A
Anonymous
Neben der Dialer-Problematik exitieren noch ein paar andere ungelöste (Entgelt oder Abrechnungs-) Fragen. Nunmehr soll es gesetzlich festgeschrieben werden, das der Teilnehmer als Vertragspartner des ISDN- oder Mobilfunkbetreibers in jedem Fall alle vorgelegten Rechnungen bezahlen muß. Es soll keine Differenzierung mehr zwischen Teilnehmer und Endnutzer (User) vorgenommen werden. Daraus ergibt sich eine direkte Beweislast für den Zahlungspflichtigen. Das es sich dabei um virtuelle Vorgänge handelt, mit einer sehr schwierigen Beweisführung bei möglichen Beanstandungen, sind dann "bedauerliche" Einzelfälle. Der Gesetzentwurf findet sich unter:
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/TKG-AendG-2005,property=pdf.pdf
Man muß schon sehr genau lesen, ggf. mehrmals, um festzustellen, das die kundenrelevanten Formulierungen mehr oder weniger nur Placebo´s sind, da sie im konkreten Rechtsverfahren kaum zu beweiskräftig erbracht werden können.
Ach ja, die Preishöchstgrenze für Dialerverbindungen aus dem Jahr 2002, mit direkter Zahlungsverpflichtung für die betroffenen Teilnehmer, soll auch entfallen. Durch die fehlende Verfahrenskontrolle und wirklicher Aufsicht zur Mindesteinhaltung von stets belegbaren BGB-Vorgängen werden so künftig die Abzocker geradezu aufgefordert, sich immer neue Varianten auszudenken und den Millionen von Telefonkunden und Handy-Besitzern direkt in die Tasche zu greifen. Über eine interne (erhöhte)Interconnectionverrechnung profitieren vom Gewinn solcher Aktionen auch die seriösen Anbieter; je mehr je größer der Marktanteil ist. Von da ist also keine Unterstützung zu erwarten. Jetzt kann nur noch der Bundestag bzw. Bundesrat helfen. Dort geht es im März 2005 los und soll bis Ende Juni abgeschlossen sein.
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/TKG-AendG-2005,property=pdf.pdf
Man muß schon sehr genau lesen, ggf. mehrmals, um festzustellen, das die kundenrelevanten Formulierungen mehr oder weniger nur Placebo´s sind, da sie im konkreten Rechtsverfahren kaum zu beweiskräftig erbracht werden können.
Ach ja, die Preishöchstgrenze für Dialerverbindungen aus dem Jahr 2002, mit direkter Zahlungsverpflichtung für die betroffenen Teilnehmer, soll auch entfallen. Durch die fehlende Verfahrenskontrolle und wirklicher Aufsicht zur Mindesteinhaltung von stets belegbaren BGB-Vorgängen werden so künftig die Abzocker geradezu aufgefordert, sich immer neue Varianten auszudenken und den Millionen von Telefonkunden und Handy-Besitzern direkt in die Tasche zu greifen. Über eine interne (erhöhte)Interconnectionverrechnung profitieren vom Gewinn solcher Aktionen auch die seriösen Anbieter; je mehr je größer der Marktanteil ist. Von da ist also keine Unterstützung zu erwarten. Jetzt kann nur noch der Bundestag bzw. Bundesrat helfen. Dort geht es im März 2005 los und soll bis Ende Juni abgeschlossen sein.