Denke ich werde die Bankverbidnung hier nicht öffentlich schreiben, da ich bereits Ausschnitte aus EMails hier veröffentlicht hatte und ich daraufhin weitere Drohmails bekommen habe das die Einträge sofort zu löschen sind.
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Megger, ich glaube das Ding ist, dass die Rechnung von einer anderen Firma ausgestellt wurde und nicht von dem Mafo Institut selbst. Guck mal auf den Kontoinhaber! Deswegen die blöde Antwort von Q. auf meine email, dass sie gar kein deutsches Konto hätten!
Also meine Rechnung baut sich wie folgt auf (Abkürzungen):
E-Mail Absender = Qi.
Briefkopf = Qe.
Kontoinhaber = Qu.
In der Fußeile wird nochmals Qe. so wie gfp-deu. erwähnt
... eine weitere PDF-Datei mitgeschickt, die nochmal in kleinster Schriftgröße alle möglichen Vertragsdaten enthält, u.a. eine IP-Adresse von meiner Anmeldung und sogar mein Passwort = unverschlüsselt !
@iriegirl: bis wann sollst du denn die Rechnung bezahlen? Bin ja mal gespannt was du für Mails bekommst wenn du über der Frist bist.
Kinners ....
buchstabiert mal das Wort "G E D U L D" so ungefähr 50x für den Anfang ...
Ja, das ist halt genau das, was man auf einschlägigen Seiten immer wieder liest um dem ehrenwerten Abofallenstellergewerbe eine vermeintlich rechtliche Grundlage zu verschaffen.Die Wirksamkeit der Verträge von Outlets.de wurde vom Amtsgericht Frankfurt,Aktenzeichen 32 C 764/10 – 84 sowie Amtsgericht Witten, Aktenzeichen 2 C 585/10 überprüft und bestätigt.
So einfach ist das tatsächlich nicht. Aber man muss sich im Klaren darüber sein, dass mit den Urteilen zunächst nur konkrete Einzelfälle abgehandelt werden. Natürlich ist es argumentativ eine Hilfe, mit einem Aktenzeichen wedeln zu können, aber wenn das AG Frankfurt zum Beispiel 2010 noch der Meinung war, dass die Preisangabe an verborgener Stelle genügt hat um wirksam in den Vertragsschluss einbezogen zu werden, hat es die Abofallen 2011 in einem anderen Kontext gesehen: AG Frankfurt/Main, 23.03.2011 - 29 C 2583/10Das ist doch blödsinn! Ich glaube da macht man sich das doch etwas zu einfach.
Trittin schrieb:
Tschuldigung, dass ich mich mit meinem genau 10.000 Posting einmische
Das ist aber so, weil es die fordernde Seite effektiv in der Hand hat Urteile zu verhindern. Die wenigsten Urteile sind Überraschungsentscheidungen, die meisten Gerichte zeigen durch Hinweise z.B. in der mündlichen Verhandlung an wohin die Sache geht. D.h. u.U. sind 100 Anläufe nötig um einen Treffer zu erhalten. In den Sachen die nicht gut laufen wird dann Klage einfach zurückgenommen.Auf der einen Seite sind "Pro-User Urteile" ok., aber "Negativ-Urteile" sind das Papier nicht wert ..!