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Im Gesamtvolumen sind ebenso die im Dezember 2013 verschickten Streaming-Abmahnungen berücksichtigt. Dies führt dazu, dass in der Tabelle „prozentualer Anteil am Abmahnwahn“ die Kanzlei Urmann und Kollegen vom vorletzten auf den dritten Platz gelangte.
http://www.iggdaw.de/statistikenHochrechnung der verschickten Abmahnungen in 2013
Die Hochrechnung ist eine Abschätzung der Dimension auf Grundlage mitgeteilter Aktivitäten und auf Blogs von Kanzleien, die Abgemahnte betreuen, Mitteilungen der Abgemahnten selbst, eigener Internet-Recherchen und dem Update-Formular: Wer mahnt was ab? .
In Foren/Blogs gibt es nur noch sehr wenige Meldungen. Das Thema Urmann scheint außerdem abgehakt zu sein. Aktuelle Meldungen in 2014 über Abmahnungen von Urmann tauchen de facto keine mehr auf.Als Quelle dienen diverse Foren.
Die Abmahnungen erfolgten rechtsgrundlos und an der Grenze zur strafrechtlichen Relevanz.
Für mich passt:§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
Offensichtlich hat auch insgesamt die Dynamik der Angelegenheit und das Interesse der Kanzlei U + C Rechtsanwälte stark nachgelassen. Die Klageerwiderung ist an vielen Stellen sehr oberflächlich. Manchen Punkte, die wir in der negativen Feststellungsklage vorgetragen haben, wird gar nicht entgegengetreten. Beispielsweise wird nicht vorgetragen, dass es Honorarzahlungen von The Archive AG an die Kanzlei U + C Rechtsanwälte gegeben hat. Auch hier bleibt der Vortrag der Prozessbevollmächtigten an der Oberfläche.
Die richterliche Anordnung zur Auskunftserteilung ist für den Internet-Provider nicht verpflichtend. Sie gestattet ihm lediglich die Auskunft. "Insbesondere dann, wenn es sich hierbei um einen offenkundigen Fehlbeschluss handelt, der von einem falschen Sachverhalt ausgeht, ist der Provider angesichts der in Rede stehenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffe gehalten, die Auskunft zu verweigern und von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen", so der Rechtsexperte. Er hofft, dass die Beteiligten aus diesem Justizskandal ihre Lehren ziehen.
"Mit den Möglichkeiten einer Massenabmahnung, die das Gesetz bisher bietet, haben einige schwarze Schafe gespielt", sagt Renate Künast, verantwortlich für Rechtspolitik und Verbraucherschutz in der Grünen-Bundestagsfraktion, dem Nachrichtemagazin Focus. "Im Fall von Redtube waren offenbar Kriminelle am Werk."
Schadensersatz für Redtube-Nutzer?
250 Euro sollten Besucher des Videoportals Redtube zahlen, weil sie die falschen Pornofilme angeklickt hatten. Inzwischen ist klar: Die Abmahnungen waren unzulässig. Jetzt können die Betroffenen versuchen, ihr Geld zurückzuholen.
Ich will mein Geld zurück!
Abmahnungen Pornoportal redtube: Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Verbrauchern Zahlungsrückforderung
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen basierten die Abmahnungen und geltend gemachten Forderungen jedoch teilweise auf der falschen Darstellung des Sachverhalts bzw. auf zweifelhaften rechtlichen Wertungen, so dass erbrachte Zahlungen zurückverlangt werden können. "Die abgemahnten Verbraucher können dabei insbesondere auch Kosten einer in Anspruch genommenen Rechtsberatung zurückfordern, unabhängig davon, ob sie die von den Anwälten geltend gemachten Zahlungen geleistet haben oder nicht", so die Auffassung von Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Für Verbraucher, die diese Ansprüche geltend machen wollen, hält die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Homepage Musterbriefe zum kostenlosen Download bereit.
Es wird eng für Thomas Urmann und die Regensburger Kanzlei U + C: ...
Die Kanzlei Urmann war bereits mehrfach in die Schlagzeilen geraten. Einmal, weil Forderungen aus Porno-Abmahnungen mit einem Nennwert von 90 Millionen Euro erfolgreich versteigert wurden. Ein andermal kündigte man quasi einen Porno-Pranger an, indem man auf der Internetseite von U + C eine Gegnerliste veröffentlichen wollte – also jene Fälle, bei denen die Abgemahnten nicht bereit waren, sofort zu zahlen, sondern vor Gericht zogen. Erst ein bundesweiter Protest, auch von Seiten der Politik, aber auch des Datenschutzes verhinderte den Porno-Pranger.
Ungemach erwartet den Inhaber von U + C allerdings auch, weil er als Geschäftsführer einer Wurstfabrik in Baden-Württemberg angeblich Sozialabgaben nicht bezahlt haben soll. Angeklagt ist Urmann wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung und Vorenthalt von Sozialabgaben. Der Prozess musste aber verschoben werden, weil Urmann erkrankte.
Berlusconi-Taktik?Der Prozess musste aber verschoben werden, weil Urmann erkrankte.
Die Firma "The Archive AG" sowie deren Prozessbevollmächtigte, Kanzlei Urmann, erschienen zu dem heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, obwohl der Termin bereits mehrfach auf Wunsch der Kanzlei Urmann verschoben wurde.
Das Gericht ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Abmahnung unberechtigt war. Aufgrund der Abwesenheit der Firma "The Archive AG" sowie deren Prozessbevollmächtigte erließ das Gericht ein sog. Versäumnisurteil, wonach vorerst feststeht, dass der Firma "The Archive AG" kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma "The Archive AG" die Kosten des Verfahrens tragen.
Ein Versäumnisurteil kann durch einfachen Einspruch wieder aus der Welt geschafft und der Prozess fortgesetzt werden. Insoweit könnte es sich insgesamt um Verzögerungstaktik handeln, mit der sich die Rechtsunsicherheit über die RedTube-Abmahnungen noch ein paar Wochen aufrecht erhalten ließe. Im Falle eines rechtskräftigen Musterurteils stünde fest, dass die gigantische Abmahnwelle Ende 2013 das versandte Papier nicht wert war, so dass auch die fleißigen Rechtsanwälte sich nicht mehr auf Naivität herausreden könnten. Allerdings dürften etliche Abmahnopfer brav gezahlt haben.
Wie heise online von mehreren Anwälten übereinstimmend erfuhr, hat U+C diese Verfahren mit Fristverlängerungsanträgen oftmals verschleppt. Nun wurde das erste Urteil bekannt, und zwar am Amtsgericht Potsdam. Weder die angeblichen Rechteinhaber The Archive noch ein Vertreter der Kanzlei U+C erschienen allerdings vor Gericht, obwohl der Termin mehrfach auf Wunsch der Kanzlei verschoben wurde.
Die Verteidigerin, deren Mandant sich, wie es hieß, „im Bereich des Gerichts“ aufhalte, bat zunächst um ein Rechtsgespräch. Das Ergebnis: Das Verfahren gegen U. wurde „im Hinblick auf die zu erwartende Verurteilung vor dem Augsburger Schöffengericht eingestellt“, entschied Richterin Dr. C. B. Der Angeklagte musste nicht mehr erscheinen. Die beiden geladenen Zeugen wurden wieder heimgeschickt.