TKG-Novellierung 2006 im Bundeskabinett verabschiedet
sascha schrieb:
Die Bundesregierung hat jetzt endlich konkrete Schritte unternommen, um Verbraucher künftig besser vor dem Missbrauch von SMS, Abo-Diensten und dubiosen Dialern im Internet besser zu schützen.
Lieber Sascha,
es ist als unglücklich zu bezeichnen, dass aus deinem Einwand
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40549
http://www.computerbetrug.de/news/060518_01.php
nicht unmittelbar ersichtlich wird, das die Textformulierung im wesentlichen einer Heise Meldung entspricht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/73250
selbst wenn der Author identisch wäre.
Der Meldungsinhalt erzeugt beim "unwissenden" Leser möglicherweise durch die ersten Sätze den unvollständigen Eindruck, dass hier die Bundesregierung endlich die einseitige Bevorzugung der TK-Anbieter aufgegeben hat. Dies ist Mitnichten der Fall. Es wurde nach etlichen Monaten und Jahren nur den besonders dreisten Fehlentwicklungen entgegengetreten, wobei ein Kabinettsentwurf sicherlich noch kein endgültiges Gesetz darstellt. Hier werden die Verbandsvertreter auf der Anbieterseite sicherlich noch "arbeiten"! Einem Redakteur (ssu) mag man solche plakativen Formulierungen noch nachsehen. Nicht aber einer Hauptschlagzeile in einem einschlägigen Anwenderforum.
Bei den unklaren Entgeltermittlungsvorschriften stehen nicht die preisgüstigen Verbindungsentgelte, sondern die zunehmende Abwicklung von Dienstleistungen und Abrechnungen für TK-fremde Vorgänge im Vordergrund, die mit Beträgen (von rechtlich Dritten) von weit über 100 Euro pro Einzelvorgang (!) in der etablierten Telefonrechnung auftauchen dürfen. Trotz eines neutralen TKG-Ansatzes muss weiterhin eine weitere rechtliche Bevorzugung der nur vier Mobilfunknetzbetreiber festgestellt werden, für die formal immer mehr Ausnahmetatbestände vorgesehen sind, die heute noch geltende Praxis sind.
Allen TK-Anbietern im Festnetz und Mobilfunk ist gemeinsam, das mit der beabsichtigten TKG-Änderung von geschäftlichen oder privaten TK-Kunden jede monatlich vorgelegte Rechnungsforderung zu glauben ist. Bei virtuellen Abläufen, ohne separate Vorgangsbelege oder technisch eigenständige Erfassungsoptionen wie früher (TEKF, D-Kanal-Zählticks), haben die zur Zahlung herangezogenen Teilnehmervertragspartner keine eigene Möglichkeit mehr, besonders höherpreisige Entgeltforderungen inhaltlich wirklich unabhängig nachprüfen zu können. Ersatzweise Abhilfe würde eine gesetzlich zwingende, zeitlich wiederkehrende Zertifizierungsverpflichtung für alle abrechnenden TK-Anbietern schaffen, die aber im Entwurf nicht auf sogenannte Mehrwertdienstoptionen (weil keine reinen Verbindungsvorgänge!) aller Art anwendbar ist. Ähnlich eingeführte "Eichvorgaben" bzw. akzeptierte Grundlagen gelten z.B. für Tanksäulen, Taxameter, gewerblich genutzte Waagen, wobei zahlende Kunden derartiger "Zählgrundlagen" auch noch unmittelbar selbst einsehen könnten.
Formell eingeräumte Netzüberprüfungen nach vorgetragenen Entgeltbeanstandungen beziehen sich nur auf leitungsvermittelnde Sprachdienste (weil Verbindungsentgelte), wobei eine echte Tatsachenfeststellung bei involvierten Netzbetreibern durch plakative Ermittlungsvorgaben (Die zuständige Bundesnetzagentur verweist auf einen gesetzlich konkreterAuftrag) nur über gerichtlichen Instanzen erzwungen werden könnte, der für Betroffene mit erheblichen Beweisproblemen und beachtlichen Vorleistungsaufwendungen verbunden wäre. Bei Volumentarifierungen soll jetzt auch noch das BSI mit einbezogen werden. Nichts gegen das BSI, aber die beabsichtigte Zersplitterung der Verantwortung hat doch Methode. Viel besser wäre z.B. eine Unterstellung der nachrichtentechnischen Fachabteilung, übrwiegend aus dem ehemaligen BAPT in Mainz, direkt unter das Physikalisch Technische Bundesamt (PTB), welches ähnliche Kundengrundlagen im Strom, Wasser- und Gas-Sektor schon bearbeitet. Fatal entwickelt sich im sogenannten OFFLINE-Billing das der anzuwendenden Tarif erst während der Verbindung zu einem völlig unbestimmbaren Zeitpunkt und in einer vorher nicht bekannten Höhe festgelegt werden darf. Eine reine Ansage hilft hier nicht, wenn z.B. ein anderer Tarif in der späteren Rechnung verwendet wurde oder der Grund der Abrechnung nicht nachvollziehbar ausgedruckt wird. Es soll schon vorgekommen sein, dass der Tarif erst nach einnigen Minuten angesagt wurde, aber der gesamte Verbindungszeitraum, also rückwirkend in voller Länge berechnet wurde. Gesetzliche Tarifhöchstgrenzen sollen zudem nur auf eine einzige Rufnummerngasse (Premium-Services 0900) beschänkt werden, die in der Zukunft (!) durch die Bundesnetzagentur in eigener Verantwortung noch weiter nach oben veränderbar würde. Leider sind im Gesetzentwurf nur sehr vage Einzelverpflichtungen (mit wolkigen Ausnahmegründen) enthalten, damit sich TK-Kunden alternativ durch auf Antrag einrichtbare Netzzugangsfilter direkt von Anfang an vor Abrechnungsfehlern, Abzockversuchen bzw. präventiv nicht gewollten Ausgaben schützen können.