Reingefallen auf nachbarschaft24.com - nachbarschaft24.net - meinnachbar.net

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Man muss jedenfalls genau beurteilen können, was aus einem Schreiben herausgelesen werden kann. Unnötige oder fehlinterpretierbare Aussagen werden zum eigenen Nachteil.

Nur die Empfehlungen der Verbraucherzentralen sowie die hier im Forum enthaltenen sind empfehlenswert.
 
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Hm, verstehe. Ich als Laie, denke das man schon das aus dem Schreiben klar ersichtlich wird, was mein Wunsch war. ;)

Na ja, sei es drum. Ich habe eine Bestätigung bekommen, das mein Widerruf angenommen wurde und für die Zukunft bin ich auch wieder ein wenig schlauer.
 
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Ein fiktives Beispiel:

Ein Jugendlicher meldet sich mit falschen Daten bei einer Kostenfalle an. Die Rechnung schreckt ihn auf. Die Eltern erstatten empört Anzeige wegen Betrugs gegen den Fallensteller.

Der StA ermittelt 2 mögliche Delikte: Datenfälschung durch den Jugendlichen und Betrug durch den Fallensteller. Letzteres ist nicht nachweisbar und wird verworfen.

Es bleibt die Selbstanzeige des Jugendlichen bezüglich der Fälschung beweiserheblicher Daten. Die Entscheidungen sind leider bekannt, werden veröffentlicht und leiten Wasser auf die falschen Mühlen.

Man sollte immer wahrheitsgemäß bleiben und nur das Nötige in der richtigen Weise sagen.
 
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[Fullquote entfernt. (bh)]
hallo kimi..leider bin ich auch reingefallen...nun...ich hab meine richtige DAten gar nicht geschrieben..
hast du die Rechnung bekommen??
hast du auch eine Bestätigung deiner Kündigung erhalten??
vielen Dank un ich warte auf deine baldige Antwort.
Gruss
 
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Hallo
ich bin neu hier und war so doof auf den Unfug reinzufallen:wall:
Jetzt hab ich mir das Forum gut durchgelesen und hätte noch eine Frage wie formuliert man denn diesen Widerruf am besten?
 
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Jetzt hab ich mir das Forum gut durchgelesen und hätte noch eine Frage wie formuliert man denn diesen Widerruf am besten?

Bereits auf Seite 1 dieses Threads bei der 5. Antwort im dort benannten Link wird alles erklärt. Genau bei den "Überlegungen zu angeblich geschlossenen Internetverträgen" gibt es eine Stichpunktliste nach der Frage "Kann ich den Vertrag widerrufen?".

Was davon hast du gelesen und was davon nicht verstanden?
(auch wenn die Frage ggf. "pampig" klingt- sie ist nicht böse/abwertend gemeint)
 
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hallo kimi..leider bin ich auch reingefallen...nun...ich hab meine richtige DAten gar nicht geschrieben..
hast du die Rechnung bekommen??
hast du auch eine Bestätigung deiner Kündigung erhalten??
vielen Dank un ich warte auf deine baldige Antwort.
Gruss

Hi rodri-mkxx,

ich hab von nachbarschaft24 zum Glück nie eine Rechnung erhalten, da ich nach der Anmeldung einen Widerruf (keine KÜNDIGUNG) an die abgeschickt habe. Der Widerruf ist auch "bestätigt" wurden, wie ich hier schon irgendwann vorher erwähnt habe.
 
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So, ich habe heute eine Rechnung von diesem Nachbarschaftsunsinn erhalten, obwohl ich mich da gar nicht angemeldet habe.
Das habe ich denen gerade mitgeteilt, hilfweise widerrufen, angefochten und gekündigt...
Viel interessanter finde ich das hier:
Begleichen Sie bitte beigefügte Rechnung innerhalb der nächsten 7 Tage auf das folgende Konto:

Empfänger: Zentrale Abrechnungsstelle (Nur an diesen Empfängernamen überweisen!)
Bank: Commerzbank
[......]
(Bitte überweisen an den aufgeführten Empfänger! Nicht Projektname aufführen.)​

Da die Commerzbank das möglicherweise gar nicht weiß, was da ihre Kontoinhaber so treiben, habe ich diese gerade mal in einem freundlichen Email darauf hingewiesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden habe ich heute die unten stehende Nachricht von einem Ihrer Kunden erhalten.
Die personalisierten Links darin habe ich vorsorglich unkenntlich gemacht.
Dieser fordert mich darin auf, an ein Konto, welches in Ihrem Hause geführt wird, Geld zu überweisen; obwohl ich weder einen Vertrag mit diesem abgeschlossen habe noch eine Leistung in Anspruch genommen habe.
Er gibt an, dass ich an eine "Zentrale Abrechnungsstelle" überweisen solle.

Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass Sie nach Nr. 3 Absatz 2 des "Abkommens zum Überweisungsverkehr" einen Kontonummer-Namensvergleich vorzunehmen haben, wenn in Belegform erteilte Überweisungsaufträge von dem erstbeauftragten Kreditinstitut auf EDV-Medien erfasst und beleglos weitergeleitet werden (EZÜ-Verfahren). Da ich derartige strittige Überweisungen -- wenn überhaupt -- grundsätzlich beleghaft erteilen würde, müsste für Sie die Möglichkeit eines Kontonummer-Namensvergleichs bestehen. Insbesondere müsste das Konto tatsächlich unter dem Namen "Zentrale Abrechnungsstelle" ohne Zusätze geführt werden, also von einer Person mit dem Namen "Zentrale Abrechnungsstelle" eröffnet worden sein.

Nach § 154 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung sind in Deutschland sogenannte Nummernkonten nicht zulässig. Insbesondere ist es auch verboten, Buchungen auf einen falschen oder erdichteten Namen vornehmen zu lassen. Ich fordere Sie daher auf, mir unverzüglich mitzuteilen, wer der Kontoinhaber des genannten Kontos ist. Hilfweise teilen Sie diesem mit, dass er derartige Zahlungsaufträge nicht mehr versenden darf und überweisen die auf den Namen "Zentrale Abrechnungsstelle" überwiesenen Beträge an die Auftraggeber zurück.

Sollten Sie mir nicht bis zum 17.11.2007 die Daten Ihres Kontoinhabers mitgeteilt haben, oder mir nachgewiesen haben, dass Sie den Kontoinhaber auf das geltende deutsche Recht hingewiesen haben, werde ich mich an das für Sie zuständige Finanzamt zur Veranlassung einer Steuerprüfung und der Sperrung des betreffenden Kontos (§ 154 Absatz 3 AO) wenden. Desweiteren werde ich einen Hinweis an das Zollamt geben, da es sich möglicherweise um Geschäftsverkehr mit dem Ausland handelt. Schließlich werde ich den ZKA einschalten, da das Überweisungsabkommen mit diesem abgeschlossen wurde.

Weiterhin behalte ich mir vor, mich an die Bankenaufsicht zu wenden oder Strafanzeige (z.B. wegen Steuerbetrugs) gegen Ihr Unternehmen zu stellen.

Hochachtungsvoll,

Mal sehen, was passiert...

Diverse Daten entfernt. MOD/BR
 
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Wieso wendest du dich nicht gleich an die BaFin?
Die interessiert es auch sicher ;)
 
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"zufällig" arbeite ich selbst in einer Behörde, die mit dem Bankgewerbe öfters zu tun hat (konkretisieren werde ich das hier nicht) und will / muss erst mal "anonym" und als Privatperson der Coba eine Chance geben... vielleicht wissen die es ja wirklich nicht...
 
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Jedenfalls ist "Zentrale Abrechnungsstelle" von "Zentrale Abrechnung" klar zu unterscheiden. Wenn die Firma gemeint wäre, müsste die Zahlungsaufforderung anders lauten.
 
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"Wo Geld zu holen ist, wird Moral nicht groß geschrieben" - stand in einem Beitrag des Links, den dvill hier angegeben hat. Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Die Banken haben doch alle einen :saint: oder nicht?!
 
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Hier ist eine Firma mit diesem Namen:

za-clearing.com/impressum.html
 
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Habe jetzt erst den Beitrag gelesen, dass es anscheinend eine Firma "ZA zentrale abrechnungsstelle GmbH" gibt... dumm nur, dass die nicht "Zentrale Abrechnungsstelle" heißt... (Rechtsform und das "ZA" ist auch relevant; werde auch noch mal ins Firmenrecht schauen, wenn die Coba mir "seltsame" Antworten gibt...)
Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 9 KWG handelt es sich bei "Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft)" um ein Bankgeschäft, ein Hinweis "Eine Tätigkeit, die der behördlichen Genehmigung bedarf, übt die Gesellschaft nicht aus." ist zwar schön zu lesen, aber bringt die Aufsicht eher noch dazu, zu kontrollieren... wenn sie es weiß...
 
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auf der Seite der ZA in Frankfurt steht:
"Ich habe von Ihnen eine Rechnung erhalten, wie reagiere ich richtig?
Bitte folgen Sie den Anweisungen in der Rechnung und weisen Sie das Geld baldmöglichst an. Falls Unstimmigkeiten aufgetreten sind setzen Sie sich bitte mit dem Kundensupport in Verbindung. Die Telefonnummer und weitere Kontaktdaten finden Sie auf der Rechnung."

Die Rechnung, die ich erhalten habe, kam nicht von denen. Kontaktdaten von denen stehen auf meiner Rechnung auch nicht drauf. Vielleicht schicke ich denen auch noch ein Email.
 
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