Unberechtigte Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihre Email vom .xxx, in dem Sie einen Betrag von 124,89 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.
Nach meiner feste Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit der Firma „Pressevertrieb Trave GmbH“ noch mit der Internetseite „Probenfieber“ abgeschlossen.
Laut AGB auf den Seite von „Probenfieber“, kommt eine Vertrag nur zu Stande, wenn jemanden dazu eine Einzugsermächtigung, also Kontodaten abgibt. Und das hab ich auf gar kein fall gemacht.
Ich habe bis .x.x.2008 weder eine Anmeldebestätigung erhalten, geschweige denn eine Rechnung bzw. Mahnung und ich bin auch nicht über mein Widerrufsrecht belehrt worden.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim*mungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.
Hiermit fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Vorsorglich widerrufe ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Sollten Sie doch von irgendwo meine Kontodaten haben, entziehe Ihnen mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung (was ich nie abgegeben hab) für meine Konto.
Sollten bei der Firma Pressevertrieb Trave GmbH und der Internetseite Probenfieber irgendwelche Daten von mir gespeichert sein, erkläre ich hiermit, dass ich damit nicht einverstanden bin, und diese Daten sofort zu löschen sind und jegliche Nutzung der Daten hiermit ausdrücklich untersagt wird.
Des weiteren weise ich sie darauf hin, dass ich auch künftig nicht von der Firma Pressevertrieb Trave GmbH, Probenfieber, und deren Inkasso Gesellschaften kontaktiert oder belästigt werden möchte, weder telefonisch noch in sonst irgendeiner Weise.