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hallo schaue, mal auf dem link, der wegen der ip-adresse angegeben ist.
unter dem ie wird die seite nicht gefunden
und mit firefox kommt die meldung, das die Seite wegen Bet.... gesperrt ist.
aufjedenfall war es bei meinem link so

@framey84

Welchen Link meinst du? In der Rechnungsmail war in dem Absatz worin meine IP Adresse stand kein Link.

Gruß Pedro
 
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Guten Morgen...
Und wieder schreibt einer, der Opendownload.de auf den Leim gegangen ist, weil er einfach nur Openoffice haben wollte.
Bei mir war es der 15.09.08 und ich hab heute die Rechnung per Mail bekommen. Die Firma nennt sich jetzt Content Sevicees ltd. In meiner Rechnung (96 Euro für einen 12 Monatszugang) sagen sie ich hätte auf ein wiederrufsrecht verzichtet (durch anklicken der AGB-Erklärung) und hätte nicht mehr die Möglichkeit den Vertrag zu wiederrufen. Sie beziehen sie sich auf §312d Abs.3 Nr.2 BGB.
Ich habe mir die hier mehrfach eingestellten Links und auch das Video auf Youtube angesehen.
Reicht es in meinem Fall auch aus, einfach auf die Email zu antworten, dass ich dem Vertrag wiederspreche? Sie schreiben ich soll für eventuelle Rückfragen das Kontaktformular auf der Seite xxx verwenden.

mfg merlingerin
 
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tja, was soll ich sagen, auch bei mir war heute morgen eine eMail im Postfach. Hatte vor 14 Tagen den Adobe Acrobat Reader runtergeladen...

Angabe von einer Kontaktadresse auf www....

Habe gleich unter der Kontaktaddy einen Widerspruch abgeschickt und mir eine Kopie an meine eMail-Addy schicken lassen.

Ich könnt mich in den A... beißen

:wall:
 
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bei mir war da, wo meine ip angegeben war gestanden: zitat: Es ist dadurch möglich über den verwendeten Provider pXXXXXXX.dip0.t-ipconnect.de den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln. zitatende (die xxxxx waren zahlen)

und wenn man dies nun angegeben hat kam im firefox eine Meldung vorsicht diese Seite ist gesperrt werden Bet......

also kann ich ja net sehen, ob ich das zu diesen zeitpunkt und unter der ip adresse war, weil ich erstens zu der zeit auch net daheim war!!!
 
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bei mir kam auf einen Widerspruch folgendes zurück:



Ihre E-Mail konnte nicht zugestellt werden.

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite
http://www.support-online-center.com/. Sie benötigen hierzu Ihre Kundennummer.

Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür
Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse nicht zugestellt werden können.

Ihr Support-Team

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Telefon : +49-1805-88204486 (0,14 €/min)*
Telefax : +49-1805-88204487 (0,14 €/min)*
(Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00 Uhr)
*aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz


Wie ich gelesen habe, ist das dann wohl nicht mein Problem. :)
 
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wenn man bei der hotline anruft, ist das personal auch "sehr freundlich"!!!
Bei uns hat sie dann einfach aufgelegt, weil sie uns auch net sagen konnte wem die IP!!! gehört und das sie uns bitte durch die ip beweisen soll das wir das waren.
als sie dann sehr unfreundlich wurde und laut haben wie sie gefragt ob solche fragen woll öfter kommen und dann hat sie einfach aufgelegt!!!!
:scherzkeks:
 
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also ich hab meinen Widerspruch direkt bei

http://www.support-online-center.com/

formuliert

aber so wie du es gemacht hast ists ja wohl auch richtig, kannst ja nix dafür dass die da keine Antwortadresse haben :rolleyes:
 
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@ Bernhard:
war es wohl doch nicht richtig? so wurde es doch hier geschrieben und auch in dme Video gesagt. (...es ist üblich auf selbem Wege Einspruch/ Widerufsschreiben zu verschicken wie sie gekommen sind...)
 
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Die wichtigste Regel ist, erst nachdenken, dann handeln, soweit erforderlich.

Die Rückmail des Antwortroboters ist völliger Schwachsinn. Die Mail wird ja beantwortet. Also kam sie auch an. Der Trick ist, die Leute gesteigert zu verunsichern.

In diesem Forum suchen Tausende nach Hilfen. Wir dürfen hier keinen Unsinn stehen lassen. Die Tipps sind überall verlinkt. Da geht es lang.
 
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@ webwatcher

genau das was ich geschrieben habe war ein Zitat aus den Links, die hier mehrfach als info eigestellt sind. und zwar, dass man Einspruch erheben soll. Also was nun? In einem Link schreibt ihr es so, dann wieder anders...
Bitte drückt ech deutlicher aus.

mfg merlingerin
 
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@bernhard

Es geht hier nicht nur ums drauflosschreiben, es wurde doch geschrieben, dass man die Antwort an die gleiche Mailadresse schreiben kann, und wenn dann ein mailer daemon kommt kann man persönlich ja nix dafür dass die Mailaddy nicht stimmt...

oder hab ich da was falsches gelesen???

ich dachte immer ich sei der deutschen Sprache mächtig

:wall:
 
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@ Bernhard

Halte mich für blöd, aber das iste in Zitat aus diesem Link, den du gestellt hast:

...Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Dieser Grundsatz ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann muss man reagieren. Dazu weiter unten aber mehr....

Das mit der Einschüchterung klappt auch in meinem Fall.
 
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Bitte drückt ech deutlicher aus.

Bleib mal auf dem Teppich. Ihr wollt etwas von uns und wir versuchen zu helfen

Wenn du alles gelesen hättest, wüßtest du erstens, dass persönliche Rechtsberatung verboten ist und zweitens, dass es keine Patentlösungen gibt.
http://forum.computerbetrug.de/info...chnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?

Dazu wirst du von jedem eine andere Antwort hören. Die einen sagen "ja", die anderen "nein". Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:

Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Andererseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei den Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.

Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch sonst niemand) dir auch keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei dir.
 
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