In unserem Falle hat nachbarschaft24 offenbar eine (Zweig)niederlassung in der Schweiz (was aber noch genauer abzuklären wäre ...)
.....
... und wenn Du gewonnen hast, wer vollstreckt. Schweizer Garde oder gleich einen neuen Kreuzzug organisieren?
 
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Ist das das echte Ausmaß der Freibeuterei?

gescher.bei-nachbarschaft24.net/5556/0.html
 
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Höchstverdächtig:

h**p://1340888.nachbarschaft24.net/

Die "Dame" ist 16 Jahre alt, wie konnte sie sich überhaupt anmelden?!
Es können noch Wetten angenommen werden, ich behaupte, die komplette Datenbank von denen ist "virtuell" :D

Viele Grüße,
Jens
 
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Ist das das echte Ausmaß der Freibeuterei?
Noch nicht ganz.
Für Deutschland geht's hier weiter: deutschland.bei-nachbarschaft24.com
(für CH und A analog ... )

Die "Dame" ist 16 Jahre alt, wie konnte sie sich überhaupt anmelden?!
Das "Anmeldeformular" lässt Baujahr 1991 als Eingabe zu.

aber lt. deren "AGB":
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nachbarschaft24 nicht nutzen
 
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Es können noch Wetten angenommen werden, ich behaupte, die komplette Datenbank von denen ist "virtuell"
In der Kleinstadt, in der ich wohne, sind ca. 30 Personen gelistet. Darunter sind zwei Klassenkameraden meiner Tochter (beide 19) mit richtigem Namen und Geburtsdatum aufgeführt.
 
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Uff, das ist echt heftig. Ich habe mal beispielhaft nach ESSEN gesucht. Da sind 42 (!) Seiten Profile aufgelistet. Und die sind definitiv nicht alle virtuell.

Harvester
 
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In China gibt es regelrecht ein Industrie, wo welche für einen Hungerlohn den ganzen Tag Computerspiele spielen und die Bosse den Account dann teuer in der Welt verkaufen. Und hier kann ich mir was ähnliches vorstellen, die die ganzen Profildaten faken. Deutschland kann doch wirklich nicht so blöd sein, dass wirklich so viele auf diese Seite sich anmelden, tatsächlich ein Profil anlegen und zahlen?
 
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IUnd hier kann ich mir was ähnliches vorstellen, die die ganzen Profildaten faken.
Datensätze zu faken, dürfte eine der leichtesten Übungen sein.

Deutschland kann doch wirklich nicht so blöd sein, dass wirklich so viele auf diese Seite sich anmelden, tatsächlich ein Profil anlegen und zahlen?
Man schätzt, dass etwa 10% der Betroffenen zahlt, warum auch immer. Sonst würde sich das
Ganze ja nicht für die Freibeuter lohnen. Ob sie es freiwillig tun oder weil sie sich unter Druck
gesetzt fühlen und ob sie dann die "Dienste" tatsächlich nutzen, ist kaum feststellbar. Die meisten
schweigen aus Scham und Furcht. Gespammt wird für diese "Dienste" mit dutzenden Pseudodomains,
die alle immer wieder auf diese Seite führen.
 
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In der Kleinstadt, in der ich wohne, sind ca. 30 Personen gelistet. Darunter sind zwei Klassenkameraden meiner Tochter (beide 19) mit richtigem Namen und Geburtsdatum aufgeführt.
Das könnte helfen.

Haben diese Klassenkameraden an Gewinnspielen teilgenommen und dadurch ihre persönlichen Daten in die Hände von Neppern, Schleppern und Bauernfängern gegeben?

Wenn die sich nicht persönlich zu dieser öffentlichen Verwendung ihrer persönlichen Daten angemeldet haben, sollte man schnellstens über Abhilfen nachdenken.
 
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Hallo,

das lustige bei mir ist, das ich mich am 27.10 angemeldet habe und damals nix von probemonat und 14 tage kostenlos stand. Naja jetzt schon. Aber das die Rechnung erst am 8.12 kam. Naja da ich eine falsche Adresse eingeben habe und nicht den richtigen namen, laufen die mahnungen wo anders auf aber net bei mir. :-D
 
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