opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: opendownload ( me too Postings )

Juhu, ich habe nun heute auch meine erste Mahnung von unseren Freunden von OpenDownload bekommen. Nett, denn dadurch haben sie mich zum schmunzeln gebracht.

Ich hab noch eine andere Frage, die nichts mit OpenDownload zu tun hat, sondern mehr mit dem Inkassodienst, den sie möglicherweise einschalten.

Vor einigen Jahren habe ich mir mal im Laden "***" etwas für 36,- Euro gekauft und mit meiner EC Karte bezahlt. Das war an einem Samstag gewesen. Am Montag wurde mir wegen etwas anderem Geld vom Konto abgezogen, so das ich nun die 36 Euro nicht mehr auf den Konto hatte. Am Dienstag, als die Bank von Laden *** sich die 36 Euro von meinem Konto holen wollte, wurde der Betrag sofort durch meine Bank zurückgebucht.

Nunja, ich habe einfach abgewartet was nun passieren würde und ca. 2 Wochen lang tat sich nichts. Keine Post von Laden ***.. Als ich mir dann irgendwann mal einen Kontoauszug holte, sah ich, dass ein Inkassodienst mir 64 Euro und ein paar Cent vom Konto abgezogen hatte.

Meine Frage: Darf ein Inkassodienst so ohne weiteres auf mein Konto zugreifen, ohne mit mir vorher in Kontakt zu treten und ohne meine Erlaubnis einzuholen?

Ich habe damals nichts unternommen, war ja meine Schuld gewesen das ich die 36 Euro nicht bezahlen konnte. Aber merkwürdig fand ich das Vorgehen des Inkassodienstes schon...
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Bin da gestern drauf reingefallen und habe mich da angemeldet um GIMP zu laden. Heut war schon Rechnungsmail da. Falsche Adresse und namen angegeben. Das Forum hat mir sehr geholfen. leider habe ich denen bevor ich das gelesen hab geantwortet. Folgendes habe ich geschrieben:

...

Hätte ich das lieber lassen sollen?
Außerdem würde mich auch interessieren ob man mit einer Klage durchkommen würde.

Lg mauzi



anklagen würde eingentlich was bringen, viele anwälte konnten die dubiosen firmen unter druck setzen, so dass der betroffene nichts zahlen muss.
ich hatte selbst vor einen anwalt einzuschalten..
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

anklagen würde eingentlich was bringen..

Möglich wäre eine negative Feststellungsklage. Das Kostenrisiko musst du dann allerdings selber tragen. D.h. wenn opendownload zahlungsunfähig wäre, und du gewinnst die Klage, mußt du trotzdem selber die Gerichtskosten bezahlen.
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Hab mic bei opendownload angemeldet und hab eine Rechnung gekriegt. Hab aber meine namen und adresse frei erfunden. Hab auch mein alter gefälscht weil ich noch minderjährig bin. Könnten sie mich durch meine IP adresse ausfindig machen?
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Oh wie ihr alle recht hattet, die Antwort von dieser dubiosen Firma war, das mein Vertrag bis ins Jahre 2011 geht. Also warte ich jetzt auf die erste Mahnung, die dann Anfang Mai kommen wird. Hoffe ich stehe das durch, aber mit eurer Hilfe geht es sicher. Smokey
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Möglich wäre eine negative Feststellungsklage. Das Kostenrisiko musst du dann allerdings selber tragen. D.h. wenn opendownload zahlungsunfähig wäre, und du gewinnst die Klage, mußt du trotzdem selber die Gerichtskosten bezahlen.

ist zwar ärgerlich mit den Gerichtskosten, aber es geht ums prinzip
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Außerdem hab ich auch mein alter gefälscht? Ist das schlimm?

die können nichts über dich herausfinden, solange du denen keine richtigen angaben gibts. damit die dich einfach in ruhe lassen, email adresse löschen und neue machen, dann gibt es keine nervigen emails von opendownload.
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

ich habe vor kurzem gehört, dass man bei einem gerichtlichen mahnbescheid reagieren soll und auf dem brief nein ankreuzen, dass man die rechnung bestreitet und nicht zahlen will.
das habe ich von katzenjens bei einem video erfahren.
ist das richtig?????
oder kann man das auch in die tonne werfen???
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

sind überhaupt gerichtliche mahnbescheide bei einigen gekommen, weil die verbraucherzentrale meinte, es gäbe sehr selten einen gerichtlichen mahnbescheid.
hat jemand vllt. was anderes gehört???
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Einen gerichtlichen Mahnbescheid darf man auf keinen Fall in die Tonne werfen.
Wenn die Forderung unrechtmäßig ist, muss man ihm widersprechen und ihn an das Gericht zurücksenden, binnen 14 Tagen.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html

Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten

danke für deine information, dann kann ich mich auf so ein brief vorbereiten, wenn er überhaupt kommt.
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

MB sind sehr selten. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist geringer als vom Blitz getroffen zu werden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben