Plaudereien zu Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Es geht in meiner Einlassung um Gutachter im Generellen, nicht nur um den Fall hier!

Du musst meine Einstellung auch nicht unbedingt nachvollziehen. Ich kenne allein 3 Fälle, wo Gutachter nachweislich schlechte "Gutachten" abgegeben haben. Davon ein Gutachten vor Gericht, das von völliger Unkenntnis des Gutachters sprach. Dabei ging es um den Verkauf von Motorradrahmen. Einzelne Motorradrahmen wurden lt. Gutachter nicht gehandelt. Ich konnte sofort an Hand von entsprechenden Annoncen (ca. 20) in einer Zeitschrift nachweisen, dass dieser Gutachter völlig daneben lag. Es ging dabei um den Freund meines Sohnes, der sich wegen diesem Gutachten eine Vorstrafe wegen Diebstahls eingehandelt hätte.
 
Ich kann Dir auch gut sagen, woran das liegt. "Gutachter" oder "Sachverständiger" darf sich heute jeder nennen.
Nur "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist ein geschützter Begriff. Da blickt heute kein Mensch mehr durch, die Gutachter-Inflation tut dem Stand auch nicht wirklich gut.
Die Frage ist, wie man das in den Griff bekommen will, da es ja auch keine "Ausbildung" zum Sachverständigen gibt. Ich hab die Lösung nicht, pauschal Schelte zu verteilen bringts aber sicher auch nicht.
 
Ich kann keinen Fehler beim Gutachten erkennen. Er hat exakt das geprüft, was er angegeben hat zu überprüfen.

Die exakte Anzeigen von Zugriffen auf andere Medienhoster hat er nicht prüfen müssen. Das war nicht sein Auftrag.
 
Ist doch schön das keiner nen Fehler gemacht hat... aber blöd ist das trozdem, das viel Geld eingenommen wird, das ohne Recht und ohne das man es wieder bekommt. :-(
 
Fehler hat sicherlich das Gericht in Köln gemacht. Vermutlich auch der Anwalt der den Antrag auf Herausgabe der Daten gestellt hat. Er hat das Gericht getäuscht und ein nicht relevantes Gutachten vorgelegt.

Fehler hat auch derjenige gemacht der die IP Addressen ermittelt hat. Nur wer war das? Diese Person oder Gruppe ist nicht bekannt.!

Fehler hat the Archive AG gemacht, wenn sie jemanden beauftragt hat illegal IP Addressen zu ermitteln. und wegen der unklaren Rechtekette. Aber die Leute von Archive AG machen sich gerade aus dem Staub.!

Herr Urmann hat vermutlich kein Fehler begangen, den man bestrafen könnte, denn er konnte sich auf das Urteil des Gerichtes berufen.
Vielleicht kann man Herr Urmann einen rechtswidrigen Deal zwischen ihm und The Archive AG nachweisen.

Der Gutachter ist nicht der Schuldige in diesem Fall.
 
Ich denke, man muss genau hinschauen, welcher Beteiligte in dem Schmierenstück welche Rolle gespielt hat. Manche haben ganz sicher eine Hauptrolle, andere sind nur Statisten.

Ich frage mich im Moment immer noch, warum überhaupt ein Berliner Anwalt die Auskunftsanträge gestellt hat. Urmann stellt das so dar, dass der Berliner ihn "logistisch" um Hilfe bei der Abwicklung des großen Volumens gebeten hat. Ich denke, ihm war bewusst, dass diese Anträge - vorsichtig ausgedrückt - handwerkliche Fehler enthielten. Welcher Anwalt lässt so einen dicken Fisch von der Angel, wenn er aus tiefster Überzeugung, dass alles mit rechten Dingen zugeht, abkassieren kann?

Vielleicht hätte das LG Köln auch anders reagiert, wenn die Anträge von U&C selbst gestellt worden wären.

Die Ermittlung der IP-Adressen sehe ich nicht als Fehler. Das ist schon recht organisiert mit dem entsprechenden Maß an kr...eativer Energie auf die Beine gestellt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Denkvariante - U&C hat S. hintenrum beauftragt.
Wäre möglich, ihn als Strohmann für den fragwürdigen Teil eingesetzt zu haben.

Eine Abmahnung kann man über diesen Artikel einsehen:
http://conlegi.de/der-beweis-abmahn...ohne-rechteinhaberschaft-seitens-the-archive/
Demnach zeigt Urmann den Opfern gegenüber an, dass er von The Archive AG beauftragt wurde.
Curiosum hier: Er schlüsselt die Forderung auf - Seine Geschäftsgebühr ist enthalten, aber der Zahlungsempfänger ist das Bankkonto seiner Mandantschaft in der Schweiz. Weiter tauchen "Aufwendungen für die Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal" in Höhe von 65,00€ auf.

Hier ist das Interview mit Urmann in der Zeit:
http://www.zeit.de/digital/internet/2013-12/redtube-porno-abmahnung-anwalt-urmann/seite-2
Und hier erklärt er auch die Vorgehensweise:
Die Ermittlungsfirma hat die IP-Adressen an den Mandanten The Archive AG übergeben, der hat sie an den Anwalt Sebastian übergeben, der hat den Antrag beim Landgericht gestellt und das zurück an den Mandanten geleitet. Der Mandant hat anschließend das ganze Paket an uns geschickt.

Warum das? Im Bezug auf Massenabmahnungen ist der Sebastian doch auch kein unbeschriebenes Blatt.
Sebastians Antrag findet sich hier:
http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-online

Der ist auch von The Archive AG beauftragt worden und so bestätigt sich Urmanns Aussage im Interview.
Wieso beauftragt man für eine Angelegenheit zwei verschiedene Anwaltskanzleien? Wenn ich so einen Fisch an der Angel habe, dann sage ich meinem Mandanten doch: Bitte alles oder nichts. Und als Mandant sehe ich das genauso: Viele Köche verderben den Brei und es gibt nichts schlimmeres, als dann zwischen mehreren Parteien zu stehen von der jede die Schuld auf der anderen abladen will.

Das wäre der einzige Grund: Der rechtlich fragwürdige Teil ist an den Berliner "outgesourct" worden und so kann Urmann schön seine Hände in Unschuld waschen. Dafür spricht auch das Interview in der Zeit: Seine eigene Ansicht lässt er außen vor. Der Kollege Sebastian ist der, der Streaming für eine Form der Vervielfältigung und damit der Urheberrechtsverletzung hält.
 
Die Wirklichkeit wird ganz einfach sein.

Der erste beteiligte Anwalt hat die Anschriften zu den IP-Adressen vom LG Köln besorgt und hatte durch die Rückfragen klare Hinweise des Gerichts, dass die geplante Vorgehensweise rechtlich unbegründet und fragwürdig sei. Der konnte einfach nicht mehr blöd sagen, "ich habe nichts ja gewusst".

Also braucht man einen anderen, der jungfräulich ahnungslos sein konnte. Ein Anwalt muss ja nicht selbsttätig denken. Der solcher Nachweis ist regelmäßig nicht zu erbringen.
 
Das verstehe ich ja sogar noch halbwegs. Betrifft aber wohl nur den strafrechtlichen Teil.

Was mir aber als Laie in Rechtsfragen überhaupt nicht einleuchtet, ist die Tatsache, dass der entstandene Vermögensschaden nicht ersetzt werden muss.

Dabei dürfte es egal sein, ob ein einziger eine Millionen Euro verliert, oder 4.000 Personen je 250 Euro. Im Gegenteil, bei so vielen Betroffenen müsste die Sache eigentlich viel schwerer wiegen.

Es kann doch nicht sein, dass alle Beteiligten sich auf ihre vermeintliche Unwissenheit berufen, und der angebliche Initiator ("The Archive") mangels Masse nicht greifbar ist.

Das ist ja eine Einladung zur fortgesetzten Abzocke...
 
Man distanziert sich:
http://www.diehl-patent.de/de/stell...usammenhang-mit-der-plattform-redtubecom.html
Stellungnahme zum GLADII-Gutachten / Abmahnungen im Zusammenhang mit der Plattform redtube.com
......
Das Gutachten zur Software "GLADII 1.1.3" wurde durch uns weder in zeitlichem noch sachlichem Zusammenhang mit den in den Medien nun diskutierten Abmahnungen angefertigt. Die Verwendung des Gutachtens liegt vielmehr in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. In die Vorbereitung oder Durchführung der Abmahnvorgänge im Zusammenhang mit der Plattform redtube.com sind wir nicht involviert.
 
Was mir aber als Laie in Rechtsfragen überhaupt nicht einleuchtet, ist die Tatsache, dass der entstandene Vermögensschaden nicht ersetzt werden muss.
Die Frage muss eigentlich lauten, wer ihn ersetzt. Und da beobachten wir momentan ein Hütchenspiel. Im Fordergrund wechseln die Protagonisten und im Hintergrund fließt das Geld in Kanäle, auf die man keinen Zugriff mehr hat. Wobei ich es für arg dreist halte, auf der Abmahnung direkt das Schweizer Konto des Auftraggebers anzugeben.
 
Aber warum müssen dann nicht die anderen involvierten Personen (hier: die Rechtsanwälte) haften?

Man kann sich doch nicht darauf berufen, nur ein "ausführendes Organ" gewesen zu sein.

Das kann ein Hehler ja auch nicht. Ihm wird die gestohlene Ware auch wieder weggenommen bzw. er muss den entstandenen Vermögensschaden ersetzen.

Wenn ein Vorgang in sich von einem Gericht als rechtlich unzulässig oder gar als strafbar eingestuft wird, was bei dem vorliegenden Abmahnfall anzunehmen ist, dann müssten, meinem naiven Rechtsverständnis nach, alle Akteure und Profiteure für den Schaden in Regress genommen werden. Dies beinhaltet natürlich auch und ganz besonders die Rechtsanwälte.

Aber wie gesagt, da bin ich wohl naiv, und habe den falschen Beruf...:-(
 
In der Juristerei nennt man solche Beitreiber auch "Erfüllungsgehilfen" und wenn die nicht selbst an der Gewinn-Verwertungskette beteiligt sind, so kann man durchaus auch mal über Geldwäsche nachdenken.
 
Aber warum müssen dann nicht die anderen involvierten Personen (hier: die Rechtsanwälte) haften?
Es gibt keinen generellen Freifahrtschein unter dem Mäntelchen der Berufsausübung. Man kann diesen Personenkreis sicherlich in Anspruch nehmen, muss dann aber recht schlau argumentieren. Ich würde zumindest behaupten: Das geht - Aber das mag ich nicht öffentlich diskutieren.
 
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Der Gutachter hat eine Kristallkugel und seherische Fähigkeiten.

http://www.heise.de/newsticker/fore...gung-gestellt/forum-273276/msg-24685741/read/
Den Einsatz von etwaigen Werbebannern oder Werbebannercode oder
Domain-Weiterleitungen oder Trojanern, Viren oder andere Malware
konnten wir hingegen nicht feststellen.
München. 19. Dezember 2013
Wie kann man was feststellen, wenn man nicht hinsieht? Wenn man nicht hinsieht und dadurch nichts erkennt, kann man daraus auf Nichtexistenz schließen?

Kurios, aber gefällig.

Interessant ist auch der Zeitpunkt für den Nachschlag. Da war schon bekannt, wie das Gutachten öffentlich verwendet wird.

Wer ist der treibende Akteur bei "The Archive"? Das wird ja nun sehr deutlich. Jedenfalls ein im Lande greifbarer Bundesbürger.

Wie kommt "The Archive" zu dem Nachschlag, wenn ItGuards der Auftraggeber war (angeblich)?
 
Wie kann man was feststellen, wenn man nicht hinsieht? Wenn man nicht hinsieht und dadurch nichts erkennt, kann man daraus auf Nichtexistenz schließen?
Das ist doch der entscheidende Punkt, der das Gutachten in besonderem Maße für den eingesetzten Zweck wertlos macht. Objektiv stellt es sehr wenig fest, weil der Verfasser an den wirklich interessanten Stellen klar auf seine subjektive Meinung abstellt: Er konnte es nicht feststellen. Es ließ sich nicht erkennen. Bei der vorgegebenen Teststellung nicht mal verwunderlich.

Darüber hinaus wird mit Begriffen gearbeitet, die einen riesigen Interpretationsspielraum lassen. Man kann seitenweise völlig sinnfrei darüber diskutieren, um was es sich bei den üblichen Technologien handelt. In der Werbung nutzt man das auch: Das größte Möbelhaus in der Region. Herrlich unverbindlich und rechtlich nicht angreifbar.

Interessant wäre wirklich die Frage, was den Verfasser tatsächlich zur Ergänzung veranlasst hat und wem gegenüber er sich da geäußert hat. Aber aus einem ganz anderen Grund:

http://www.diehl-patent.de/de/stell...usammenhang-mit-der-plattform-redtubecom.html
Es entspricht unserem Verständnis der anwaltlichen Grundpflichten, über Belange von Mandanten Verschwiegenheit zu wahren. Nachdem das von unserer Kanzlei erstellte Gutachten zur Software "GLADII 1.1.3" anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, sehen wir uns nun aber in der Lage, zu den öffentlich geführten Diskussionen über dieses Gutachten kurz Stellung zu nehmen.

Wenn ich es richtig sehe, war am 19.12. lediglich der Antrag vom Berliner Rechtsanwalt im Wortlaut bekannt. Man konnte zwar wissen, dass er sich auf ein Gutachten von Diehl und Partner bezog, aber öffentlich war das noch nicht.

Wer oder was hat also den Schorr veranlasst, zu diesem Zeitpunkt diese Ergänzung zu verfassen? Seinem Rechtsverständnis nach, kann das eigentlich nur der Auftraggeber selbst aus dem Untergrund gewesen sein. Und wieso wurde die von Reichert vorgelegt, wenn doch im Vorfeld versucht wurde, das Beziehungsgeflecht zwischen angeblichem Rechteinhaber und vermeintlichem Software-Anbieter zu verschleiern?
 
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-gutachten-gladii
Wichtig dabei ist der Ausdruck Testszenario, der auch im Gutachten steht. Es ist keine allgemeine Aussage über die Arbeitsweise von Gladii, schon gar nicht ist es eine Aussage über irgendeine Streamingseite. Schorr bestätigt also auf zwölf Seiten nur, dass extra präparierte Dateien irgendwo heruntergeladen werden konnten und dass dieses Herunterladen erfasst wurde. Letztlich sind das Informationen, die auch im Logfile eines jeden Servers stehen, wenn von ihm Daten angefordert werden. Laut Gutachten ist Gladii also eine Art ausgedruckter Server-Logfile, mehr nicht.
 
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