AW: opendownload.de
Da brauch man nicht zur Bank im Impressum stehen ja folgende Hinweise.
Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim
Umsatzsteuer-ID: DE258263766
Briefkästen sind geduldig - die nehmen auch Briefe an, wenn hinter der Mauer nur gähnende Leere ist und ab und zu nur der Laufbursche neu eintütet und Briefmarke draufklebt. Oder schreddert.
Wenn dies zutreffen sollte, dann gilt trotzdem: Impressum -> Handelsregistereintrag -> Personalien mit Anschrift des Geschäftsführers -> Zuständigkeit geklärt. Bis zum Beweis einer Ausnahme.
Muss sich halt nur jemand drum kümmern. Also Mannheim zu prügeln, ist vielleicht zu früh. Könnte sein, dass irgendwoanders sich jemand fürchterlich stur stellt und Mannheim diese nicht bloßstellen will.
Und wenn eine --berechtigte-- Strafanzeige dann bei dieser zuständigen Dienststelle schriftlich eingeht, ist Essig mit irgendwohin zurückschicken...
Wobei natürlich zuerst geklärt werden muss: Liegt überhaupt eine Straftat vor? Die Webseite enthält einen Kostenhinweis, also erstmal kein Betrug.
Es sei denn:
- Anmeldeseite war ganz anders, ohne Kostenhinweis?
- Personalisierter Link, Daten vorher schon bekannt (IP stimmt dann!)?
- Unbekannter Dritter hat Daten eingetragen (kann Webseitenbetreiber nix für!)?
- Es wurde etwas verkauft, was der Anbieter nicht verkaufen durfte (Darf ich die kostenlosen Telefonbücher aus dem Postamt auf dem Wochenmarkt verkaufen???)
- Lieferung ist Geld nicht wert? Naja, wenn ich ein besonders freundliches "Guten Morgen" für 20 Euro anbiete, darf das jeder kaufen und im voraus bezahlen, ich werde immer der Meinung sein, das war es wert!
...habe mich dann mit meinem rechtschutz in verbindung gesetzt und der hat mir geraten zu einem Anwalt zu gehen,
Wer bezahlt? Bei Internetverträgen sind die manchmal pingelig. Außerdem vielleicht Eigenanteil. Warum, wenn Fall klar? Die Rechtsschutz hat mehr Umsatz, die stört's nicht, da werden dann nur die Prämien erhöht, schafft Arbeitsplätze.