Plaudereien zu Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Ja, Urmann hatte doch noch vor kurzem die Backen aufgeplustert und posaunt: "Die nächste Woche wird hektisch." Als ob also eine neue Abmahnwelle kurz bevorstehe.

Man muss aber das Trörööö nicht so ganz für voll nehmen. Es ist dann nämlich gar nichts passiert. Was eigentlich auch völlig klar war.

Es ist ja schon prophezeit worden: bei einer Nachahmer-Welle wird es der Mahnwalt schwer haben, noch ein dussliges oder willfähriges Landgericht zu finden, das seine Anträge auf Auskunftserteilung einfach so durchwinkt, ohne jetzt sehr genau hinzuschauen. Köln? Mal ganz sicher nicht. Die sind angekäst bis zum Abwinken und werden künftig dreimal genau hinschauen bei allem, was nach Urmann oder Sebastian stinkt. Auch andere Landgerichte werden bundesweit sensibilisiert sein.

Die Masche war eine Eintagsfliege, ein kräftig knarzendes Tischfeuerwerk. Und das war es dann jetzt. An Nachfolgewellen glaube ich nicht. Und die strafrechtliche Seite ist ja auch noch völlig offen. Auch wenn sich die Dampfplauerer da nach außen völlig unangreifbar geben. Sie haben aber eine Faustregel verletzt: Du sollst nicht die Falschen verkäsen. Mal sehen, wie das ausgeht.
 
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Es ist ja schon prophezeit worden: bei einer Nachahmer-Welle wird es der Mahnwalt schwer haben, noch ein dussliges oder willfähriges Landgericht zu finden, das seine Anträge auf Auskunftserteilung einfach so durchwinkt, ohne jetzt sehr genau hinzuschauen. Köln? Mal ganz sicher nicht. Die sind angekäst bis zum Abwinken und werden künftig dreimal genau hinschauen bei allem, was nach Urmann oder Sebastian stinkt.
Ich würde wetten, dass sich das LG Köln erneut übertölpeln lässt. Es muss einfach nur ein neuer Strohmann her, der die Auskunftsbeschlüsse erwirkt...
 
http://www.prnews24.com/redtube-mas...sersatzklage-gegen-abmahnkanzlei-eingereicht/
Ein Betroffener der Abmahnwelle im Zusammenhang mit den sog. RedTube-Streaming-Abmahnungen (http://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/abmahnung-streaming.html) verlangt die Erstattung seiner eigenen Anwaltskosten von den abmahnenden Rechtsanwälten. Hierzu ist eine Schadensersatzklage sowohl gegen die Abmahnkanzlei als auch persönlich gegen ihren namensgebenden Geschäftsführer und Rechtsanwalt eingereicht worden.
 
Das Landgericht Hamburg hat im Dezember in einer einstweiligen Verfügung die Versendung der Abmahnungen untersagt

Das stellt U+C aber irgendwie ganz anders dar *g* https://www.google.de/#q=Pressemitteilung_U+C_131223.pdf

Das Landgericht Hamburg, 310. Zivilkammer, hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung gegen U+C Rechtsanwälte sowie gegen RA Thomas Urmann mit Beschluss vom
19.12.2013 jeweils kostenpflichtig abgewiesen (Az. 310 O 460/13).

Scheinbar gab es einen ersten Versuch, der gescheitert ist?
 
Zum Thema gehört, dass von Seiten der Drahtzieher gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Das ist soweit richtig.

Insofern sind nicht nachvollziehbare "Erfolgsmeldungen" mit Vorsicht zu genießen, wenn die Öffentlichkeit nichts über die Hintergründe weiß. Man muss sich nicht an der weiteren Verbreitung beteiligen.
 
Handelsregister schrieb:
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 156052 B Bekannt gemacht am: 06.02.2014 11:09 Uhr

HRB 156052 B: Momantai Consulting UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Prenzlauer Allee 24, 10405 Berlin. Firma: Momantai Consulting UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Prenzlauer Allee 24, 10405 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von nicht zulassungspflichtigen Dienstleistungen in den Bereichen Vertrieb und Marketing, kaufmännischen Angelegenheiten und Inneneinrichtung; Vermittlung von Rechten in den Bereichen Film und Musik; Restauration und Verkauf von Möbeln; Handel mit Weinen, Ölen, Pflegeprodukten und Textilien; Vermietung von eigenen Apartments an Dritte; Stamm- bzw. Grundkapital: 5.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. H., O., *06.09.1975, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.01.2014
Das mit den Rechten in dem Bereichen Film und Musik hört sich interessant an.
 
Lool der hat aber einen schönen Bauchladen. Könnte von daher Zufall sein, allerdings ist mir der Name O.H. in dem Rahmen hier irgendwie schon mal übern Weg gelaufen ...
 
Warum Stroh? Die Abgemahnten haben in Euro bezahlt (soweit sie es denn getan haben).
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-02/redtube-porno-abmahnung/komplettansicht

Der Inkognito-Untermieter müsste eigentlich die Beute in seinem Geldspeicher lagern. Nach den Lizenzverträgen hat er Rechte für Geld erworben, The Archive verfolgt lediglich im Auftrag Lizenzverstöße.
Siehe auch:

https://www.google.de/search?q="Update+15.01.2014"+"Production+in+Berlin+unbekannt"
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aber jetzt blöd, denn dann könnten sich ja die Anwälte auf den Standpunkt hieven, dass z. B. im Falle einer Rückforderung, keine zuordenbare Daten mehr vorliegen und deshalb keine Erstattung vorgenommen werden kann.

Zu T-Com würde eigentlich der hier besser passen, ist aber eher ironisch gemeint:
...hat die Telekom die Abmahnanwälte aufgefordert die durch sie herausgegebenen Daten (IP, Name, Adresse, usw.) zurück zu geben.

Allerdings, bei dem ganzen Aufwand, der da einst betrieben wurde, die vorgestreckten Kosten und Auslagen sowie die anzunehmenden, zähen Einnahmen würde ich nur zu gern mal Zahlen wissen. Dass sich dieser Deal wirklich gelohnt hat, wage ich stark anzuzweifeln. Selbst die aus der Situation gewonnene Werbung dürfte als positive Reputation nicht geeignet sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diesen Anwälten ist zuzutrauen, jeden erdenklichen Unsinn zu vertreten.

Ansonsten besteht das Problem mit dem Löschen der unberechtigt erlangten IP-Adressen nicht. Für die Rückzahlung der ohne wirklichen Rechtsgrund erlangten Zahlungen braucht man die Namen der Geschädigten, deren Konto-Nummern und Bankverbindungen.
 
http://www.pfitzer-law.de/pfitzer/e...-bei-filesharing-mit-gutachten-zu-beweisen-1/
Wie entschied das OLG Köln?

Mit Beschluss vom 07.09.2011 – Az. 6 W 82/11 - bestätigte das Oberlandesgericht Köln den Beschluss der Vorinstanz.

Ein Gutachten, das dazu dienen soll, die Zuverlässigkeit einer Software zur Ermittlung von IP-Adressen zu beweisen, müsse neben der korrekten Zuordnung auch darlegen, dass Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse ausgeschlossen seien. Liege ein solches Gutachten nicht vor, bestehe kein Auskunftsanspruch gegen den Provider.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2011/6_W_82_11_Beschluss_20110907.html
Das Landgericht hat auf der Grundlage des damaligen Verfahrensstandes sehr nachvollziehbare Bedenken im Hinblick auf den Umgang der Antragstellerin mit der Erstellung und Vorlage von eidesstattlichen Versicherungen aufgezeigt.
Man ahnt immerhin, wie das "Geschäft" mit Massenabmahnungen läuft.

Nicht neu, aber lesenswert: http://www.danisch.de/blog/2014/01/18/redtube-massenabmahnungen-das-murks-gutachten/
Ich habe damals schon einige dieser Gutachten gesehen, und sie noch nie für »Gutachten« gehalten. Reiner Unfug, einfach nur Gefälligkeitsblaba, das schon der Form nach überhaupt nichts mit einem Gutachten zu tun hat. Da wird einfach behauptet, es sei gut und sicher, und nach dem Prinzip „Ich war ja dabei!” begutachtet, dass das Ding unter Laborbedingungen (also ohne Angreifer usw.) einmal richtig funktioniert hat. Die Gutachten sind immer erbärmlich kurz, inhaltslos und sagen überhaupt nichts zur Funktionsweise oder zu möglichen Fehlerquellen. Beispielsweise habe ich noch kein einziges Gutachten gesehen, in dem erklärt würde, wie sichergestellt wird, dass die Systeme die richtige Uhrzeit haben. Es wird höchstens erwähnt, dass das System gerade die richtige Uhrzeit hatte. Liegt das Ding aber beispielsweise mal einen Tag daneben, weil irgendwer sich beim Datum vertippt hat, beschuldigt man die Falschen. Erstaunlich, dass sich erst jetzt die Presse dafür interessiert. Jahrelang hat sie das ignoriert.
 
Bei dem Artikel vermisse ich die im Firmengeflecht aufgetauchte prono hete und den Nachweis des Vertrages, mit dem die Verwertungsrechte für den angeblichen Schmuddel erworben wurden. Oder wenigstens die sinnlose Suche danach, weil die Burschenschaft ihn nicht nachweisen kann.
 
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