Regulierer greifen wieder durch: 41.100 Dialer verboten
Neuer schwerer Schlag für die Dialer-Branche: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat jetzt über 41.000 Einwählprogramme für illegal erklärt. Das bestätigte Behördensprecher Rudolf Boll heute Abend gegenüber Dialerschutz.de. Die beanstandeten Dialer hätten nicht den Vorgaben entsprochen. Bestandskräftig ist die Entscheidung der Regulierer allerdings noch nicht.
Insgesamt 30 Telefonnummern sind von der neuerlichen Maßnahme der Regulierungsbehörde betroffen - und damit mehr als 41.100 Dialer der Berliner Firma Intexus GmbH, die über diese Nummern laufen. Bei 15 Rufnummern wurde die Abschaltung zum 13. Mai 2005 angeordnet. Aber was noch entscheidender ist: Zugleich verbot die Behörde für alle betroffenen Intexus-Dialer rückwirkend Inkasso und Rechnungslegung. Das bedeutet auf Deutsch: Sämtliche Gebühren, die über die Nummern einkassiert wurden, können im Prinzip von den Dialer-Kunden zurückgefordert oder einbehalten werden. Das ist zumindest dann der Fall, wenn die Intexus GmbH keinen Widerspruch gegen die Maßnahme einlegt, bzw. in einem möglichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht unterliegt. Dennoch dürfte die Entscheidung vielen Betroffenen schon jetzt Rückenwind geben – nämlich denen, die sich seit Monaten wegen einer der Nummern im Streit mit der Telekom befinden, die das Geld eintreiben will.
Konkret betroffen sind die Rufnummern 090090000801, 090090001114, 090090001115, 090090001215, 090090001216, 090090001217, 090090001218, 090090001219, 090090001220, 090090001221, 090090001224, 090090001225, 090090001229, 090090001230, 090090001242, 090090000791, 090090000792, 090090000793, 090090000794, 090090000795, 090090000796, 090090000797, 090090000798, 090090001113, 090090001214, 090090001222, 090090001223, 090090001226, 090090001227 und 090090001228. Über diese Nummern laufen und liefen eine Vielzahl einschlägiger Dialer-Seiten, darunter auch solche, die sich ganz gezielt an Kinder und Jugendliche richteten.
Rudolf Boll, Sprecher der Regulierungsbehörde, erklärte das Verbot heute Abend gegenüber Dialerschutz.de damit, dass die betroffenen Dialer nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hätten: „Teilweise fehlte die vorgeschriebene Wegsurfsperre, zum Teil wurde die Verbindung bei Blocktarifen schon nach 30 Minuten statt erst nach einer Stunde gekappt.“ In einigen Fällen habe auch die vorgeschriebene, eindeutige Bezeichnung der Einwählprogramme nicht gestimmt. „Da wurden teilweise nur Platzhalter verwendet“, so Boll.
Das Berliner Unternehmen Intexus ist damit bereits zum dritten Mal von der Regulierungsbehörde auf breiter Front ausgebremst worden. Anfang 2004 hatten die Regulierer schon einmal tausende Dialer der Firma für illegal erklärt – eine Maßnahme, die vor knapp zwei Monaten vom Verwaltungsgericht Köln für rechtmäßig erklärt wurde. Auch Ende 2003 war einer Vielzahl von Mainpean-Dialern rückwirkend die Registrierung entzogen worden.
Zum Bericht: http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=261
Zur Regulierungsbehörde: http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/18/index.html
cu,
Sascha
Neuer schwerer Schlag für die Dialer-Branche: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat jetzt über 41.000 Einwählprogramme für illegal erklärt. Das bestätigte Behördensprecher Rudolf Boll heute Abend gegenüber Dialerschutz.de. Die beanstandeten Dialer hätten nicht den Vorgaben entsprochen. Bestandskräftig ist die Entscheidung der Regulierer allerdings noch nicht.
Insgesamt 30 Telefonnummern sind von der neuerlichen Maßnahme der Regulierungsbehörde betroffen - und damit mehr als 41.100 Dialer der Berliner Firma Intexus GmbH, die über diese Nummern laufen. Bei 15 Rufnummern wurde die Abschaltung zum 13. Mai 2005 angeordnet. Aber was noch entscheidender ist: Zugleich verbot die Behörde für alle betroffenen Intexus-Dialer rückwirkend Inkasso und Rechnungslegung. Das bedeutet auf Deutsch: Sämtliche Gebühren, die über die Nummern einkassiert wurden, können im Prinzip von den Dialer-Kunden zurückgefordert oder einbehalten werden. Das ist zumindest dann der Fall, wenn die Intexus GmbH keinen Widerspruch gegen die Maßnahme einlegt, bzw. in einem möglichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht unterliegt. Dennoch dürfte die Entscheidung vielen Betroffenen schon jetzt Rückenwind geben – nämlich denen, die sich seit Monaten wegen einer der Nummern im Streit mit der Telekom befinden, die das Geld eintreiben will.
Konkret betroffen sind die Rufnummern 090090000801, 090090001114, 090090001115, 090090001215, 090090001216, 090090001217, 090090001218, 090090001219, 090090001220, 090090001221, 090090001224, 090090001225, 090090001229, 090090001230, 090090001242, 090090000791, 090090000792, 090090000793, 090090000794, 090090000795, 090090000796, 090090000797, 090090000798, 090090001113, 090090001214, 090090001222, 090090001223, 090090001226, 090090001227 und 090090001228. Über diese Nummern laufen und liefen eine Vielzahl einschlägiger Dialer-Seiten, darunter auch solche, die sich ganz gezielt an Kinder und Jugendliche richteten.
Rudolf Boll, Sprecher der Regulierungsbehörde, erklärte das Verbot heute Abend gegenüber Dialerschutz.de damit, dass die betroffenen Dialer nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hätten: „Teilweise fehlte die vorgeschriebene Wegsurfsperre, zum Teil wurde die Verbindung bei Blocktarifen schon nach 30 Minuten statt erst nach einer Stunde gekappt.“ In einigen Fällen habe auch die vorgeschriebene, eindeutige Bezeichnung der Einwählprogramme nicht gestimmt. „Da wurden teilweise nur Platzhalter verwendet“, so Boll.
Das Berliner Unternehmen Intexus ist damit bereits zum dritten Mal von der Regulierungsbehörde auf breiter Front ausgebremst worden. Anfang 2004 hatten die Regulierer schon einmal tausende Dialer der Firma für illegal erklärt – eine Maßnahme, die vor knapp zwei Monaten vom Verwaltungsgericht Köln für rechtmäßig erklärt wurde. Auch Ende 2003 war einer Vielzahl von Mainpean-Dialern rückwirkend die Registrierung entzogen worden.
Zum Bericht: http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=261
Zur Regulierungsbehörde: http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/18/index.html
cu,
Sascha