Plaudereien zu Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Bei den Abgemahnten die sich einen Anwalt genommen haben gehe ich ganz stark davon aus daß die NICHT bezahlt haben.
Und wir (ich) rede keine Chancen klein sich zu wehren. Wenn dann rede ich die Chance klein daß den Brüdern das ergaunerte Geld mangels Klägern wieder aus der Tasche gezogen wird.
 
Was ist nur aus diesem Forum geworden?

Die Trickser, die in Grauzonen unverdient Gold schürfen, hatten immer gute Möglichkeiten und es dauerte in jedem einzelnen Fall von "Geschäftsideen" Jahre, viel Zähigkeit und die Entschlossenheit von Einzelnen, um trotz der schlechten Prognosen etwas für alle zu erreichen.

Wir diskutierten wenigstens die Möglichkeiten und ermunterten dazu, etwas Gegenwehr zu leisten.

Depressives Jammern, dass man alles erdulden muss, weil man auch nichts machen könne, war bisher hier nicht zu lesen.
 
Ok.. in den Punkt stimme ich mit dir überein... das U&C kaum Geld zurückgeben müssen, wenn kaum einer der Abgemahnten sich wehrt. Warum auch... freiwillig zahlen die nichts zurück.

Ich bin aber der Meinung, das wenn man sich eben jetzt doch wehrt, die Changen nicht schlecht stehen sein Geld zurück zu bekommen. Und genau das sollte passieren... jeder der gezahlt hat bzw. sich einen Anwalt genommen hat, soll das ganze nun auch bis zum ende führen und sich das Geld von den Herrschaften U&C zurückholen (inkl. seiner Anwaltkosten). Nur wenn diesen Schritt viele gehen, merken die Herschaften vieleicht doch das es nicht so einfach sich die Taschen zu füllen und sie vieleicht sogar drauf zahlen müssen.
 
http://www.heise.de/newsticker/meld...ng-Briefkastenfirma-auf-dem-Leim-2103801.html
Unter der von ITGuards angegebenen Firmenadresse fand er das NextSpace-Bürocenter vor, "einen genossenschaftlich organisierten Bürodienstleister, bei dem man Briefkästen, Büros und andere Annehmlichkeiten mieten kann". Im Eingangsbereich befinde sich eine Sammlung von Schildern und Zetteln, offensichtlich mit den Namen und Logos der Unternehmen, die unter dieser Adresse zu finden sind. Allerdings: "Das Unternehmen ITGuards war hier nicht vertreten."
"Ich fragte, ob denn jemals Räume für betriebliche Tätigkeiten gemietet worden waren, was verneint wurde."
 
"Das Unternehmen ITGuards war hier nicht vertreten."

Naja, fast nicht.

Wenn man unter http://nextspace.us/sp_member/ bei "Search for" den Namen des die eidesstattliche Erklärung zur "ordnungsgemäßen Funktion der Software" (oder so ähnlich) Erklärenden eingibt, dann ergibt sich...
ei guck mal...
:rolleyes:

Hiermit bestätige ich meiner Software, die ich selbst programmiert habe, dass sie so arbeitet, wie in den Unterlagen angegeben, für deren Relevanz ich aber nicht garantieren kann, da diese das ursprüngliche Ziel des Programms verändern und dieses daher unbrauchbar machen kann. Das Weitere entnehmen sie bitte den möglicherweise inzwischen irrelevanten Schulungsanweisungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.diehl-patent.de/de/stell...usammenhang-mit-der-plattform-redtubecom.html
Richtig ist, dass wir im August 2012 mit der Bitte um Erstellung einer Patentanmeldung zu einer neuen Software kontaktiert wurden.
Im Übrigen möchten wir uns als Anwälte von der Praxis von Massenabmahnungen bei angeblichen Urheberrechtsverletzungen deutlich distanzieren.
Die "Geschäftsidee" lässt viele Opfer zurück. Der Gutachter gehört sicher dazu.
 
Wenn man schon dem Landgericht Köln Leichtfertigkeit im Umgang mit den Anträgen vorwirft, dann ist - und dabei bleibe ich - diesem Gutachter mindestens eine ebensolche Leichtfertigkeit vorzuwerfen.

Die Kanzlei schreibt:
Fragestellungen zum Programm selbst oder dessen Arbeitsweise waren ebenso wie rechtliche Fragestellungen nicht Bestandteil der Gutachten.
Zum Schluss des Gutachtens schreibt er aber selbst, dass der Vorgehensweise keinerlei rechtliche Bedenken entgegenstünden. Schon das passt nicht zusammen. Wie kann er als Patentanwalt rechtliche Bedenken ausschließen, wenn er keinen Einblick in die Funktionsweise der "Software" haben konnte? Und im übrigen hat er nicht nur rechtliche, sondern auch technische Bedenken ausgeschlossen. Zu einem Gegenstand, den er gar nicht in Augenschein nehmen konnte und wohl auch gar nicht sollte.

Allein das hätte ihn als Juristen bereits stutzig machen sollen. Er muss sich die Frage gestellt haben, welches Ziel der Auftraggeber mit dem "Gutachten" verfolgt.

Dass er geglaubt haben will, das Gutachten sei für eine Patentanmeldung vorgesehen gewesen, nehme ich ihm nicht ab. Er weiß wohl selbst genau, dass das Gutachten hierfür viel zu dünn gewesen wäre. Ein Gutachten über eine "black box", nur ferngesteuert in Augenschein genommen, die Funktionsweise nirgends dokumentiert und völlig im Unklaren, und damit sollte ein Patent angemeldet werden? Lächerlich.

Wenn es denn so ist, dass er auch nur Opfer ist, dann geschah dies mindestens durch Leichtfertigkeit.
 
Zitat von "fr.osch" aus
http://www.heise.de/newsticker/fore...aber-war-dann/forum-274062/msg-24723002/read/

"Lustigerweise denkt die Politik immer noch, dass ihre Maßnahmen
"gegen" die Abmahnindustrie völlig ausreichend sind... aber gut.
Dieser Fall scheint ja mit einer derartigen kriminellen Energie
durchgeführt worden zu sein, dass er mit Fug und Recht als Einzelfall
gelten kann. Deshalb sollte man nicht unbedingt Gesetze ändern...
aber vielleicht deshalb, weil es denen so leicht gemacht wurde, weil
sie überall offene Türen und Ohren fanden, nie jemand Fragen gestellt
hat, nichts geprüft wurde, alles geglaubt wurde, weil niemand stutzig
wurde, und weil immer noch niemand ernsthaft stutzig geworden ist,
die Aktenhengste der Staatsanwaltschaften mögen ermitteln und prüfen,
aber ernsthaft etwas zu befürchten hat ja offenbar niemand. Das ist
in der Tat erstaunlich. Dass sowas auf diese Weise geschieht, und
niemand sitzt, als sei es das Normalste der Welt. Vermutlich ist es
das auch, und es erscheint mir nur so monströs."

no comment
 
Zum Schluss des Gutachtens schreibt er aber selbst, dass der Vorgehensweise keinerlei rechtliche Bedenken entgegenstünden. Schon das passt nicht zusammen.
Genau schreibt er das:

Die bei den Tests durchgeführten Aktionen beruhen technisch auf üblichen Internettechnologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen lässt.
Er schließt also entgegen Deiner Meinung keine Bedenken aus, sondern kann sie nicht erkennen. Das ist schon ein Unterschied.


Dass er geglaubt haben will, das Gutachten sei für eine Patentanmeldung vorgesehen gewesen, nehme ich ihm nicht ab. Er weiß wohl selbst genau, dass das Gutachten hierfür viel zu dünn gewesen wäre.
Richtig. Und das schreibt er ja auch:

Richtig ist, dass wir im August 2012 mit der Bitte um Erstellung einer Patentanmeldung zu einer neuen Software kontaktiert wurden. Als sich nach kursorischer Prüfung ergeben hat, dass ein gewerbliches Schutzrecht nicht aussichtsreich erscheint, wurden wir um die Erstellung von technischen Gutachten zu dieser Software gebeten.

Du vernachlässigst immer wieder, wer der angebliche Auftraggeber des Gutachtens war: Nicht der angebliche Rechteinhaber der abgemahnten Werke und auch nicht der Anwalt, der die Auskunftsbeschlüsse erwirkt hat.
 
Mal ein Vergleich.

Ein Gutachter begutachtet den Fahrstil eines Beschuldigten. Der Gutachter hat aber nie in dessen Auto mit dringesessen, er hat lediglich die Zeit gemessen, die der Beschuldigte von A nach B brauchte. Zwischen A und B liegen 200 Kilometer, es gilt durchweg ein Tempolimit von 120 km/h. Der Beschuldigte hat aber für den Weg lediglich 70 Minuten gebraucht.

Und jetzt schreibt der Gutachter: "Rechtliche Bedenken waren hier nicht erkennbar. - Denn schließlich ist der Beschuldigte unfallfrei am Ort B angekommen."

Naja, wenn man beide Augen zudrückt...

Und dann schreibt der Gutachter: "Ich wusste ja auch gar nicht, dass das Gutachten dem Verkehrsrichter vorgelegt werden sollte, sondern ich dachte, es soll der Oma des Beschuldigten vorgelegt werden, die sich um dessen Fahrstil Sorgen macht."

Nee, ja, is klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beschuldigter? Verkehrsrichter? Du bewegst dich schon wieder im falschen Kontext.

Hier handelt es sich um eine Expertise, die ein Softwareanbieter über seine Software in Auftrag gegeben hat.

Die genutzt wurde, um - wahrscheinlich in einem anderen Zusammenhang - den Parteivortrag zu untermauern. Wäre das Gutachten zu einem ungünstigen Ergebnis gekommen, wäre es nicht in Umlauf gelangt. Würde ein Gutachter die Vorgaben seines Auftraggebers ignorieren, dann würde ihn irgendwann niemand mehr beauftragen. Genau das spricht aus dem Stil, der genutzt wurde: Man schweigt sich an den problematischen Stellen aus oder arbeitet mit rechtlich nicht angreifbaren Formulierungen.

Es bleibt dem Leser überlassen, den Wert zu erkennen.

Anders ist das sicherlich vor Gericht. Vergleichbar ist es dennoch nicht.
 
Natürlich:" Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."
Das mag in gewisser Weise auch für Expertisen gelten.

"Expertise" und "Gutachten" - das ist jedoch nach allgemeinem Wortverständnis nicht ganz das gleiche.

Von einem "Gutachten" wird - ob zu Recht oder zu Unrecht, sei dahingestellt - ein gewisses Mindestmaß an Unabhängigkeit erwartet. Ein Gutachten geht üblicherweise den Dingen wenigstens in Ansätzen auf den Grund und plätschert nicht an der Oberfläche daher. Ein Gutachten stellt kritische Fragen, zumindest die, die gemäß Verkehrsauffassung im gegebenen Zusammenhang dringend zu stellen sind. Fragen, die sich förmlich aufdrängen.

Ansonsten darf man es mit Fug und Recht "Gefälligkeitsgutachten" nennen.

Ein Gefälligkeitsgutachter ist aber keineswegs mehr ein blindes "Opfer", sondern er lässt sich gegen fette Zahlung für fremde, unlautere Zwecke mißbrauchen - und zwar wissentlich. Das gilt auch und vor allem dann, wenn der Auftraggeber verlangt, dass wichtige, technisch relevante Fragen nicht behandelt bzw. von vornherein ausgeblendet werden.

Und wie auch immer: das Resümee, es seien "keine technischen oder rechtlichen Bedenken erkennbar", ist eine wertende Qualitätsaussage im Sinne eines Persilscheins, der unter den gegebenen Bedingungen sicher nicht statthaft war - wenn sich doch die Fragen hinsichtlich der unklaren technischen Durchführung förmlich aufdrängen. Wer so etwas als Jurist unterschreibt, muss wissen, was er tut. Er muss wissen, dass man das, was er da produziert hat, später "Gefälligkeitsgutachten" nennen wird. Und er muss abwägen, ob das seinem Ruf wirklich zuträglich ist.

Und nein, üblich ist so etwas keineswegs. Ich arbeite selbst in der Industrie und weiß, wie kritisch dort externe, beauftragte Gutachter hinschauen.
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Expertise
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutachten
Beide Begriffe haben keinen besonderen rechtlichen Status.
Offen gestanden verstehe ich Dein Problem gerade nicht. Du verrennst Dich wieder und wieder und wieder in den selben Denkfehler.
Ein Gutachten stellt kritische Fragen, zumindest die, die gemäß Verkehrsauffassung im gegebenen Zusammenhang dringend zu stellen sind.
Quatsch. Nicht gemäß Verkehrsauffassung, sondern gemäß Auftrag. Das liegt daran, dass bei uns in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht. Der Auftraggeber kann frei formulieren, was er wünscht. Dem Auftragnehmer steht es frei, den Auftrag anzunehmen oder eben nicht.
Wer so etwas als Jurist unterschreibt, muss wissen, was er tut.
Bin ich ganz Deiner Meinung: Die Formulierung mag Dich stören - Rechtlich angreifbar ist sie eben nicht, weil sie ganz klar auf den subjektiven Blickwinkel abstellt.
Und nein, üblich ist so etwas keineswegs. Ich arbeite selbst in der Industrie und weiß, wie kritisch dort externe, beauftragte Gutachter hinschauen.
Siehe oben: Es kommt selbstverständlich auf die vom Auftraggeber vorgegebene Fragestellung an. Die kann im Ergebnis offen bleiben, aber ebenso gut das Ergebnis vorwegnehmen, indem lediglich eine Bestätigung gewünscht wird. Das steht dem Auftraggeber einfach frei.

Wo ich Dir recht gebe: Diehl & Partner haben sich damit keinen Gefallen getan. Deswegen würde ich nach wie vor und immer noch vermuten, dass die kein Bewusstsein dafür hatten, in welchem Kontext ihre Expertise später eingesetzt wird.
 
Zitat aus wikipedia:
Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel.

Vertrauenswürdig. Das ist genau die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit - auch wenn es keine rechtsgültigen Normen für das Gutachten gibt.

Vertrauenswürdig ist ein Gutachten dann, wenn es die zwingend mit dem Gegenstand verbundenen Sachfragen nicht verschweigt bzw. nicht ausblendet.

Eine dieser zwingenden Sachfragen ist z.B., auf welche Weise der Gutachter festgestellt haben will, dass sein Prüfrechner tatsächlich mit dem Server auf redtube verbunden war. Wenn es sich um eine Weiterleitung gehandelt hatte (was jedenfalls durch den blanken Wortlaut des Gutachtens nicht auszuschließen ist), dann kann der Rechner über die Weiterleitung im Prinzip auch mit jedem x-beliebigen anderen Server verbunden gewesen sein. Und im Falle einer Weiterleitung kann die Anwahl prinzipiell auch nicht-willentlich erfolgt sein.

Einem im Patentrecht und auch Urheberrecht tätigen Juristen kann nicht vollständig entgangen sein, dass diese Fragen zwingend zu stellen gewesen wären.

All dem weicht er aber aus und versteigt sich zum Schluss auch noch zu dem Persilschein: "...keine Bedenken...".

Die unlauteren Absichten ergeben sich aus der Weglassung und der Verschweigung wichtiger, für die Beurteilung des Sachverhalts wesentlicher Umstände. Sofern der Auftraggeber gerade dies gefordert hat, macht es die Vorgehensweise keineswegs besser.

Vollständig den Vogel abgeschossen hat der Mann dann aber mit seiner eigenen Selbstbeweihräucherung, die in solchen Schriftsätzen ansonsten wirklich ihresgleichen sucht.
"...mit den Technologien der Informationsverarbeitung und Informationsübetragung in einem Maß vertraut, welches über das für die vorliegende Untersuchung notwendige Maß weit hinausgeht."
Und dann aber so ein seichdünnes Gewäsch abgeliefert. Die Software nie in Augenschein genommen, keinen Quellcode gesehen, die Netzwerkprozesse nie analysiert. Aber "...alles übliche Internet-Technologie...", und "keine rechtlichen oder technischen Bedenken erkennbar...".

Das arme Opfer...
 
Zuletzt bearbeitet:
Vertrauenswürdig. Das ist genau die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit - auch wenn es keine rechtsgültigen Normen für das Gutachten gibt.
Die Öffentlichkeit (und auch kein Gericht) hat den Gutachter im vorliegenden Fall aber weder beauftragt noch bestellt. Was veranlasst ihn also, Fragen zu stellen, die Dir mit heutiger Kenntnis des Sachverhalts vielleicht offensichtlich erscheinen, es damals aber nicht gewesen sein müssen und vor allem nie vom Auftraggeber gestellt worden sind?

Wie schaut das denn Im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und –nehmer aus? Der Auftraggeber erwartet eine Expertise, die anhand seiner Vorgaben einen Sachverhalt überprüft. Oder er geht einen Schritt weiter und erwartet, dass er ihn bestätigt haben möchte. Dem Auftraggeber steht völlig frei, sein Angebot entsprechend zu formulieren. Dem Auftragnehmer bleiben zwei Möglichkeiten: Annehmen oder ablehnen.

Und der Gutachter sagt jetzt seinem Auftraggeber: Ich formuliere unseren Vertrag jetzt einfach um und möchte von Dir erst einmal die vollständige Software vorgelegt bekommen, damit ich die Bit für Bit analysieren kann. Dann will ich weiter klären, ob Du überhaupt legal auf die Daten zugreifst, die in dem Szenario genutzt werden. Schlicht, weil das die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit ist. Und weil mir meine Glaskugel sagt, dass Du ein krummes Ding drehen willst. Aber die Öffentlichkeit bezahlt mich natürlich nicht dafür, sondern da bitte ich nach wie vor Dich zur Kasse. Ich bin mir sicher, dass das der völlig normale Arbeitsalltag eines Gutachters ist.
 
Es ist zwar richtig, dass sich ein Gutachter streng an seinen formulierten Auftrag halten muss. Gleichwohl würde ich erwarten, dass bezüglich erkannter Knackpunkte eine kurze Aussage erkennbar wird, wie sich diese auswirken könnten.

Das, was in dem Fall vorgelegt wurde, würde ich beim besten Willen nicht als "Gutachten" bezeichnen wollen. Das ist halbfertiges Gefälligkeits-Geschreibsel und nicht mehr.
 
Das, was in dem Fall vorgelegt wurde, würde ich beim besten Willen nicht als "Gutachten" bezeichnen wollen. Das ist halbfertiges Gefälligkeits-Geschreibsel und nicht mehr.
Und genau das ist jetzt das Problem von Diehl&partner: hängen bleibt, dass man dort Gefälligkeitsgeschreibsel kriegt, ein Ruf, der nur in gewissen Kreisen von Nutzen sein dürfte.
 
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-02/redtube-porno-interview-ralf-reichert
Der Gutachter, der Einblick in die komplette Software und den Sourcecode hatte, hat die korrekte Protokollierung der Daten bestätigt. Insofern ist die Datenerhebung für uns technisch wie auch rechtlich einwandfrei. Die Protokolle wurden dann durch eidesstattliche Versicherungen bezüglich der Korrektheit ihrer Angaben von einem Dritten bestätigt.
Fakt ist: Es gibt eine derzeit weltweit einzigartige Software, die etwas kann, von dem alle irgendwie vorher gesagt haben, es ginge nicht.
Selbstverständlich kann der Dampfplauderer zur Aufklärung genau nichts beitragen.
 
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