AW: Online Content Ltd tiere-infos.de Widerruf OK?
Hallo,
ich , die immer darauf achtet, keine kostenpflichtige Angebote im Internet zu nutzen, bin auf tiere-infos.de reingefallen. Allerdings eher unfreiwillig, das ist das Fiese! Ich bin nicht Alleinnutzer des Computers, und irgendjemand dachte wohl, er oder sie tut mir einen Gefallen, wenn er in meinem Namen an diesem blöden Gewinnspiel auf tiere-infos.de teilnimmt. Leider kann ich auch nicht mehr nachvollziehen, wer wann was an dem Computer gemacht hat.
Nachdem ich diese komische Mail mit einem Bestätigungslink in meinem Postfach gefunden habe, habe ich diesen Link natürlich NICHT in den Browser kopiert und sofort per Mail einen Widerruf geschickt. Morgen bekommen die das auch noch per Einwurfeinschreiben (von einem Rückschein wurde mir abgeraten, da es sich bei der Firma mit "Sitz" in Oberursel wohl nur um eine Briefkastenfirma handelt. Was meint ihr?).
Ich stelle euch hier mal meinen Widerspruch, den ich morgen schicken will, rein. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das so lassen kann. Ich habe mich in verschiedenen Foren eingelesen und mich durch mehrere Musterbriefe geklickt und dann etwas zusammengestellt. Kann mir da eventuell irgendeine Formulierung zum Verhängnis werden? Eher nicht, oder? Zahlen werde ich auf keinen Fall, und wenn die noch so viele Mahnungen schicken. Ich bin da aber leider ziemlich zart besaitet und werde bei eventuellen Mahn- und Inkassobescheiden dieser [...] leider viele schlaflose Nächte und wohl ein Magengeschwür bekommen :cry:
Absender:
Name
Straße
Ort
Anschrift Empfänger:
Online Content Ltd.
Zimmersmühlenweg 11
61440 Oberursel/Ts.
Director: [...]
URL: ht*p://w*w.Tiere-Infos.de
E-Mail: [email protected]
Telefax: +49 180/5512050-7 (14 Cent / Minute)
Hauptsitz:
ONLINE CONTENT LTD
5 JUPITER HOUSE, CALLEVA PARK
ALDERMASTON
READING
BERKSHIRE RG7 8NN
Director: [...]
E-Mail: [email protected]
Betreff: Widerruf: Anfechtung von angeblichem und unwissentlichem Vertragsabschluss auf w*w.Tiere-Infos.de am 22.12.2007, Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
24.12.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich, [Name], heute am 24.12.2007 erneut die Teilnahme an der Datenbank Tiere-Infos.de. Ein Widerruf ist Ihnen bereits am 22.12.2007 per E-Mail an die Adresse [email protected] zugegegangen.
Ich habe unaufgefordert eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, mich aber bei Ihrem Service nicht angemeldet und damit keine Willenserklärung abgegeben. Ich habe die Teilnahme an Ihrer Datenbank nicht veranlasst und fechte daher den angeblich zustande gekommenen Vertrag an. Da gemäß Punkt 5 Ihrer AGBs ein Widerrufsrecht besteht, ist ein etwaig geschlossener Vertrag nur schwebend wirksam und kann durch rechtzeitigen Widerspruch zu Fall gebracht werden.
Nachdem ich unaufgefordert eine Mail mit dem Bestätigungslink und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhalten habe, habe ich in den AGB auf Ihrer Website w*w.Tiere-Infos.de den Nutzungspreis erfahren und lege Einspruch ein.
Ich habe die Teilnahme an Ihrer Datenbank nicht veranlasst, habe keinerlei Interesse an der Teilnahme und widerrufe die Teilnahme daher, wie in Punkt 5 Ihrer AGBs genannt:
5. WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.
Den Bestätigungslink in der E-Mail habe ich ebenfalls nicht aktiviert, da ich mich nicht bei Ihrem Dienst angemeldet und eine Nutzung daher nicht angefordert habe. Somit habe ich keine einschlägige Willenserklärung und Zustimmung abgegeben und Ihr Angebot niemals genutzt!
Sie schreiben in Ihren AGB: Im Übrigen erhält der Nutzer mit Vertragsschluss sämtliche Informationen sowie die Teilnahmebedingungen in Textform. Da ich den Link nicht aktiviert habe, habe ich außer der AGB im Anhang keine weiteren Informationen erhalten, was Punkt 3e) Ihrer AGBs und damit den gesamten Vorgang zu einem Vertragsabschluss unvollständig und somit unwirksam macht. Es ist also kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen.
Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss. Das zu zahlende Entgelt taucht erst nach dem Herunterscrollen im Kleingedruckten auf, sodass jeder durchschnittliche Nutzer davon ausgehen muss, dass
es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Dieser Umstand ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons „Ja“ eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Zahlungsinformationen zu in der von Ihnen verwendeten Form und Platzierung werden als unzulässig angesehen. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München
vom 16.01.2007 (AZ: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag. Das erst durch Herunterscrollen sichtbare Kleingedruckte steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung,
in der gefordert wird, dass Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht. Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung gemäß §§ 119 und 123 BGB. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den Nutzer über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem angeblich geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und Forderungen mir gegenüber hinfällig.
Darüber hinaus erfolgte Ihre Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß und genügt somit nicht den gesetzlichen Anforderungen. In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schreiben Sie: Zu Gunsten des Nutzers wird von einem Erhalt dieser Belehrung dann ausgegangen, wenn dem Nutzer dieser Text zusammen mit der die Vertragsannahme erklärenden Email des Betreibers übermittelt worden ist.
Die Widerrufsbelehrung war nicht im Text der E-Mail enthalten. Eine Belehrung ausschließlich im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach den vom BGH entwickelten Anforderungen jedoch nicht ausreichend. Ein solcher Hinweis verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot. Gemäß §355 BGB erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Sie haben die gesetzlich vorgeschriebene Form der Widerrrufsbelehrung nicht eingehalten, was zu einem Fortbestehen des Widerrufsrechts führt.
Ich habe die Teilnahme an Ihrem Service nicht selbst veranlasst, keinerlei Dienste in Anspruch genommen und die in den AGB genannte Widerrufsfrist eingehalten. Die Textform für den Widerruf habe ich ebenfalls gewahrt. Der Widerruf ist damit rechtens und beendet diese Angelegenheit. Jegliche Forderungen Ihrerseits sind daher aus den vorstehend genannten Gründen unberechtigt und werden unverzüglich meinem Rechtsschutz übergeben.
Ein erster Widerruf ging Ihnen bereits am 22.12.2007 per E-Mail an die in den AGBs angegebene E-Mail-Adresse ([email protected]) zu.
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung spätestens binnen 14 Tagen a) für den Erhalt dieses Widerrufschreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und der damit verbundenen Forderungen und darauf folgend um Löschung meines Accounts und meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Darüber hinaus untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte. Andernfalls werde ich unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes Strafanzeige gegen Sie erstatten. Die daraus und aus einer negativen Feststellungsklage entstehenden Kosten gehen dann selbstverständlich zu Ihren Lasten. Screenshots Ihrer Seite und der E-Mail, die Sie an meine Adresse gesendet haben, existieren und werden im Falle eines Rechtsstreits gegen Sie verwendet.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
Meint ihr, ich kann das so lassen? Es wäre echt toll, wenn ihr mir so schnell wie möglich antworten könntet, damit ich den Widerruf noch vor den Feiertagen senden kann.
Tausend Dank und Grüße,
Gom
[Namen, gefährdene Links und Ausdruck entfernt. (bh)]
Hallo,
ich , die immer darauf achtet, keine kostenpflichtige Angebote im Internet zu nutzen, bin auf tiere-infos.de reingefallen. Allerdings eher unfreiwillig, das ist das Fiese! Ich bin nicht Alleinnutzer des Computers, und irgendjemand dachte wohl, er oder sie tut mir einen Gefallen, wenn er in meinem Namen an diesem blöden Gewinnspiel auf tiere-infos.de teilnimmt. Leider kann ich auch nicht mehr nachvollziehen, wer wann was an dem Computer gemacht hat.
Nachdem ich diese komische Mail mit einem Bestätigungslink in meinem Postfach gefunden habe, habe ich diesen Link natürlich NICHT in den Browser kopiert und sofort per Mail einen Widerruf geschickt. Morgen bekommen die das auch noch per Einwurfeinschreiben (von einem Rückschein wurde mir abgeraten, da es sich bei der Firma mit "Sitz" in Oberursel wohl nur um eine Briefkastenfirma handelt. Was meint ihr?).
Ich stelle euch hier mal meinen Widerspruch, den ich morgen schicken will, rein. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das so lassen kann. Ich habe mich in verschiedenen Foren eingelesen und mich durch mehrere Musterbriefe geklickt und dann etwas zusammengestellt. Kann mir da eventuell irgendeine Formulierung zum Verhängnis werden? Eher nicht, oder? Zahlen werde ich auf keinen Fall, und wenn die noch so viele Mahnungen schicken. Ich bin da aber leider ziemlich zart besaitet und werde bei eventuellen Mahn- und Inkassobescheiden dieser [...] leider viele schlaflose Nächte und wohl ein Magengeschwür bekommen :cry:
Absender:
Name
Straße
Ort
Anschrift Empfänger:
Online Content Ltd.
Zimmersmühlenweg 11
61440 Oberursel/Ts.
Director: [...]
URL: ht*p://w*w.Tiere-Infos.de
E-Mail: [email protected]
Telefax: +49 180/5512050-7 (14 Cent / Minute)
Hauptsitz:
ONLINE CONTENT LTD
5 JUPITER HOUSE, CALLEVA PARK
ALDERMASTON
READING
BERKSHIRE RG7 8NN
Director: [...]
E-Mail: [email protected]
Betreff: Widerruf: Anfechtung von angeblichem und unwissentlichem Vertragsabschluss auf w*w.Tiere-Infos.de am 22.12.2007, Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
24.12.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich, [Name], heute am 24.12.2007 erneut die Teilnahme an der Datenbank Tiere-Infos.de. Ein Widerruf ist Ihnen bereits am 22.12.2007 per E-Mail an die Adresse [email protected] zugegegangen.
Ich habe unaufgefordert eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, mich aber bei Ihrem Service nicht angemeldet und damit keine Willenserklärung abgegeben. Ich habe die Teilnahme an Ihrer Datenbank nicht veranlasst und fechte daher den angeblich zustande gekommenen Vertrag an. Da gemäß Punkt 5 Ihrer AGBs ein Widerrufsrecht besteht, ist ein etwaig geschlossener Vertrag nur schwebend wirksam und kann durch rechtzeitigen Widerspruch zu Fall gebracht werden.
Nachdem ich unaufgefordert eine Mail mit dem Bestätigungslink und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhalten habe, habe ich in den AGB auf Ihrer Website w*w.Tiere-Infos.de den Nutzungspreis erfahren und lege Einspruch ein.
Ich habe die Teilnahme an Ihrer Datenbank nicht veranlasst, habe keinerlei Interesse an der Teilnahme und widerrufe die Teilnahme daher, wie in Punkt 5 Ihrer AGBs genannt:
5. WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.
Den Bestätigungslink in der E-Mail habe ich ebenfalls nicht aktiviert, da ich mich nicht bei Ihrem Dienst angemeldet und eine Nutzung daher nicht angefordert habe. Somit habe ich keine einschlägige Willenserklärung und Zustimmung abgegeben und Ihr Angebot niemals genutzt!
Sie schreiben in Ihren AGB: Im Übrigen erhält der Nutzer mit Vertragsschluss sämtliche Informationen sowie die Teilnahmebedingungen in Textform. Da ich den Link nicht aktiviert habe, habe ich außer der AGB im Anhang keine weiteren Informationen erhalten, was Punkt 3e) Ihrer AGBs und damit den gesamten Vorgang zu einem Vertragsabschluss unvollständig und somit unwirksam macht. Es ist also kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen.
Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss. Das zu zahlende Entgelt taucht erst nach dem Herunterscrollen im Kleingedruckten auf, sodass jeder durchschnittliche Nutzer davon ausgehen muss, dass
es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Dieser Umstand ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons „Ja“ eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Zahlungsinformationen zu in der von Ihnen verwendeten Form und Platzierung werden als unzulässig angesehen. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München
vom 16.01.2007 (AZ: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag. Das erst durch Herunterscrollen sichtbare Kleingedruckte steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung,
in der gefordert wird, dass Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht. Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung gemäß §§ 119 und 123 BGB. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den Nutzer über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem angeblich geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und Forderungen mir gegenüber hinfällig.
Darüber hinaus erfolgte Ihre Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß und genügt somit nicht den gesetzlichen Anforderungen. In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schreiben Sie: Zu Gunsten des Nutzers wird von einem Erhalt dieser Belehrung dann ausgegangen, wenn dem Nutzer dieser Text zusammen mit der die Vertragsannahme erklärenden Email des Betreibers übermittelt worden ist.
Die Widerrufsbelehrung war nicht im Text der E-Mail enthalten. Eine Belehrung ausschließlich im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach den vom BGH entwickelten Anforderungen jedoch nicht ausreichend. Ein solcher Hinweis verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot. Gemäß §355 BGB erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Sie haben die gesetzlich vorgeschriebene Form der Widerrrufsbelehrung nicht eingehalten, was zu einem Fortbestehen des Widerrufsrechts führt.
Ich habe die Teilnahme an Ihrem Service nicht selbst veranlasst, keinerlei Dienste in Anspruch genommen und die in den AGB genannte Widerrufsfrist eingehalten. Die Textform für den Widerruf habe ich ebenfalls gewahrt. Der Widerruf ist damit rechtens und beendet diese Angelegenheit. Jegliche Forderungen Ihrerseits sind daher aus den vorstehend genannten Gründen unberechtigt und werden unverzüglich meinem Rechtsschutz übergeben.
Ein erster Widerruf ging Ihnen bereits am 22.12.2007 per E-Mail an die in den AGBs angegebene E-Mail-Adresse ([email protected]) zu.
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung spätestens binnen 14 Tagen a) für den Erhalt dieses Widerrufschreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und der damit verbundenen Forderungen und darauf folgend um Löschung meines Accounts und meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Darüber hinaus untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte. Andernfalls werde ich unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes Strafanzeige gegen Sie erstatten. Die daraus und aus einer negativen Feststellungsklage entstehenden Kosten gehen dann selbstverständlich zu Ihren Lasten. Screenshots Ihrer Seite und der E-Mail, die Sie an meine Adresse gesendet haben, existieren und werden im Falle eines Rechtsstreits gegen Sie verwendet.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
Meint ihr, ich kann das so lassen? Es wäre echt toll, wenn ihr mir so schnell wie möglich antworten könntet, damit ich den Widerruf noch vor den Feiertagen senden kann.
Tausend Dank und Grüße,
Gom
[Namen, gefährdene Links und Ausdruck entfernt. (bh)]