mickey mouse
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AW: opendownload.de
Ich glaube das ist auch eine Frage der Angemessenheit.
Der Artikel über den "Beweis elektronischer Kommunikation" ist absolut interessant. Er bezieht sich meiner Meinung nach mehr auf "halbseriöse" Firmen und schriftliche Verträge, die zumindest in dieser Form zustande gekommen sind. Beispielsweise wenn Ware mit hohem Streitwert nicht so geliefert wurde, wie vereinbart. etc etc etc
In diesem Fall, wo es um einen angefochtenen Vertrag geht, der nicht schriftlich existiert, eine Rechnung, die nicht schriftlich existiert fragt es sich wirklich sehr, ob man noch einen eingeschriebenen Brief an einen Briefkasten senden soll, der nicht existiert (!!)
MfG
MM
Ich glaube das ist auch eine Frage der Angemessenheit.
Der Artikel über den "Beweis elektronischer Kommunikation" ist absolut interessant. Er bezieht sich meiner Meinung nach mehr auf "halbseriöse" Firmen und schriftliche Verträge, die zumindest in dieser Form zustande gekommen sind. Beispielsweise wenn Ware mit hohem Streitwert nicht so geliefert wurde, wie vereinbart. etc etc etc
In diesem Fall, wo es um einen angefochtenen Vertrag geht, der nicht schriftlich existiert, eine Rechnung, die nicht schriftlich existiert fragt es sich wirklich sehr, ob man noch einen eingeschriebenen Brief an einen Briefkasten senden soll, der nicht existiert (!!)
MfG
MM