Rechnung erhalten

Denke ich werde die Bankverbidnung hier nicht öffentlich schreiben, da ich bereits Ausschnitte aus EMails hier veröffentlicht hatte und ich daraufhin weitere Drohmails bekommen habe das die Einträge sofort zu löschen sind.
 
Das mit der Bank ist immer so eine Sache, der man durchaus skeptisch ggü. stehen sollte. Das öffentliche Nennen der Kontonummer ist unproblematisch, da die nicht schützenswert ist. Das Aufrufen zum Boykott aber schon, siehe z. B. > HIER <.
 
naja, indirekt haben wir ja zum Boykott aufgerufen bzw darüber gesprochen, dass wir uns bei der Bank beschweren wollen oder schon haben :)

Megger, ich glaube das Ding ist, dass die Rechnung von einer anderen Firma ausgestellt wurde und nicht von dem Mafo Institut selbst. Guck mal auf den Kontoinhaber! Deswegen die blöde Antwort von Q. auf meine email, dass sie gar kein deutsches Konto hätten!

edit: wie clever! Wenn die Commerzbank bei ihrem Kunden nachfragt, können die sagen: wir wissen von nichts, wir treiben nur das Geld für Firma xy ein... Tssss...
 
Megger, ich glaube das Ding ist, dass die Rechnung von einer anderen Firma ausgestellt wurde und nicht von dem Mafo Institut selbst. Guck mal auf den Kontoinhaber! Deswegen die blöde Antwort von Q. auf meine email, dass sie gar kein deutsches Konto hätten!

Also meine Rechnung baut sich wie folgt auf (Abkürzungen):
E-Mail Absender = Qi.
Briefkopf = Qe.
Kontoinhaber = Qu.
In der Fußeile wird nochmals Qe. so wie gfp-deu. erwähnt

Also stecken in einer Rechnung ganze 4 (!) Firmen / Portale oder was auch immer.
Neben der Rechnung wurde noch eine weitere PDF-Datei mitgeschickt, die nochmal in kleinster Schriftgröße alle möglichen Vertragsdaten enthält, u.a. eine IP-Adresse von meiner Anmeldung und sogar mein Passwort = unverschlüsselt !


Bisher sind wir ja nur 3 (?) Leute die Probleme mit Q. hatten, oder sind jemandem noch weitere Fälle bekannt?

@iriegirl: bis wann sollst du denn die Rechnung bezahlen? Bin ja mal gespannt was du für Mails bekommst wenn du über der Frist bist.
 
Also meine Rechnung baut sich wie folgt auf (Abkürzungen):
E-Mail Absender = Qi.
Briefkopf = Qe.
Kontoinhaber = Qu.
In der Fußeile wird nochmals Qe. so wie gfp-deu. erwähnt

Bei mir dasselbe. Lustig ist, dass ich in der PDF, die der Rechnungsmail anhing, mit einem falschen Namen angesprochen werde.
Also scheint es noch mindestens eine Dame zu geben, die die Rechnung bekommen hat :)

... eine weitere PDF-Datei mitgeschickt, die nochmal in kleinster Schriftgröße alle möglichen Vertragsdaten enthält, u.a. eine IP-Adresse von meiner Anmeldung und sogar mein Passwort = unverschlüsselt !

Auch hier dasselbe. Hier ist mein Benutzername falsch geschrieben worden. Anscheinend ist die Sekretärin nicht besonders sorgfältig bei Erstellen der Rechnungen und bösen Briefe...

@iriegirl: bis wann sollst du denn die Rechnung bezahlen? Bin ja mal gespannt was du für Mails bekommst wenn du über der Frist bist.

4 Tage habe ich noch, bis zum 17.6. Hab schon ganz doll Angst :)
 
Kinners ....
buchstabiert mal das Wort "G E D U L D" so ungefähr 50x für den Anfang ...
 
Hallo,
ich mal mal geschaut und rechtlich ist das Ganze nicht ganz klar! Es gibt Urteile wo die Kostenhinweise von Anbietern von sogenannten Abofallen (IContent) völlig ausreichend waren und das von Gerichten auch bestätigt bekommen haben.

Ich sehe das rechtlich so das man sich da in einer Grauzone bewegt. Ich würde abwarten... und Tee trinken:rolleyes:
 
Rechtsprechung von Fernabsatzverträgen

Die Wirksamkeit der Verträge von Outlets.de wurde vom Amtsgericht Frankfurt,Aktenzeichen 32 C 764/10 – 84 sowie Amtsgericht Witten, Aktenzeichen 2 C 585/10 überprüft und bestätigt. Gemäß der Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt ist der Kostenhinweis bei Outlets.de „deutlich, ausdrücklich und gut sichtbar“.
Im Urteil heißt es: „(...) zwischen den Parteien ist ein Dienstleistungsvertrag wirksam zustande gekommen.“ Hinsichtlich der Preisgestaltung heisst es im Urteil des Amtsgerichts Witten: „Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein urchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik 'Vertragsinformation' entsprechend wahrnehmen kann.“

Da gibt es noch etliche Urteile von anderen Gerichten die das auch bestätigen. Und dabei hat outlet nur den Kostenhinweis auf der Anmeldeseite. Qi..... hat zusätzlich noch einen Link "Kosten" auf der Startseite.
 
Die Wirksamkeit der Verträge von Outlets.de wurde vom Amtsgericht Frankfurt,Aktenzeichen 32 C 764/10 – 84 sowie Amtsgericht Witten, Aktenzeichen 2 C 585/10 überprüft und bestätigt.
Ja, das ist halt genau das, was man auf einschlägigen Seiten immer wieder liest um dem ehrenwerten Abofallenstellergewerbe eine vermeintlich rechtliche Grundlage zu verschaffen.

Der Unsinn liegt in der Formulierung, weil ein Urteil nicht das ganze schräge Konstrukt um das Zustandekommen des Vertrages als rechtmäßig adelt. Vor Gericht werden ganz konkrete Fälle behandelt. Daneben gibt es ein ziemlich blödes Problem: Die aktuelle Rechtsprechung weiß Abofallen durchaus entsprechend zu würdigen.

Wobei es durchaus auch eine strafrechtliche Komponente gibt. Wenn Du Deine Brötchen allerdings so verdienen willst, ist das Deine Sache. Wobei "verdienen" eigentlich das völlig falsche Wort in diesem Zusammenhang ist...
 
Schon mal was von Trophäenurteilen gelesen Du Schlaumeier?
Und wie man sie bekommen kann?
Mach mal ´nen Anfängerkurs in Zivilrecht ...
Die Dinger sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.
 
ich finde es schon alleine sehr merkwürdig, wenn bestimmte Internetseiten irgendwelche Auszüge von Gerichtsurteilen auf ihrer Seite veröffentlichen.
Das deutet doch schon darauf hin, dass es bereits unzufriedene "Kunden" gegeben hat.
 
Ne, das deutet darauf hin, daß bestimmte Internetseiten ganz genau wissen daß sie grundsätzlich illegal arbeiten und für ihre Mahnpupse entsprechende Einschüchterungsmunition benötigen auf die man sich dann beziehen kann ...
Und dann wird eben ein sogenanntes "Trophäenurteil" provoziert und schon kann man unbedarften Opfern einheizen...
...und der obrigkeitshörige und justizunerfahrene Normalbürger fällt drauf rein
 
Das würde ja bedeuten dass Gerichtsurteile nichts wert sind solange sie gegen etwas sind was mir nicht gefällt. Auf der einen Seite sind "Pro-User Urteile" ok., aber "Negativ-Urteile" sind das Papier nicht wert ..! Das ist doch blödsinn! Ich glaube da macht man sich das doch etwas zu einfach.
 
Das ist doch blödsinn! Ich glaube da macht man sich das doch etwas zu einfach.
So einfach ist das tatsächlich nicht. Aber man muss sich im Klaren darüber sein, dass mit den Urteilen zunächst nur konkrete Einzelfälle abgehandelt werden. Natürlich ist es argumentativ eine Hilfe, mit einem Aktenzeichen wedeln zu können, aber wenn das AG Frankfurt zum Beispiel 2010 noch der Meinung war, dass die Preisangabe an verborgener Stelle genügt hat um wirksam in den Vertragsschluss einbezogen zu werden, hat es die Abofallen 2011 in einem anderen Kontext gesehen: AG Frankfurt/Main, 23.03.2011 - 29 C 2583/10

Die Abofallen geraten also ins richtige Licht und strafrechtliche Folgen hatte das ja auch schon.

Wer in einer Grauzone fischt, lotet Grenzen aus und darf sich nicht darüber wundern, wenn er sich plötzlich auf der falschen Seite dieser Grenze befindet.
 
Auf der einen Seite sind "Pro-User Urteile" ok., aber "Negativ-Urteile" sind das Papier nicht wert ..!
Das ist aber so, weil es die fordernde Seite effektiv in der Hand hat Urteile zu verhindern. Die wenigsten Urteile sind Überraschungsentscheidungen, die meisten Gerichte zeigen durch Hinweise z.B. in der mündlichen Verhandlung an wohin die Sache geht. D.h. u.U. sind 100 Anläufe nötig um einen Treffer zu erhalten. In den Sachen die nicht gut laufen wird dann Klage einfach zurückgenommen.
 
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