Plaudereien zu Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Was ich jetzt interessant finde ist... wer zahlt eigendlich nun den Schaden der zu unrecht entstanden ist? (Abmahnkosten und Anwalt)
Muss man dies nun das Landgericht Köln in Rechnung stellen?
Oder U&C?
Oder..... oder ?

Gruß
 
Was ich jetzt interessant finde ist... wer zahlt eigendlich nun den Schaden der zu unrecht entstanden ist? (Abmahnkosten und Anwalt)
Muss man dies nun das Landgericht Köln in Rechnung stellen?
Oder U&C?
Oder..... oder ?

Gruß

Ich denke mal, dass der Auftraggeber der Abmahnung, also "The Archive" erster Ansprechpartner sein sollte.
Das Ergebnis einer solchen Anfrage kann man sich aber vorstellen...

Ob als nächstes dann die Anwälte an der Reihe sind, kann man nur hoffen. Ich befürchte aber, dass die behaupten werden, von "The Archive" getäuscht worden zu sein, und jegliche Schuld von sich weisen.

Ob dann wenigstens die Anwaltskosten (die ja bei den Anwälten verblieben sein müssten) zurückgezahlt werden müssen, bleibt abzuwarten. Aber ohne einen Prozess wird das sicher nichts...:-(
 
Ich denke mal, dass der Auftraggeber der Abmahnung, also "The Archive" erster Ansprechpartner sein sollte.
Das Ergebnis einer solchen Anfrage kann man sich aber vorstellen...
Wahrscheinlich sollte man zwei Fragen stellen:

a) Wer hat das Geld denn jetzt?
b) Wer hat den Schaden verursacht?

Deswegen finde ich es auch so außergewöhnlich, dass ein Anwalt bei den zu erwartenden Summen gleich den kompletten Betrag, inklusive seines Honorars, an seinen Mandanten überweisen lässt. Normalerweise sollte er die Eingänge auf einem Treuhandkonto verbuchen um dann, bereinigt um die Kosten für seine Beauftragung, den Restbetrag an seinen Mandanten zu überweisen.

Passiert ist das hier offensichtlich nicht und diese Praxis legt die Vermutung nahe, dass es doch noch Nebenabreden zwischen Auftraggeber und Anwalt gibt, die im Grunde genommen so nicht gestattet sind.
 
Ich hatte schon am 12. Januar den Fall ungerechtfertigter Bereicherung vermutet:
Nachdem die Illusion vom schnellen Reichtum zu Lasten von zahlungserpressten Mitbürgern mit den Mitteln der Rabulistik geplatzt ist, stellt sich die Frage, wie es weitergeht.

Erfreulicherweise sind alle wesentlichen Akteure Bundesbürger und namentlich bekannt.

Für mich passt: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html
§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
Geschädigte, die sich zur unbegründeten Zahlung haben pressen lassen, sollten ihr schönes Geld bald zurückerwarten dürfen.
Wer gezahlt hat, um vermeintlich einen eingetretenen Schaden zu ersetzen, erfährt nun, dass der Schaden keiner war. Es gibt keinen Grund für die Zahlungsempfänger, das Geld behalten zu können.
 
Ich hatte schon am 12. Januar den Fall ungerechtfertigter Bereicherung vermutet:

Wer gezahlt hat, um vermeintlich einen eingetretenen Schaden zu ersetzen, erfährt nun, dass der Schaden keiner war. Es gibt keinen Grund für die Zahlungsempfänger, das Geld behalten zu können.

Das leuchtet mir ein. Die Frage ist aber, ob es einen Automatismus zur Erstattung der widerrechtlich eingenommenen Gelder gibt. Ich fürchte nicht. Was dann bedeutet, dass jeder Geschädigte seinem Geld persönlich hinterherlaufen müsste. Wie viele das wohl tun werden...

Die andere Frage ist sicher die strafrechtliche Bewertung (Stichwort: Betrug) der ganzen Aktion...
 
... Was dann bedeutet, dass jeder Geschädigte seinem Geld persönlich hinterherlaufen müsste. Wie viele das wohl tun werden....
Die wenigsten ...
... denn - wer hat denn bezahlt?
Diejenigen die gefürchtet haben daß aufkommt auf welchen Schweinchenseiten sie sich rumgetrieben haben.
Und jetzt wegen den gleichen 250.-€ NOCH mehr Staub aufwirbeln?
Wenn da 1% rückfordert und von denen wieder 1% klagt dürften es viel sein.
 
Die wenigsten ...
... denn - wer hat denn bezahlt?
Diejenigen die gefürchtet haben daß aufkommt auf welchen Schweinchenseiten sie sich rumgetrieben haben.
Und jetzt wegen den gleichen 250.-€ NOCH mehr Staub aufwirbeln?
Wenn da 1% rückfordert und von denen wieder 1% klagt dürften es viel sein.

Das sehe ich leider auch so. Und das dürfte auch genau so vorher einkalkuliert worden sein.

Bleibt nur die Hoffnung auf eine wie auch immer geartete strafrechtliche Ahndung...
 
Es gibt auch viele, die einen Anwalt konsultiert haben, um sich zu wehren und/oder den Schaden zu minimieren. Wenn die alle rückfordern, sieht die Kasse der Abmahner ganz anders aus.
 
Viele?
Von wievielen?
Du kennst es doch von Abofallen & Co
Wieviele rennen jetzt zum Anwalt weils die Rechtschutz zahlt und wenn der sagt: "Wir müssen klagen" wird der Schwanz eingezogen.
Und grad in dem Fall - zum Anwalt rennen und informieren - das geht noch heimlich.
Eine Klage läßt sich nicht mehr verheimlichen.
Ich mach mir da keine Hoffnungen daß sich da viele zur Klage durchringen können. Nicht bei DEM Thema und "NUR" 250.- €
Die sind da anders gestrickt als wir die jede Steilvorlage zu einer Klage nutzen würden
 
http://www.zdnet.de/88182366/redtub...skunftsbeschluesse-auf/?ModPagespeed=noscript
Bei der Frage, inwieweit Streaming an sich legal oder illegal ist oder wie es sich bei der in die Schlagzeilen geratenen Plattform Redtube im Einzelnen verhält, eiert das Kölner Gericht allerdings etwas herum: Einerseits wird erklärt, dass aus Sicht der Richter Streaming zumindest dann rechtmäßig ist, wenn “eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage” genutzt wurde. Die Plattform Redtube dagegen wird von den Richtern als “nicht offensichtlich rechtmäßig” angesehen. Womöglich versuchen sie dadurch ihr Gesicht zu wahren und das Versagen beim Durchwinken der ursprünglichen Anträge zu kaschieren.
ein klares Jein....
http://www.derwesten.de/panorama/ab...hen-ihr-geld-wohl-nicht-wieder-id8928129.html
Wer bereits gezahlt hat, sieht sein Geld wahrscheinlich trotzdem nicht wieder.
 
Wer bereits gezahlt hat, sieht sein Geld wahrscheinlich trotzdem nicht wieder.

Wieso? Zumindest die Anwaltsgebühren + Ermittlungskosten + Portokosten müssten man doch von U&C zurtück holen können. Denn diese haben Sie ja unberechtigter weise bekommen.. auch wenn nicht direkt vom Abgemahnten, sondern vom Antragssteller. Und wieso versucht man nicht einfach die Konten die betroffen sind, einzufrieren.. bis sie halt das Geld zurück gezahlt haben?

MFG

... und den Rest dann bei "The Archive" holen.. die sind doch nur umgezogen und somit greifbar!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wieso? Zumindest die Anwaltsgebühren + Ermittlungskosten + Portokosten müssten man doch von U&C zurtück holen können. Denn diese haben Sie ja unberechtigter weise bekommen.. auch wenn nicht direkt vom Abgemahnten, sondern vom Antragssteller. Und wieso versucht man nicht einfach die Konten die betroffen sind, einzufrieren.. bis sie halt das Geld zurück gezahlt haben?

Die Antwort hatte ich weiter oben schon mal geschrieben ...
Ich denke die werden mauern wohl wissend daß die allerwenigsten klagen werden - und da spart man sich den Prozeß und zahlt halt

Die wenigsten ...
... denn - wer hat denn bezahlt?
Diejenigen die gefürchtet haben daß aufkommt auf welchen Schweinchenseiten sie sich rumgetrieben haben.
Und jetzt wegen den gleichen 250.-€ NOCH mehr Staub aufwirbeln?
Wenn da 1% rückfordert und von denen wieder 1% klagt dürften es viel sein.
 
Theoretisch geht irgendwie alles aber praktisch geht nix! Der Herr Hippo liegt mit seiner 1-%-Vermutung womöglich noch zu hoch. Freilich kann man mal freundlich bei den Anwälten fragen, ob sie nicht zurück bezahlen möchten. Doch dieses Ansinnen ist vergleichbar mit einer Überweisung via Western Union ins Nirwana.
 
In der Tat kennt man die Zahlen nicht.

Das LG Köln spricht bei der letzten Entscheidung von 110 Beschwerdeführern. Das sind bei 10.000 Betroffenen schon einmal mehr als 1%, die dorthin eine Beschwerde in den ersten Tagen gesandt haben. Hier werden viele folgen, weil man weiß, dass es geht und Textvorlagen verfügbar sind.

Mehrere Kanzleien geben zusammen mehrere tausend Betroffene an, die sich bei ihnen vertreten lassen. Das sind schon einmal mehr als 10%, die sich zur Gegenwehr selbst einen Anwalt gesucht haben. Die echten Zahlen werden höher liegen.

Das hier ist seit mehr als 10 Jahren ein Forum für Betroffene von Tricks im Internet. Im KVR-Fall gibt es auch nur wenige Aktionen der Gegenwehr. Wenn aber nur eine am Ende erfolgreich sein wird, ist viel erreicht.

Ich kann nicht verstehen, warum hier die Chancen auf Gegenwehr kleingeredet werden soll.
 
Ich kann nicht verstehen, warum hier die Chancen auf Gegenwehr kleingeredet werden soll.
Das liegt mir fern, nur überbewerten sollte man das auch nicht. Nehmen wir nur die Beschwerden beim LG Köln - wieviele davon werden wohl über Anwälte eingereicht worden sein? Und dann angebliche die Meldung verschiedene Kanzleien über "mehrere tausend Betroffene" - so sehr viele Mandate sind da vor lauter Populismus bestimmt auch nicht bei rausgesprungen - klappern gehört halt zum Handwerk bei der Juristerei.
 
Die Antwort hatte ich weiter oben schon mal geschrieben ...
Ich denke die werden mauern wohl wissend daß die allerwenigsten klagen werden - und da spart man sich den Prozeß und zahlt halt

Warum sollten U&C mauern? Die haben doch die tolle super Versicherung die zahlt! Und die haben ja, wie sich nun rausgestellt hat, das Geld zu unrecht bekommen... also müssen Sie das Geld rausrücken.... denn sonst wird es echt teuer für sie! (bei Klage) Und die Leute die sich jetzt schon einen Anwalt genommen haben, werden bestimmt jetzt nicht auf Ihr Geld verzichten was sie zuviel bezahlt haben.

Selbst wenn man sich noch keinen Anwalt genommen hat, würde ich die Anschreiben und auf Rückzahlung der 250 Euro verlangen. Und damit drohen, wenn Sie dies nicht freiwillig zurück zahlen, ich mir einen Anwalt nehme und sie verklage. Und da U&C diese Klage zu 100% verlieren würden und somit auch meine Anwaltskosten übernehmen müssten, werden Sie freiwillig das Geld zurück zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum mauern?
Weil die große Masse derer die bereits gezahlt haben einen Prozeß vermeiden wollen.
Die wollten ihr Schweinchenseiten-Faible ja schon durch die "freiwillige" Zahlung unterm Deckel halten um Fragen der Ehegespenster zu vermeiden.
Nur bei einem Prozeß mit häufigem Briefwechsel funktioniert das nicht mehr
 
Ok.. die schnell gezahlt haben weil sie sich schämen, werden natürlich nix tun.

Aber die, die sich bereits nen Anwalt genommen haben, um sich zu wehren bzw. um sich rechtlich abzusichern, genau die werden jetzt nicht sich zurück ziehen und denen das Geld so überlassen.
 
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