OPM Media - Klageentwurf. Muss man das ernst nehmen?

AW: OPM Media - Klageentwurf. Muss man das ernst nehmen?

Man wühlt nicht in Mülltonnen und auch nicht im SPAM-Ordner. Müll bleibt Müll.
 
AW: OPM Media - Klageentwurf. Muss man das ernst nehmen?

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http://forum.computerbetrug.de/rech...f-muss-man-das-ernst-nehmen-2.html#post335514
 
AW: OPM Media - Klageentwurf. Muss man das ernst nehmen?

Hallo,
auch ich bin mal auf drive2u reingefallen, hab so dacht ich, alles überstanden, da ich brav alles ignoriert hab, auch den Klageentwurf. Jetzt war ich krank check heut meine Emails und hab im Spamordner eine Email von opm wo sie mir "glaubhaft" versichern wollen, dass ich vor 2 Jahren einen Vertrag eingegangen wäre und jetzt die 2 -Jahres-Gebühr von 96 Euro fällig wär. Geht das jetzt wieder von vorne los? Kann man das nicht unterbinden? Kann ichs einfach total ignorieren?
Grüße Nicole

Hallo allerseits,

ähnlich siehts bei mir aus, nur das ich mich schuldig bekennen muss, damals voll drauf reingefallen zu sein. Hatte mich damals auch nicht weiter schlaugemacht und dierekt mit der Firma kontakt aufgenommen. Lief alles per e-mail und dieser war auch freundlich. Jedenfalls habe ich 2009 gezahlt, und gleichzeitig auch gekündigt. Alles per e-mail, kopieen habe ich keine mehr. (aus irgendeinem grund, hielt ich die "mitarbeiterin" die mir geschrieben hat für nett und vertrauenswürdig)

Jetzt bekomme ich also einen Brief "letzte Mahnung" 24 monatsvertrag, bla,bla... Zahlungserrinerungen sind im Spam untergegangen. Abgesehen davon das ich von einem 2Jahresvertrag nun absolut garnicht wuste, aber habe ich mit meiner Zahlung 2009 den weg freigemacht für die 2te forderung?

Danke im Vorraus für eure Antworten
 
Nicole schrieb:
Kann man das nicht unterbinden?
Nein! Aber man kann es ignorieren!
Dan schrieb:
Jedenfalls habe ich 2009 gezahlt, und gleichzeitig auch gekündigt. Alles per e-mail, kopieen habe ich keine mehr.
Für solche Fälle haben wir hier in der Rubrik Recht und Gesetz grundsätzliche Regeln zusammen getragen, z. B. das hier: http://forum.computerbetrug.de/threads/bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.18942/.

Das blöde an der Sache ist, jeder kann jeden zur Kasse bitten, auch wenn die Forderung womöglich auch noch so abenteuerlich ist. Ob Herr Jeder aber zahlt, wäre vorher zu prüfen - ein Rechtsanspruch lässt sich allein aus einer Forderung nicht herleiten und schon gar nicht aus einer ohnehin bereits gekündigten. Im allgemeinen gilt gerade bei diesem Anbieter schon immer der Grundsatz:

Reducal schrieb:
...wer nicht bezahlt kann sein Geld behalten!
 
mir geht es ähnlich --- OPM Media droht mir auch mit einem Schreiben LETZE MAHNUNG!! Danke für die Infos hier.:)
 
also in meiner letzten Mahnung vom Juni 11...die erst im Juli eintraf... ist u. a . eine Abschrift vom Amtsgericht Magdeburg beigelegt... ohne Namen des Klägers bzw. des Beklagten...was für ein Witz!! :rofl:Zumal hier in diesem Forum auch deutlich erklärt wurde, dass nur das Amtsgericht meines Wohnsitzes - haha in dem Fall dummerweise nicht Magdeburg!!- für mich zuständig ist! Aber mal was anderes... das ist doch Missbrauch eines Amtsgerichtschreibens... sollte man nicht mal das Amtgericht informieren???
 
Amtsgerichtsverhandlungen sind in aller Regel öffentlich und die anonymisierten Urteile werden auch veröffentlicht. Es sprich aus rechtlicher Sicht kaum was dagegen, das Urteil beizulegen.
 
Hallo,

ich bin ebenfalls auf das Abo reingefallen. 2010 bin ich stur geblieben und habe nicht gezahlt. Das hat auch geholfen. Bis auf Mahnungen kam nichts.

Jetzt 2011 bekomme ich die nächste Mahnung per Post, nachdem die Emailmahnungen wohl im Spamfilter untergegangen sind. Wieder werde ich nicht zahlen!
Aber ehrlich gesagt habe ich keine Lust jedes Jahr eine Mahnung zu bekommen... Kann man dagegen was tun?
 
Aber ehrlich gesagt habe ich keine Lust jedes Jahr eine Mahnung zu bekommen... Kann man dagegen was tun?

Man kann was tun, nämlich: negative Feststellungsklage bei Gericht einreichen. Aber da muss man Prozesskosten vorstrecken, und es gibt ein gewisses Risiko, dass man an einen Amtsrichter gerät, der negative Feststellungsklagen nicht mag, weil sie ihm Arbeit verursachen, und der einen das dann spüren lässt. Ein gewisses Restrisiko ist also dabei.

Ansonsten hilft die grüne Papiertonne weiter. Ist 100% risk-free und absolut hasenfusstauglich.
 
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Er soll ruhig seinen Klageentwurf realisieren.
Dann passiert nämlich das da:
Das Urteil dürfte inzwischen rechtskräftig sein
https://www.vzbv.de/start/index.php...57&search_1=drive2u.de&search_2=&hiliting=yes
Internetfallen: Preise müssen deutlich erkennbar sein
08.02.2011 - vzbv

LG Berlin vom 8.02.2011 (15 O 268/10)
Internetanbieter müssen auf ihrer Webseite klar und eindeutig die Preise der angebotenen Dienstleistungen angeben. Das gilt besonders dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Netz üblicherweise kostenlos angeboten werden. Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma OPM Media GmbH statt.

OPM betreibt die Internetseiten live2gether.de und drive2U.de, auf denen Interessierte Gesuche und Angebote für Mitfahr- und Mitwohngelegenheiten einstellen und abrufen können. Doch Kunden, die sich für den Service anmeldeten, erlebten eine böse Überraschung: Laut Anbieter hatten sie damit einen Vertrag für eine einjährige Nutzung der Datenbank zum Preis von 96 Euro abgeschlossen. Tatsächlich stand ein Hinweis auf die Kosten auf der Anmeldeseite. Er war aber unauffällig in einem längeren Fließtext versteckt, der mit Hinweisen zum Datenschutz begann.

Die Richter sahen darin eine Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und eine Irreführung der Verbraucher. Die Firma biete lediglich die Technik und den Rahmen für ein virtuelles schwarzes Brett. Im Internet gebe es zahlreiche Online-Angebote, bei denen das Einstellen und Abrufen von Angeboten und Gesuchen kostenlos sei. Ein durchschnittlich informierter Verbraucher, der mit dem Internet vertraut sei, gehe davon aus, dass ihn die Nutzung solcher Plattformen nichts koste. Hinzu komme, dass der Nutzer erst nach der Anmeldung prüfen könne, ob die angebotenen Seiten für ihn überhaupt brauchbar sind. Es sei daher besonders überraschend, dass bereits die bloße Anmeldung eine Entgeltpflicht auslöse und sogar mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Jahresentgelts einhergehe.

Nach Auffassung der Richter hätte daher die Präsentation der Angebote auf der Start- und Anmeldeseite einen deutlichen Hinweis auf die Entgeltpflicht erfordert. Auf der Startseite fehlte jedoch ein solcher Hinweis. Den unscheinbaren Hinweis auf der Anmeldeseite ließen die Richter nicht gelten. Es spreche vieles dafür, dass der Betreiber der Internetseite ganz bewusst versuche, die Entgeltpflicht weitestgehend zu verstecken.

Darüber hinaus erklärten die Richter eine Klausel für unzulässig, nach der das Jahresentgelt bereits im Voraus zu zahlen ist.
 

nur, dass die mich zB nun schon seit über 1 jahr damit nerven und immer weitere Schreiben oder Emails schicken.. als ich mich da 'angemeldet' habe war mir das mit dem Abo auch nicht bewusst.. komme nun zwar im Internet auf immer dieselben Antworten, dass man einfach gar nichts tun sollte, aber allmählich gehen die mir so auf den Sack.. habe denen schon mal so ein vorgeschriebenes Schreiben von einer Verbraucherzentrale geschickt, dass es sich dabei um eine Abofalle handelt und sofern sie nicht aufhören würden mich zu nerven ich rechtliche schritte einleiten würde... aber selbst das hält diese Schweine ja nicht davon ab weitere Schreiben zu senden.. zumal ich zwischenzeitlich umgezogen bin und die Briefe an meine Elternadresse gehen, die sich dann auch immer fragen was das sein soll! -.- Antworte nun zwar sehr spät darauf, aber vielleicht findet sich ja doch noch der ein oder andere Antworter =)
 
Mehr gibts nicht zu sagen ...

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und Zitat Goblin " ... es ist pups ob Du denen einen Widerspruch oder das Vaterunser schickst, es interessiert die nicht"
 
Hallo zusammen,

ich hatte heute in der Post einen Brief der Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit der Aufforderung, dass ich bis zum 08.09.2011 meinen offenen Betrag von €155,16 (€96,00 zzgl. Mahnkosten, Zinsen und Gebühren) zu zahlen habe.

Ich bin genauso, wie alle anderen hier auf OMP Media GmbH reingefallen und habe auch dieses Widerspruchschreiben zugeschickt von der Verbraucherzentrale. Ich hatte lange nichts mehr von denen gehört und war froh, dass es sich nun doch erledigt hat.
Jetzt macht mich dieses Schreiben vom Inkassobüro doch sehr nervös. Wird sowas nicht in der Schufa eingetragen und was passiert nun als nächstes. Sollte ich nun doch besser zahlen, aber dann würde ich ja bestätigen, dass ich ihren Dienst in Anspruch genommen habe, was ich ja nicht wirklich habe.

Ach, mensch - hat jemand einen Tipp und kann mich vielleicht beruhigen.

Danke schon mal im Voraus!!
 
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