dvill
Aktiv
So schwer kann das doch nicht sein.DAY.DE schrieb:Nun habe ich gerade die Pressemitteilung von der RegTP gesehen, und dort geht eindeutig hervor, daß als "Dialer" alle 3 Bezugsfenster gemeint sind. Somit gilt für das 1.OK Fenster auch die Übergangsregelung !
http://www.regtp.de/aktuelles/pm/03196/index.html
"Alte DIALER, welche die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 16. Juni 2005 übergangsweise verwendet werden."
"Um Nutzer eines DIALERS davor zu schützen, durch eine gleichförmige Gestaltung aller DREI ZUSTIMMUNGSFENSTER getäuscht oder verwirrt zu werden, muss sich die Gestaltung der Zustimmungsfenster vor Download und Installation/Aktivierung von der Gestaltung des dritten Zustimmungsfensters deutlich unterscheiden."
Dieses besondere Geschäftsmodell verlangt von Kindern, trotz verwirrender Fehlinformationen und minimalen kryptischen Preisinformationen bei schlechtesten Kontrastverhältnissen den Braten zu riechen und ihre Eltern vor Schaden zu bewahren, indem sie der Verführung nicht nachgeben.
Zugleich wollen diese erwachsenen Vollkaufleute eine klare Bestimmung der RegTP nicht richtig lesen können?
Natürlich besteht für Bestandsdialer Bestandsschutz für 3 Monate. Ebenso natürlich dürfen diese Dialer nur gesetzesgemäß verwendet werden.
Wenn sie beim Verbraucher installiert sind, kann der einfach weiter einwählen.
Wenn sie nicht bereits installiert sind, müssen sie vorschriftsgemäß beim Verbraucher zum Bezug angeboten und auf klare Willensbekundung erst heruntergeladen werden.
Für das Bezugsfenster gibt es seit dem 17.3.05 neue wirksame Vorschriften, von denen eine die Preisinformation beinhaltet. Das ist unabhängig vom Registrierungsdatem des Dialers.
Das ist sehr eindeutig formuliert.
Das 2. Zitat aus der Presseveröffentlichung verlangt sogar noch mehr. Danke für den Hinweis. Darauf war ich bisher noch nicht gekommen.
Als Forderung, die am 17.3.05 in Kraft getreten ist, dürfen die Fenster sich nicht ähneln. Nachdem die Dialer mit dem 2. und 3. Fenster weiter genutzt werden dürfen, kann man diese Forderung nur erfüllen, wenn man das 1. Fenster neu so gestaltet, dass es sich vom Bestandsdialer unterscheidet.
Die Regelungen sind klar. Es fehlt an der Umsetzung. Hier ist wieder einmal die RegTP gefordert.
Dietmar Vill