Pepper United S.R.O Rechnung / Czech Media Factoring

eine Ausnahmeregelung in Sachen drei-Buchstaben-Suche zu bekommen
Geht das überhaupt bei dieser Forensoftware? Hab hier noch kein Wort mit drei Buchstaben finden können, das gefunden wird, nicht mal Begriffe wie SMS oder MMS.

Aber es gibt ja Google: "Suchbegriff" site:forum.compterbetrug.de findet es eh sehr viel besser und flexibler als die Forensuche egal welche Forensoftware.
 
[Akas Traummodus]Könnte nicht ein Verein wie Antispam e.V. einen offenen Brief an alle (oder ausgewählte) Print- und TV-Medien schreiben, in dem die Abzockgefahr dieser Nummern dargelegt wird (insbesondere der Hinweis auf Minderjährige) (mit Hinweis z.B. auf die BMLEV-Studie oder die Petition von anne9) und indem vorgeschlagen wird, freiwillig auf diese Angebote zu verzichten (in Anlehnung an Dänemark)? Die Liste der Angeschriebenen und deren Reaktion könnte veröffentlicht werden und darüber könnte dann eine Zeitung eine Story machen. Ich träume da von der "Augsburger Allgemeinen" ;) [/Akas Traummodus]
 
erinnere mich dran, so was liegt hier alles 'rum, Altbestände aus diversen Kooperationen mit den Medien ;)
Leider habe ich nicht wirklich Zeit. Also nur ein Brainstorming.
1) Das Problem ist uralt, es gibt eine Gerichtsentscheidung in Hamburg zur IBC aus 1998, leider finde ich sie nicht mehr. Dokumentiert ist es jedenfalls bei der VZ Hamburg.
http://www.fallobst.info/Dokumente/presseberichte/b2c/004-ibc_verbraucherzentrale_hh.pdf
ganz unten ein Hinweis auf eine Strafanzeige aus 2001

Seiten dieser Unternehmen tauchten bereits 1999 im Index für jugendgefährdende Schriften auf (z.B. BAnz 226, 30.11.1999).
Auch in den dänischen Dokumenten wird das erwähnt:
Efter at Forbrugerklagenævnet i perioden fra 1. januar 1999 til 1. august 1999 havde modtaget over 400 skriftlige klager over sextjenester udbudt af sagsøgte 1, besluttede Forbrugerombudsmanden at tage sagen op til behandling i medfør af markedsføringsloven.
(über 400 Beschwerden, Quelle: Material des Dänischen Verbraucherministeriums von 2001 aus Verfahren gegen Telecom Billing Systems ApS und Televoice ApS)
Webarchive
http://web.archive.org/web/20000623192325/http://www.fs.dk/jura/fjura/sager/99tbs.htm

s.a.
http://raubwirtschaft.info/go/b2c/a07/presse/ibc-verbraucher_08-00.htm

Immerhin wurde der Firma TBS im Jahre 1999 untersagt, "unter Verwendung von Telefonnummern mit normaler Ortskennzahl telefonische Sonderdienste anzubieten ... ohne zu Beginn des jeweiligen Telefonats kostenfrei auf die Höhe des anfallenden Entgeltes hinzuweisen" (Hanseatisches OLG, Az: 3 U 248/99). Auch wurde sie dazu verurteilt, bei der Werbung für Telefondienste den Endpreis für die Mindestgesprächsdauer anzugeben, sofern eine Gesprächsdauer fingiert wird, z.B. Minimum 5 Minuten (LG Hamburg, Az: 315 O 536/98).

Leider hat man immer wieder Schlupflöcher gelassen, denn die Preise werden ja angegeben und es wird auch keine "Gesprächsdauer fingiert". In der Sache entschieden jedoch die Gerichte bereits vor 12 Jahren, dass die Angebote nicht koscher sind.

2) Neben der Preisangabe gibt es zwei Probleme, die ebenfalls von Anfang an klar waren:
a) kein Jugendschutz
b) keine Identifikation des Nutzers der Angebote

beide Punkte führten in Dänemark nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten dazu, dass dort diese Dienste nicht mehr angeboten werden konnten, weil richterlich klar gesagt wurde, dass es gegen die Gesetze verstößt

siehe dazu:
http://forum.computerbetrug.de/threads/juristische-schlappe-für-dänenbilling.11272/
"Juristische Schlappe für Dänenbilling"

in Österreich haben die Verbraucherschützer ebenfalls bereits frühzeitig positive Gerichtsurteile erreicht (Mutter eines minderjährigen Sohnes klagte, bzw. VKI klagte für sie)

sogar das Ministerium sieht den fehlenden Jugendschutz. Außerdem wird die Masche in der Studie zum Mißbrauch von Mehrwertnummern erwähnt:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Down...uchMehrwertdienste.doc?__blob=publicationFile
(2mb doc)

S. 96
Wird die Rufnummer des Anrufenden übermittelt, so prüft der Anbieter vor Beginn des erotischen Gesprächs, ob ein Rufnummerneintrag mit Anschrift zwecks Zustellung der Rechnung existiert. Wenn ja, ruft er zurück; der Anbieter verlangt dann die Bankdaten des Kunden am Telefon. Der angerufene Kunde erhält anschließend die Rechnung; der Mehrwertdiensteanbieter bucht den Rechnungsbetrag mittels Lastschrift vom Konto des Kunden ab.
Alternativ erfolgt kein Rückruf des Mehrwertediensteanbieters, sondern direkt eine Rechnung per Post an die Anschrift, die der Rufnummer, von der der Anruf erfolgte, zugeordnet werden konnte. Dies geschah im Testversuch auch in dem Fall, in dem noch vor unmittelbarer Leistungserbringung das Gespräch beendet wurde.

Das erwähnte Beispiel war die MC Multimedia

Das Problem ist also seit Jahren bekannt, trotzdem werden Anzeigen geschaltet (Videotext, Printmedien)

Verlage usw müssen gefragt werden, warum sie wissentlich damit Geld verdienen, obwohl das Abzockpotential groß ist, obwohl kein Jugendschutz gewährleistet werden kann, obwohl Tausende von Beschwerden vorliegen und obwohl sie selbst davor warnen (siehe Aktebericht aus 2000)

warum verzichten sie nicht darauf?

formulieren kann AS das sicher :)
Belege hab ich jede Menge, auch irgendwo noch Mailverkehr mit SAT1/sevenone ;)
 
mal sehen...
"geile omi" wurde bei der letzten Runde beworben (übrigens... stinkt's da...)

nur noch Reste:
http://www.google.de/search?hl=de&q="069-24794020"&btnG=Suche&meta=&aq=f&oq=

089-21083118

http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp&q="echter telefonsex" "089-21083118"&pbx=1&oq="echter telefonsex" "089-21083118"&aq=f&aqi=&aql=1&gs_sm=e&gs_upl=1477l8186l0l8609l23l19l0l0l0l0l1144l4980l0.6.9.2.7-1l19l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=1a555b36b3ce5031&biw=1600&bih=677

http://forum.sat1.de/showpost.php?p=116420&postcount=85

040 809053790-99
069-509594890-99
0711 8946037-41
069-25472052-96
040-42236140-49
0511-93622990-99

da findet google noch mehr. Der Rest ist Fleißarbeit. Freiwillige vor :)

im TV gibt's das auch, aber ich bin nicht auf dem Laufenden
[die Fuldaer sind - glaub ich - eher printmedienaffin]

http://www.vz-saar.de/UNIQ131880160424498/link744831A

Erotische Dienste am Telefon: Oberverwaltungsgericht NRW beendet teure Irreführung mit Ortsnetz-Rufnummern

Erotische Dienste am Telefon dürfen die Betreiber nicht über Ortsnetz-Rufnummern anbieten. Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) die Abschaltung zahlreicher Nummern durch die Bundesnetzagentur abgesegnet.
damit ist das Geschäftsmodell eigentlich tot. Wer jetzt noch so etwas zulässt, ist Mitstörer.
 
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