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http://www.derwesten.de/wirtschaft/...-landgericht-wohl-doch-unrecht-id8911142.html
Das Landgericht Köln sieht sich „nach nochmaliger Prüfung“ zu „folgenden Hinweisen“ veranlasst, wie es heißt. So sei das „Vorliegen einer 'offensichtlichen Rechtsverletzung’“ – so stand es im Antrag zur Herausgabe der Daten – „weder hinreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht“.
Der von Diehl & Partner beauftragte Gutachter will festgestellt haben, dass Gladii Downloads aufgezeichnet hat, die er selbst testweise von seinem Rechner aus getätigt hat. Das Landgericht Köln schreibt dazu sinngemäß: Es sei nicht erkennbar ob mithilfe des Programms auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden. Zudem könne nicht beurteilt werden, ob es sich beim Ansehen der Filme überhaupt um eine „Speicherung auf der Festplatte“ im Sinne eines Downloads handele – oder um reines Streaming; ein Vorgang, den das Landgericht in seinem Schreiben als keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß wertet.
„Betroffene sollten das Geld von U+C zurückfordern“