OK-Seite ohne Preis okay?

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Anonymous

Hallo,

eine Freundin hat sich einen Dialer eingefangen bzw. ihn sich absichtlich heruntergeladen, um Zugriff auf .....de zu bekommen.

Ich habe mir die OK Seite nun mal angesehen, dort steht aber direkt kein Preis, selbst unter Anbieterinformation ist kein Preis zu finden. Ist das Gesetzes-konform oder kann man da Widerspruch einlegen?

Gruss
Michael

URL gelöscht, da kommerziell
sieh NUB
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Bitte etwas genauer hinsehen: Auf der s....n.de befindet sich die Preisangabe auf der Startseite (also kein Grund für wettbewerbswidrig) und natürlich außerdem wie vorgeschrieben auf dem 3.Ok Fenster

DAY
 
...und der Preis so sagenhaft deutlich (der screenshot täuscht da eher).
Auf der nach unten offenen Richterskala für Preisdeutlichkeit würde ich sagen: eher ein "deutlicher" Preishinweis (kein scrollen nötig) (das gilt aber nur, wenn der Nutzer das auch genau so gekriegt hat - und nicht anders.

der anbieter der seite schrieb:
...etwas genauer hinsehen...
...hat was von Realsatire...
 

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Nach der am 16.3.2005 in Kraft getretenen Verordnung, wäre der Dialer - wenn er neu wäre - nicht registrierungsfähig, denn er hält die beiden Bestimmungen unter B.II.8 und B.I.4 nicht ein:

Zitat:
Die aktuellen Informationen über die bei Nutzung des betreffenden Mehrwertdienstes zur Anwendung kommenden Tarife/Entgelte müssen vor Bezug des Dialers dem Nutzer durch den Mehrwertdiensteanbieter in geeigneter Weise entgelfrei mitgeteilt werden. (Zitatende)

Wichtig hier: VOR BEZUG DES DIALERS

Und die weiteren Bestimmungen unter B.I.4 z.B. sorgen dafür, dass die Preisangabe nicht einfach nur in den AGBs versteckt werden darf, sondern im Zustimmungsfenster zu stehen hat.

Wichtig hier: IM ZUSTIMMUNGSFENSTER

Gruß
Matthias
 
Nur ist der Dialer VOR dem 16.3.2005 registriert worden und für diesen gilt die Übergangsfrist von 3 Monaten.

DAY
 
Aka-Aka schrieb:
...und der Preis so sagenhaft deutlich (der screenshot täuscht da eher).
der anbieter der seite schrieb:
...etwas genauer hinsehen...
...hat was von Realsatire...
Deutlich ist er in der Tat. Allerdings nur für Leute mit geübtem Dialerblick.
Wer sich etwas mit dem Milieu beschäftigt, merkt schon am typischen PP- Layout und dem plumpen Werbegefasel, dass da eine Bombe tickt. Da sucht man dann ganz automatisch, "ob es irgendwo steht".
Das ist wie bei den Faltprospekten mit der unvergesslichen Busreise mit wertvollen Geschenken und den unverbindlichen Warenpräsentationen.

Gruß A. John
 
DAY.DE schrieb:
Nur ist der Dialer VOR dem 16.3.2005 registriert worden und für diesen gilt die Übergangsfrist von 3 Monaten.
Für den Dialer gilt die Übergangsfrist. Wir reden aber vom Bezugsfenster, welches naturgemäß nicht Bestandteil des Dialers sein kann, weil es zuvor angezeigt wird.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Für den Dialer gilt die Übergangsfrist. Wir reden aber vom Bezugsfenster, welches naturgemäß nicht Bestandteil des Dialers sein kann, weil es zuvor angezeigt wird.

Dietmar Vill

:rofl: Dann versuch mal den Dialer OHNE Bezugsfenster zu starten!

DAY
 
dvill schrieb:
DAY.DE schrieb:
:rofl: Dann versuch mal den Dialer OHNE Bezugsfenster zu starten!
Was soll daran schwierig sein?

Dietmar Vill

Weil die 3 OK Fenster zusammengehören.

1.OK: "Durch Ihre Bestätigung stimmen Sie dem Bezug des Anwählprogrammes zu" d.h. durch Eingabe von "OK" wird der DIALER auf den PC installiert.

2.OK: "Möchten Sie das Anwählprogramm öffnen" d.h. möchten Sie den DIALER auf Ihrem PC starten

3. OK: "Um den Premiumbereich uneingeschränkt nutzen zu können, tippen Sie in das folgene Feld OK ein" d.h. kostenpflichtiger Eintritt in den Premium-Bereich


Wenn man den Dialer OHNE 1. und 2.OK Fenster öffnen könnte, dann wäre der Dialer nicht rechtskonform. Außerdem wird im 1.OK Fenster der Hash-Wert des jeweiligen DIALERS angezeigt. Somit gehört das 1.OK Fenster ZUM Dialer.

DAY
 
DAY.DE schrieb:
Wenn man den Dialer OHNE 1. und 2.OK Fenster öffnen könnte, dann wäre der Dialer nicht rechtskonform. Außerdem wird im 1.OK Fenster der Hash-Wert des jeweiligen DIALERS angezeigt. Somit gehört das 1.OK Fenster ZUM Dialer.
Ist das die Fortsetzung der Satire?

Zu einem ordnungsgemäßen Dialerüberfall gehören natürlich die 3 Fenster in dieser Reihenfolge. Das war aber nicht die Frage.

Im registrierten Dialer sind das 2. und 3. Fenster enthalten, das 1. naturgemäß NICHT. Das Bezugsfenster ist von der Binärversion des Dialers unabhängig. Es wird nicht registriert und wird vom Anbieter verantwortlich nach den Vorgaben gestaltet.

Da es nicht dem Registrierungsverfahren unterliegt, genießt es auch nicht den Zeitaufschub von 3 Monaten.

Dietmar Vill
 
Ich habe jetzt leider keine Zeit die ganze Verordnung nochmals durchzulesen, aber ich glaube daß hier sogar auch schon mal bestätigt wurde, daß die bestehenden Dialer (1. 2. und 3.OK) so bleiben können bis zum 16.6. Eine 3-monatige Übergangsfrist für alte Dialer hätte ja auch wenig Sinn, wenn es dann quasi keine Übergangsfrist gibt wenn der Preis sofort schon im 1.OK Fenster genannt werden muss.

DAY
 
DAY.DE schrieb:
Eine 3-monatige Übergangsfrist für alte Dialer hätte ja auch wenig Sinn, wenn es dann quasi keine Übergangsfrist gibt wenn der Preis sofort schon im 1.OK Fenster genannt werden muss.
Die Übergangsfrist ist keine Schonzeit für Abzocker, sondern nachvollziehbarer Bestandsschutz und für die Binärversionen der Dialer wohl notwendig. Die Registrierung benötigt Zeit und die Behörde könnte die fristgerechte Neuregistrierung wohl nicht schaffen. Weiter können Dialer bei Verbrauchern noch installiert sein.

Das Bezugsfenster wird online generiert und ist "immer frisch". Das benötigt keinen Bestandsschutz. Die Funktion der Preisinformation kann durch einen Parameter einfach aktiviert werden.

Dies kann mit minimalem Aufwand an einer Stelle durch den Anbieter innerhalb von Minuten geschehen.

Dietmar Vill
 
Der Preis von s***n.de ist nur dann ohne Scrollen zu sehen, wenn die Auflösung nicht zu gering ist (Unter 1024x768 wird's problematisch), Vollbild eingestellt ist und man sollte auch nicht zu viele Symbolleisten bzw. zu große Symbole diese darstellen lassen.

Nichtsdestotrotz: Solch eine Preisangabe hätte nur einen Sinn, wenn es klar wäre, dass bei (fast) jedem Webangebot was zu bezahlen ist.

So dient diese Preisangabe nur als unfreiwillige Satire.
 
Wie gesagt, ich habe leider nicht die Zeit mir die ganze Verfügung nochmals duchzulesen. Ich denke aber trotzdem nicht, daß die Verfügung für da 1.OK Fenster eine Ausnahme gemacht hat. Wenn Du ja Zeit hast, dann kannst Du den Absatz wo das in der Verfügung beschrieben ist, gerne posten.

DAY
 
DAY.DE schrieb:
Ich denke aber trotzdem nicht, daß die Verfügung für da 1.OK Fenster eine Ausnahme gemacht hat.
Wir sind uns ja schon einig.

Es gibt eben die Ausnahme für das 1. Fenster nicht. Für den Dialer mit seinem 2. und 3. Fenster gibt es ausnahmsweise die Fristverlängerung von 3 Monaten.

Dietmar Vill
 
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