Rechnung erhalten

So einfach ist das tatsächlich nicht. Aber man muss sich im Klaren darüber sein, dass mit den Urteilen zunächst nur konkrete Einzelfälle abgehandelt werden. Natürlich ist es argumentativ eine Hilfe, mit einem Aktenzeichen wedeln zu können, aber wenn das AG Frankfurt zum Beispiel 2010 noch der Meinung war, dass die Preisangabe an verborgener Stelle genügt hat um wirksam in den Vertragsschluss einbezogen zu werden, hat es die Abofallen 2011 in einem anderen Kontext gesehen: AG Frankfurt/Main, 23.03.2011 - 29 C 2583/10
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=29 C 2583/10

Natürlich sind Gerichtsurteile in der Regel Einzelfälle, aber auch in diesem Urteil wurde wieder deutlich: Die Preisangaben, so wie die dargestelt waren, reichten vollkommen aus. In diesem konkreten Fall war es nur nicht zu einem Vertrag gekommen weil "Weder die Anmeldeseite noch andere zum Angebot der Beklagten gehörigen Webseiten unterscheiden sich inhaltlich von anderen kostenlosen Angeboten der betreffenden Software in einer Weise, die auf die Entgeltlichkeit gerade des Angebots der Beklagten schließen lassen würden".

Ich weiß aus anderen Urteilen, die alle neueren Datums sind, das User vor Gericht verloren hatten weil gerade die Anmeldemaske "erhöhte Aufmerksamkeit" vom User abverlangt hätte, da er seine kompletten Daten, einschl. Geburtsdatum hatte eingeben müssen. Das wäre üblicherweise bei einer kostenlosen Seite nicht der Fall.... so die Urteilsbegründung.
 
Ich weiß aus anderen Urteilen, die alle neueren Datums sind, das User vor Gericht verloren hatten weil gerade die Anmeldemaske "erhöhte Aufmerksamkeit" vom User abverlangt hätte, da er seine kompletten Daten, einschl. Geburtsdatum hatte eingeben müssen. Das wäre üblicherweise bei einer kostenlosen Seite nicht der Fall.... so die Urteilsbegründung.

Also ich finde es nicht außergewöhnlich das man seinen Namen, Geburtsdatum usw. angeben muss. Dies ist doch mittlerweile fast überall im Internet der Fall wo man sich registrieren muss. Und nur weil man seine kompletten daten angeben muss heißt es doch noch lange nicht das dort irgendwo Kosten versteckt sind. Merkwürdig wäre es wohl für die meisten User eher dann, wenn man seine Bankverbindung angeben müsste.

Ich muss ja jetzt mal direkt fragen: Wieso beschäftigst du dich so sehr mit diesen Urteilen und sprichst dich FÜR diese doch eher - ich nenne es mal merkwürdige Art und Weise an Geld zu kommen aus?
 
Ich kann dir sagen warum, weil es hier um ein Forum geht wo Leute zum Teil auch Unterstützung und Hilfe erwarten. Natürlich könnte ich auch plump, ohne Nachzudenken immer nur schreiben "Alles Abzocke, Betrüger, habe mich nie angemeldet... bla bla" Aber wem hilft das?

Ist es nicht nicht besser zu versuchen nach Wegen und Lösungen zu suchen damit anderen nicht auch ähnliches passiert?

Wenn du dich besser fühlst (Megger1986) schreibe einfach diese Hau-Drauf-Parolen "Azocker, Betrüger, usw." und ich werde dann (dir zuliebe) "Gefällt mir" anklicken und dich auch noch schriftlich loben!

Nur nochmal meine Frage. Wem hilft das?
 
Die Preisangaben, so wie die dargestelt waren, reichten vollkommen aus.
Du hast die Urteilsbegründung nicht verstanden. Es geht darum, dass die AGB dem Seitenkontext entgegenstehen und Qiones bildet da keine Ausnahme. Damit sind auch die klassischen Merkmale einer Abofalle erfüllt und die Rechtsprechung weiß das inzwischen entsprechend zu würdigen. Ein strafrechtliches Nachspiel wäre sicher wünschenswert.
 
Nur nochmal meine Frage. Wem hilft das?

Ich bin in dem Fall eher für lautes Schreien von "Betrüger, nicht zahlen!" Wem hilft es, wenn hier in die andere Richtung Panik gemacht wird, dass der eingegangene "Vertrag" vielleicht doch rechtens sein könnte? Mag sein, dass es da immer noch auf den Einzelfall ankommt. Aber soll der Großteil der Leute, die in so einer Situation sind, einfach erst mal bezahen, weil sie Angst vor den Konsequenzen haben? Darauf spekulieren unseriöse Anbieter doch nur.

Ach und.. die Art und Weise wie ein bestimmter Herr hier anscheinend wichtige Teilsätze fettet, erinnert mich an bestimmte Emails, die ich vor kurzem erhalten habe... :)
 
Ich kann iriegirl da nur zustimmen. Die eigentliche frage um die es ging war ja, ob man bei Quiones in eine Kostenfalle tappt oder ob die tatsächlich Anspruch auf ihr Geld haben wenn man sich registriert. Es ist zu vermuten das die meisten Leute von den 39 Euro überrascht sind. Als "Normalo" wird sich wohl kaum jemand auf Grund der Rechnung erstmal tagelang über Gesetze usw informieren sondern zahlen. Deshalb ist es gut das es Foren wie dieses gibt, wo man sich mit anderen Leuten austauschen kann.
 
Hat von den betroffenen Leuten die sich hier gemeldet haben schon jemand weitere Mails bekommen?
Ich hab von denen am 08.06.2012 und am 09.06.2012 etwas gehört und seitdem ist (zum Glück) Funkstille.
 
Hallo,
ich habe jetzt das selbe problem..hatte mich mal angemeldet,nach 2wochen kam auch eine rechnung,natürlich nur per mail
heute kam dann von Quartum GmbH - Forderungsmanagement eine mail,wo sie schon anfangen zudrohen,und mahnkosten drauf geschlagen haben.
nun hab ich doch etwas angst bekommen,soll ich nun bezahlen oder nicht??
danke für eure antworten
 
Hallo,
ich habe jetzt das selbe problem..hatte mich mal angemeldet,nach 2wochen kam auch eine rechnung,natürlich nur per mail
heute kam dann von Quartum GmbH - Forderungsmanagement eine mail,wo sie schon anfangen zudrohen,und mahnkosten drauf geschlagen haben.


Bist du immernoch angemeldet oder hast du dich wieder abgemeldet und direkt danach kam die Rechnung?
 
Bist du immernoch angemeldet oder hast du dich wieder abgemeldet und direkt danach kam die Rechnung?
hallo Megger1986
am 10.6.bekam ich die rechnung,habe direkt gekündigt..
es kam auch eine antwort,das kündigung ab dem 9.7 rechtskräftig ist,da ja angeblich ein monat einzuhalten wäre.
heute kam dann von Quartum GmbH - Forderungsmanagement eine mahnung
 
hallo Megger1986
am 10.6.bekam ich die rechnung,habe direkt gekündigt..

Das verstehe ich leider noch nicht so ganz:
Du hast gekündigt nachdem du die Rechnung bekommen hast oder schon vorher?


es kam auch eine antwort,das kündigung ab dem 9.7 rechtskräftig ist,da ja angeblich ein monat einzuhalten wäre.

Soweit ich weiß hat man ein 14 tägiges Widerrufsrecht, deshalb kommt mir dieses Datum 09.07.2012 etwas merkwürdig vor.
 
nun hab ich doch etwas angst bekommen,soll ich nun bezahlen oder nicht??
Leider dürfen wir dir hier nicht raten tue dies oder das, weil...
Im Forum dürfen wir keine Rechtsberatungen durchführen, da wir keine Erlaubnis dazu haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz

Aber ein Hinweis darf erlaubt sein:
Allen die nicht zahlen, die dürfen nämlich ihr Geld behalten.
 
soll ich dir das am besten mal koppieren?
also,ich habe die rechnung bekommen,und dan direkt gekündigt..darauf hin kam das hier:
wir bedauern, dass Sie nicht länger Mitglied bei uns sein möchten. Jedoch respektieren wir Ihre Entscheidung und haben Ihre Kündigung zur Kenntnis genommen. Die Kündigungsfrist beträgt laut unseren AGBs 4 Wochen und wird somit 09.07.2012 wirksam. Leider entbindet das Sie nicht aus der Verpflichtung aus dem Vertrag den Sie mit uns abgeschlossen haben.
Mit freundlichen Grüßen
B. W.
 
Auch wenn schwer fällt, bitte keinen Namen nennen!

@nexena2009, wolltest du den Vertrag überhaupt? Du schreibst was von Kündigen aber kündigen kann man nur gültige Verträge! Widerruf wäre womöglich das Zauberwort aber das ist hier auch egal:
Teleton schrieb:
Man darf nicht am Wortlaut der Erklärung kleben. Wenn eindeutig ist dass eine sofortige Beendigung des Vertrages erfolgen soll muss die Erklärung so ausgelegt werden, dass das erkennbare Ziel erreicht wird. Eine scheinbare Kündigung kann daher auch ein Rücktritt oder ein Widerruf sein. Siehe z.B.http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1955
Wann wurde dir denn die Widerrufsbelehrung zur dauerhaften Speicherung übermittelt?
 
Auch wenn schwer fällt, bitte keinen Namen nennen!

@nexena2009, wolltest du den Vertrag überhaupt? Du schreibst was von Kündigen aber kündigen kann man nur gültige Verträge! Widerruf wäre womöglich das Zauberwort aber das ist hier auch egal:
Wann wurde dir denn die Widerrufsbelehrung zur dauerhaften Speicherung übermittelt?
Also,ich habe jetzt nochmal genau geguckt..ich habe mich am 25.5 angemeldet,da ich nach der anmeldung auf der seite aber auch nicht weiter kam,habe ichs vergessen,da ich nix von den anmeldegebühren gelesen habe.am 10.6 dann die rechnung,und hab natürlich direkt gekündigt..auf der rechnung stand der betrag von 39 euro zahlbar is 17.6
heute direkt schon mahnabteilung und es sind schon 42euro
 
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