Neue TKG-Novellierung 2005

A

Anonymous

Neben der Dialer-Problematik exitieren noch ein paar andere ungelöste (Entgelt oder Abrechnungs-) Fragen. Nunmehr soll es gesetzlich festgeschrieben werden, das der Teilnehmer als Vertragspartner des ISDN- oder Mobilfunkbetreibers in jedem Fall alle vorgelegten Rechnungen bezahlen muß. Es soll keine Differenzierung mehr zwischen Teilnehmer und Endnutzer (User) vorgenommen werden. Daraus ergibt sich eine direkte Beweislast für den Zahlungspflichtigen. Das es sich dabei um virtuelle Vorgänge handelt, mit einer sehr schwierigen Beweisführung bei möglichen Beanstandungen, sind dann "bedauerliche" Einzelfälle. Der Gesetzentwurf findet sich unter:
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/TKG-AendG-2005,property=pdf.pdf
Man muß schon sehr genau lesen, ggf. mehrmals, um festzustellen, das die kundenrelevanten Formulierungen mehr oder weniger nur Placebo´s sind, da sie im konkreten Rechtsverfahren kaum zu beweiskräftig erbracht werden können.
Ach ja, die Preishöchstgrenze für Dialerverbindungen aus dem Jahr 2002, mit direkter Zahlungsverpflichtung für die betroffenen Teilnehmer, soll auch entfallen. Durch die fehlende Verfahrenskontrolle und wirklicher Aufsicht zur Mindesteinhaltung von stets belegbaren BGB-Vorgängen werden so künftig die Abzocker geradezu aufgefordert, sich immer neue Varianten auszudenken und den Millionen von Telefonkunden und Handy-Besitzern direkt in die Tasche zu greifen. Über eine interne (erhöhte)Interconnectionverrechnung profitieren vom Gewinn solcher Aktionen auch die seriösen Anbieter; je mehr je größer der Marktanteil ist. Von da ist also keine Unterstützung zu erwarten. Jetzt kann nur noch der Bundestag bzw. Bundesrat helfen. Dort geht es im März 2005 los und soll bis Ende Juni abgeschlossen sein.
 
Mit dem neuen TKG wird alles nur noch schlimmer . . . .

Stimt genau.

Es wurden zwar für die 0900/0190-Rufnummern und für einzelne Kurzwahlangebote (sprich SMS) die Grundlagen enger gefasst. Bei allen anderen Mehrwertangeboten sollen die Grenzwerte aus Mitte 2003 bzw. aus dem TKV-Entwurf 2004 relativiert werden. Über die neu im Entwurf eingefügte Zugriffsoption "innovative Dienste" wird eine weitere Hintertür für unseriöse Anbieter eingerichtet.

Der Verband der TK-Anbieter mit den Industrielobbyisten auch vom BITKOM träumt immer noch von einer 50 EUR-Grenze (das waren mal 100 DM) für nur e in e n Anruf. Über die jetzt gewählten Formulierungen wird unter aktiver Beteiligung der RegTP (auch Anhörung genannt), die selbst nicht irgendwas kontrollieren oder beaufsichtigen will und soll, den Kunden über immer weiter gefasste Tarifgrenzen in die Taschen gegriffen.
Durch den vermeintlichen Anruf eines Kleinkindes zur Mutter, wobei dieser "Versuch" möglicherweise auch noch wiederholt wird, oder die fehlerhafte Telefaxanwahl (die meisten Telefaxgeräte haben keinen Lautsprecher mehr) wird den Verbrauchern zwangsweise das Geld aus der Tasche gezogen. Das nennt man jetzt Eigenverantwortung bzw. mündige Verbraucher. Früher war das Telefon nur zum telefonieren da; nach dem neuen TKG wird es zum Abzockinstrument ausgebaut.
Neben den wenigen wirtschaftlichen "Gewinnern" wird so legal eine Kostenfalle etabliert, da nur die allerwenigsten User überhaupt erkennen können was da eigentlich vor sich geht.
Auch eine Form der Innovationsförderung.
 
Wird nicht der TK-Kunde vorsetzlich verladen . . .

Wird der neue TKG-Entwurf 2005 mit dem gestern veröffentlichten Jahresbericht der RegTP für das vergangene Jahr verglichen

http://www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/jb2004.pdf

ensteht der Eindruck, das der Regierungsentwurf des Wirtschaftsministeriums mit den TK-Anbietern auf dem Rücken der Kunden ausgehandelt wurde. Durch die geplante Aufnahme von Kundenschutzaspekten direkt in das TKG relativieren sich naturgemäß die bisherigen Grundsatzformulierungen im § 45 des im Jahr 2004 neu verabschiedeten TKG. Mit dem "faktischen" Wegfall von gesetzlichen explizit abgesteckten Rahmenvorgaben, wie z.B. Sicherstellung der Genauigkeit und Richtigkeit der Entgeltabrechnung (Abs. 1) oder die formale Verpflichtung zur grundsätzlichen Verfahrensklärung, damit Kunden ihre Ausgaben überwachen und steuern können (Abs. 3, Ziffer 4) reduziert sich der Kundenschutz derzeit nur auf einige wenige Aspekte (vgl. § 45e-E) und läst andere Aspekte (z.B. Volumen- Block-, oder Ereignistarife) aussen vor.
Laut Aussagen der RegTP entfallen fast 50 % der Eingaben (Bericht 2004, s.3; 30,5 Entgeltfragen und 18,7 % Premiumdienste, incl. Dialer), die durchaus nur die Spitze eines Eisberges darstellen, nur allein auf finanzielle Rechnungsaspekte. Dabei ist davon auszugehen, nur ein Teil der Beanstandungen objektiv unbegündet sind. Folgt man den mehrseitigen Erläuterungen der RegTP, entspricht der spätere Anwendungsbereichs des TKG-Entwurfs 2005 in keinem Fall der erforderlichen Realität. Weiterhin ist hervorzuheben, das bestimmte rechtliche Maßstäbe aus der noch geltenden TKV-1998 im geplanten Gesetz entweder ganz wegfallen oder einer gewissen Beliebigkeit und Rechtsunsicherheit unterliegen. Beispielhaft soll im TKG-E festgeschrieben werden, das Tarife auch an anderen Stellen außerhalb der Amtsblätter der RegTP durch Anbieter vorgehalten werden können. Auf was soll sich den der TK-Kunde beziehen, wenn rechtlich durchaus zulässig, seine Erstrechnung erstmals auch noch nach drei Jahren (BGB-Verjährung) vorgelegt werden darf und somit zwangsweise zu bezahlen ist?
Ein weiterer Punkt ist das Preis-/Leistungsverhältnis bzw. die für Kunden praktikabel nachprüfbare Qualitätsparameter. Auch hier lassen die Ausführung der RegTP auf S.89 und S.140 keine Interpretationsspielräume zu. Was muß denn erst passieren, damit gesetzlich tragfähige und praktikable Gesetzesformulierungen geschaffen werden, die sowohl den TK-Kunden und den seriösen Anbietern gerecht wird? Mit der beabsichtigten TKG-Änderung wird es nur noch schlimmer!
Eigentlich wäre genug Zeit vorhanden, die ganze Angelegenehit nochmals aufzuarbeiten.
 
Die TK-Anbieter haben noch viel mehr vor

Aus der aktuellen Stellungnahme des BITKOM vom 11.02. wird ersichtlich

http://www.bitkom.org/files/documents/050210_BITKOM-Stellungnahme_TK-AenderungsG.pdf

was auf die TK-Kunden noch zukommen wird. Dem BITKOM gehen selbst die spärlichen Ansätze im neuen TKG-Entwurf noch zu weit. Im gleichen Atemzug erhebt er den absoluten Anspuch, für alle Kunden sprechen zu dürfen bzw. genau zu wissen was für die zahlungspflichtigen Teilnehmer ausreichend erscheint. Neben vielen bemerkenswerten Forderungen im alleinigen Interesse der TK-Anbieter wird u.a. wird eine beleglose Rechnungsstellung angestrebt, weil es für die Verbraucher so schön einfach ist. Nach dem Motto, wenn du deine Rechnung nicht sofort Online einsiehst, dann ist es dein Fehler. Nach Auffassung des BITKOM reichen in TK-Rechnungen nur Pauschalangaben, im Extremfall nur Entgeltsummen pro Dienstleistungsart. Online-Rechnungen lösen nur die Kostenprobleme bei den Lieferanten! Das dabei u.a. für Geschäftskunden möglicherweise zusätzliche Probleme auftauchen ist deren Sache.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/56413
Wichtig erscheinen die potentiell erzielbaren Umsatzsteigerungen bei den verschiedenen TK-Anbietergruppen. Das im TK-Sektor durch die virtuelle Abwicklung ggf. grundsätzliche BGB-Rahmenbedingungen wegen der fehlenden Vorprüfungsmöglichkeit bzw. nachträglichen Beweisfähigkeit "ausgehebelt" werden, wird vorsetzlich in Kauf genommen. Hier spielen sicherlich nicht die geringen Cent-Beträge eine dominierende Rolle, sondern die ausbaufähigen "Machbarkeitsoptionen", die in Verbindung mit den immer noch steigenden Preishöchstgrenzen pro TK-Einzelvorgang, zwielichtige Trickser anlocken müssen. Bei diesem Ansatz ist es nur konsequent, dienstebezogene Preisobergrenzen ohne Verantwortung der RegTP zukünftig nur noch unter den Anbietern auszumachen. Der BITKOM-Standpunkt ist kaum verwunderlich, weil die zahlungskräftigsten Verbandsmitglieder von den wettbewerbsstärksten Netzbetreibern und Providern mit spezifischen Eigeninteressen gestellt werden. Gegenüber dieser geballten Interessenvertretung muß sich der Verbraucherschutz noch mächtig ins Zeug legen.
http://www.vzbv.de/go/presse/491/8/36/index.html
 
Re: Die TK-Anbieter haben noch viel mehr vor

Jupp schrieb:
Gegenüber dieser geballten Interessenvertretung muß sich der Verbraucherschutz noch mächtig ins Zeug legen.
Das Problem ist, das unsere Gesetzgebung immer mehr zur Auftragsabwicklung verkommt, in welcher diejenigen die Richtung bestimmen, welche die lukrativsten Beraterverträge und Versorgungsposten vergeben.
Das Wohl der Bürger und der Verbraucherschutz haben da relativ schlechte Karten.

Gruß A. John
 
Re: Die TK-Anbieter haben noch viel mehr vor

A John schrieb:
Das Problem ist, das unsere Gesetzgebung immer mehr [...] verkommt [...]

Diese Ansicht kann ich zumindest für den Bundesgesetzgeber nicht teilen.

Welche konkreten Änderungsvorhaben am TKG beanstandest du eigentlich - und warum?

G.v.d.O., Ralf
 
A John schrieb:
Das Wohl der Bürger und der Verbraucherschutz haben da relativ schlechte Karten.
Richtig ist jedenfalls, dass es keinen nachvollziehbaren Grund gibt, Verbraucherrechte einzuschränken, um unaufmerksame Verbraucher den anonymen Neppanbietern in die Fangnetze zu treiben.

Dies ist umso ärgerlicher, wenn man sieht, dass zunehmend die Unerfahrenheit von Kindern ausgenutzt wird, um Neppdialerkasse zu machen. Unbewusst zahlungswillige Erwachsene werden langsam knapp, jetzt müssen Kinder die Umsatzrückgänge wettmachen.
Google mit dem Suchwort 'malvorlagen' schrieb:
Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 5.510.000 für malvorlagen. (0,15 Sekunden)
Das ist ein Zuwachs im Januar von ca. 1.500.000 Seiten oder ca. 37,5%, und das bei verbesserter Mülltrennung in der Suchmaschine.

Google indiziert 8.058.044.651 Web-Seiten insgesamt. Auf jeweils ca. 1.500 Webseiten weltweit kommt eine deutsche "malvorlagen"-Dialerfalle, wenn man vereinfachend annimmt, dass die Seitenfülle stark überwiegend aus Schlepperseiten besteht.

Man ist beeindruckt, welche Bedeutung das harmlose deutsche Wort "malvorlagen" hat, wenn es scheinbar zu den häufigsten Worten des weltweiten Internets gehört.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Richtig ist jedenfalls, dass es keinen nachvollziehbaren Grund gibt, Verbraucherrechte einzuschränken, um unaufmerksame Verbraucher den anonymen Neppanbietern in die Fangnetze zu treiben.

Das ist nicht richtig. Es gibt nahezu immer "gute Gründe" Verbraucherschutzrechte zu begründen oder zu erweitern oder eben wieder einzuschränken bzw. aufzuheben.

Ich habe hier bisher noch keinen einzigen konkreten Anhaltspunkt gelesen, der die Ausgangstehese von einer (unzumutbaren) Beschneidung etwaiger Verbraucherschutzrechte stützt.

Wodurch wird die Beweislastproblematik begründet, wieso sei die Preisobergrenze bei Dialern entfallen etc. Wäre es nicht sinnvoll - vor einem allgemeinen Aufschrei - diese Vorfragen zu klären?

G.v.d.O., Ralf
 
Re: Mit dem neuen TKG wird alles nur noch schlimmer . . . .

knuut schrieb:
Der Verband der TK-Anbieter mit den Industrielobbyisten auch vom BITKOM träumt immer noch von einer 50 EUR-Grenze (das waren mal 100 DM) für nur e in e n Anruf. Über die jetzt gewählten Formulierungen wird unter aktiver Beteiligung der RegTP (auch Anhörung genannt), die selbst nicht irgendwas kontrollieren oder beaufsichtigen will und soll, den Kunden über immer weiter gefasste Tarifgrenzen in die Taschen gegriffen.
Damit als monatlicher Rate könnte ich mir einen Fernseher, eine Waschmaschine oder vielleicht sogar einen Kleinwagen finanzieren. Die Hürde: ich muss erst meine Bonität nachweisen. Meinen Telekommunikationsanbieter scheint aber genau das nicht zu interessieren. Jeder Anschlussinhaber bekommt einen quasi unbegrenzten Überziehungskredit untergeschoben, auch wenn er nur telefonieren will...
 
Re: Mit dem neuen TKG wird alles nur noch schlimmer . . . .

haudraufundschluss schrieb:
Damit als monatlicher Rate könnte ich mir einen Fernseher, eine Waschmaschine oder vielleicht sogar einen Kleinwagen finanzieren. Die Hürde: ich muss erst meine Bonität nachweisen. Meinen Telekommunikationsanbieter scheint aber genau das nicht zu interessieren. Jeder Anschlussinhaber bekommt einen quasi unbegrenzten Überziehungskredit untergeschoben, auch wenn er nur telefonieren will...
Der Auto- oder Fernsehverkäufer geht ja auch ein wesentlich höheres Risiko ein. Er liefert eine Ware von nicht unerheblichem Wert.
Der Dialerdrücker macht mit seinen billig hingerotzten Schrottseiten selbst dann noch Gewinn, wenn er nur von jedem 1000sten Geld sieht.
Warum sollte er sich also für die Bonität seiner Opfer interessieren?

Gruß A. John
 
Re: Mit dem neuen TKG wird alles nur noch schlimmer . . . .

Captain Picard schrieb:
Moment, HDUS spricht vom Telekommunikationsanbieter nicht vom "Contentanbieter"
Schon. Aber es ist ja der "Contentanbieter", der das Geld für sein Angebot bekommt. Natürlich kassieren auch die Telcos mit. (Was denen sicher nicht unangenehm ist). Die reinen Verbindungskosten dürften dagegen kaum von Belang sein.

Gruß A. John
 
A John schrieb:
. Die reinen Verbindungskosten dürften dagegen kaum von Belang sein.
So selbstlos kann das wohl kaum sein, wenn sogar das Grundgesetz geändert werden soll...
http://www.vnunet.de/netzwerk/article.asp?ArticleID=20050216004
http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml?type=economicsNews&storyID=673032&section=news
16.02.2005 - Der Branchenverband BITKOM möchte, dass IT-Unternehmensförderung als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wird. "Das Thema Innovation gehört nicht nur in die Parteiprogramme, es gehört in die Verfassung", forderte BITKOM-Präsident Willi Berchtold am Dienstag in Berlin. Berchtold reagiert damit auf eine Bilanz nach zehn Jahren IT-Politik.
 
Bitte TKG-Entwurf 2005 genau lesen, auch wenn es schwerfällt

Das ist nicht richtig. Es gibt nahezu immer "gute Gründe" Verbraucherschutzrechte zu begründen oder zu erweitern oder eben wieder einzuschränken bzw. aufzuheben.

Ich habe hier bisher noch keinen einzigen konkreten Anhaltspunkt gelesen, der die Ausgangstehese von einer (unzumutbaren) Beschneidung etwaiger Verbraucherschutzrechte stützt.

Wodurch wird die Beweislastproblematik begründet, wieso sei die Preisobergrenze bei Dialern entfallen etc. Wäre es nicht sinnvoll - vor einem allgemeinen Aufschrei - diese Vorfragen zu klären?

Dem Mann kann geholfen werden.
Es geht im engeren Sinn nicht um die Beschneidung von Verbraucherrechten, sondern um die Relativierung bestimmter Verfahrensfragen, die im formalen Verbraucherrecht für den Bezug von Waren und deren Berechnung nicht mehr zur Anwendung kommen (können). Neben der Beweisbarkeit sind dies Aspekte wie Prüfung des Angebots, Kontrolle der Lieferung jeder Dienstleistung, aber auch Minderung, Wandlung und ggf. Rückabwicklung. Solange die Anbieter (bis auf zeitabhängige Tarife § 45e TKD-E) keinerlei Aufsicht für ihre Abrechnungsvorgänge unterliegen, hat es der beanstandende TK-Kunde sehr schwer, ggf. Abrechnungsfehler, Tarifirrtümer aber auch falscher Adressat oder willkürliche Rechnungsstellungen von Tricksern nachzuweisen. Beim Metzger muß jede Waage alle Jahre wieder geeicht werden. Für TK-Kunden gibt es noch nicht einmal eine irgendwie einsetzbare Form eines Entgeltzählers für virtuelle Dienste, damit von ihm selbst diesbezügliche TK-Vorgänge erfasst, gezählt oder sonstwie nachgeprüft werden könnten.

Der § 66d TKG-E bezieht sich nur auf 0900/0190-Dienste (Premium), d.h. alle anderen Zielrufnummern (O137, 011.., 012, 032.., uvm.) bzw. Diensteoptionen außerhalb eines zivilrechtlich begründbaren Legitimationsverfahrens mit separaten Abrechnungsabläufen werden also immer noch nicht abgedeckt. Nach Absatz 3 des Entwurfes soll allerdings die RegTP davon abweichen können, wenn der Markt es erforderlich macht. Die RegTP unterliegt für entsprechende Entscheidung dann keinerlei Aufsicht mehr und ihre tarifausweitenden Verfügungen sind juristisch (wie, ohne konkret geschädifte Interessen?) nicht angreifbar. Es kommt halt nur darauf an, wer der RegTP dann die Feder führt.

Welche Argumente schon vorgetragen wurden, kann der Seite

http://www.tkrecht.de/index.php4?modus=4&submodus=1

bei der Stellungnahme der verschiedenen Interessenvereinigungen entnommen werden, die sicherlich auf ihren eigenen Internetseiten die jeweils aktualisierten Einschätzungen bzw. Eingaben an das Wirtschaftsministerium vorhalten. "Gewonnen" haben bis jetzt stets die TK-Anbieter.

Noch Fragen ?
 
Ran an den nächsten Abgeordneten, oder Klappe halten

So nun liegt auch das differenzierende Statement des VATM vor.

http://www.vatm.de/images/dokumente/stellung/2005/06.pdf

Obwohl sich der VATM im Gegensatz zum BITKOM sehr um eine ausgewogenen Darstellung bemüht, wird auch hier unmissverständlich deutlich ,dass er hauptsächlich die Interessen der alternativen TK-Anbieter im Auge hat. Beim BITKOM hat wohl in dieser Angelegenheit ein anderer das Sagen.
Bei den VATM-Ausführungen zu § 66i-E (Satz 3 ff, in der Version vom 16.02.05) wird das eigentliche Hauptproblem der TK-Branche hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung und Verantwortlichkeit (Schriftform!) deutlich. In den seltensten Fällen ist der Endkunde (jetzt auch als Endnutzer definiert) formal mit dem Teilnehmer als Vertragspartner (mit eindeutiger Rechnungsadresse) identisch. Ob Ehepartner, Kinder, Freundin, Bekannter oder Mitarbeiter, Gast bzw. Unbefugter; spielt dabei keine Rolle. Der Ruf nach selektiven Netzzugangsfiltern (eine Rufnummernsperre wirkt wenn überhaupt nur beim Verbindungsaufbau nicht z.B. bei Call Transfer, Rückruf-Aktionen oder R-Gesprächen) wird ihm verwehrt, weil der VATM genau weiss was für Kunden sinnvoll ist. Qualifizierende Legitimierungsverfahren für jede kostenpflichtige TK-Nutzung außerhalb der reinen Verbindungsleistung verhindern nur die angestrebten Umsatzzuwächse auf Kosten einer ohnmächtigen und schweigenden Mehrheit. Sicherlich sind nicht die seriösen Anbieter das Problem. Aber ob Unkenntniss, Irrtum, sowie Abrechnungsfehler oder gar Missbauch ist letzlich nicht entscheidend. Die Teilnehmer soll mir ihrem Geld für alles gerade stehen, können aber selbst nichts wirklich kontrollieren oder beweiskräftig hinterfragen. Das muß doch Zocker auch für kleine Beträge anlocken. Hier macht es die Masse, selbst wenn nur jeder 100. oder 1000. Teilnehmer unbegründet zahlt.
Wohin die Reise geht, wird mit dem VATM-Hinweis auf den Begriff "Micropayment" unter § 45 h deutlich. Das die Teilnehmer ihre Ausgaben überwachen und steuern können (vgl. TKG-2004, § 45, Abs. 3 Nr. 7) ist ja schon aus dem neuen TK-Entwurf verschwunden. Hier ist das BMWA ganz im Sinne des BITKOM eingeknickt.

Wer also an praktikablen TKG-Änderungen interessiert ist, sollte sofort seine nächst erreichbaren l o k a l e n Abgeordneten (Adresse unter www.bundestag.de) mit Hinweis auf die dringend aufzuarbeitenden Kundenrechte kontaktieren, damit diese ihre Fachkollegen für die TK-Novellierung, aber auch Kundenschutzaspekten, näher auf die Pelle rücken. Die TK-Novelle wird bis ca. Ende Juni im Bundestag und Bundesrat bearbeitet. Wenn nicht, dann zukünftig die Klappe halten und halt zahlen!
 
Das neue TKG sieht aber gar nicht gut für Kunden aus

Wer jetzt noch immer nichts kapiert hat, dem ist nicht mehr zu helfen. Der TKG-Entwurf wird derzeit im Bundestag beraten und wird in der ersten Mai-Hälfte im Wirtschaftsausschuss diskutiert.

http://dip.bundestag.de/btd/15/052/1505213.pdf

Die TK-Anbieter konnten sich bis auf wenige Punkte durchsetzen. Die regelungen zur Rechnungsermittlung wird immer mehr den Anbietern überlassen. Das heute noch Nachprüfungsrecht (TKV) kann zukünftig über Anbieterklauseln beliebig gestutzt werden; ganz besonders wenn bei "Erlebnisnummern" mehr als ein Anbieter am Vorgang beteiligt sein soll (ist). Die RegTP soll sich gemäß TKG als Aufsichtsbehörde zurückhalten. Sie wird nur noch gebraucht, um nochmals erhöhten Preisgrenzen auf Wunsch der Anbieter erneut heraufsetzen zu können. Dann haben es die Anbieter geschafft, die Telefonrechnung entgültig als zusätzliches Zahlungsmittel wie eine Bankkarte einsetzen zu können, allerdings ohne jegliche PIN-Codes und Bankenaufsicht. Armer TK-Kunde
Vorher werden selbst vorsichtige TK-User von Abzockern über R-Gespräche ausgenommen, weil jetzt ohne klare Durchführungsbedingungen alles erlaubt aber nichts wirklich überprüft werden soll.
Ich kann die Empfehlung nur unterstützen; bombardiert eure lokalen abgeordneten mit Anfragen und Hinweisen, befor hier Tatsachen geschaffen werden, die juristisch kaum mehr zurückgedreht werden können.
 
Kaum noch durchsetzungsfähige Teilnehmerrechte vorhanden

Die TK-Anbieter konnten sich bis auf wenige Punkte durchsetzen.

Der Bundestag hat der nur marginal veränderten Regierungsvorlage inzwischen schon zugestimmt.

http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/Drucksachen/2005/0438-05,property=Dokument.pdf

Nun wird dieser Vorgang (438/05) dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Sicherlich sind Fragen zur Preisansage und Preisangabe wichtig und für Kunden wesentlich. Die Frage nach einer wirksamen Aufsichtsebene durch die RegTP ist aber noch viel wesentlicher. Gerade weil die dortige Führung am liebsten alles allein den Marktkräften (in einem Oligopol; Ha Ha) überlassen will.
Noch viel schlimmer sieht es bei der nicht vorhandenen fortlaufenden Zertifizierungspflicht direkt bei den Netzbetreibern aus. Dies betrifft besonders die Abrechnungspräzision bei Entgelten außerhalb jeder Verbindungsleistung (3 Euro/min oder 30 Euro/pro Verbindungsdurchschaltung in Mobilfunknetzen) zu, die auch technischen Gründen kein Kunde selbst überprüfen kann. Ein anderer wird dazu ähnlich wie eine Eichung beim Taxameter oder Tanksäule nicht verpflichtet. Hier können die abrechnenden Diensteanbieter ohne jegliche Kontrolle schalten und walten wie sie wollen. Ohne Vorgaben werden kundenseitige Entgeltbeanstandungen ins Leere laufen, weil auch die Gerichte nunmehr keine klaren Bezugpunkte mehr finden werden. Die bisherige Rechtssprechung ging von einer separaten TKV aus, die es jetzt idurch die neuen Regelungen im neuen TKG substituiert wurde.
Noch trauriger ist die nunmehr gesetzliche Zulässigkeit von R-Gesprächsabrechnungen die sich besonders gut für ein Abzocken von Millionen von Endkunden eignet, weil außer einem Eintrag in eine rechtlich
nicht näher beschriebene Sperrliste die Beweispflicht nunmehr beim zahlungspflichtigen Teilnehmer liegt.

Na denn Prost Mahlzeit für die nächte Runde von innovativen Abrechnungsformen.
 
Die legitime Kundenerwartung liegt doch offensichtlichvor

Knuut schrieb:
Noch viel schlimmer sieht es bei der nicht vorhandenen fortlaufenden Zertifizierungspflicht direkt bei den Netzbetreibern aus

Nach dem Vermittlungsausschuß sollen die Ergebnisse der TKG-Novellierungsüberarbeitung am 5.Sept. im Bundesrat und am 8.Sept. durch den Bundestag abgesegnet werden. Wer versucht den da in welchem Interesse hier noch kurz vor beabsichtigten Neuwahlen Fakten zu schaffen.
Wieso werden z.B. neutral formulierte Grundlagena kaum unterstützt ?

http://www.tkrecht.de/tkg_novelle/2003/material/050331_AG-E_Zwischenstatus.pdf
 
Kurzfristige RegTP-Anhörung zum ONLINE-Billing bis zum 29.07

Knuut schrieb:
Hier können die abrechnenden Diensteanbieter ohne jegliche Kontrolle schalten und walten wie sie wollen.

Erst wurden die tarifrelevanten Abstufungen in MWD-Zielrufnummern (0180 1, 2, 3 und 5, bzw. 0190 1, 2 bis 8 usw.) aus dem Monopolzeitalter mit dem eigentlich klassischen ONLINE-Billing in die TK-Liberalisierung übernommen.

Dann wurde von der RegTP (jetzt neu unter dem Namen Bundesnetzagentur) klammheimlich ein OFFLINE-Billing akzeptiert, wodurch zum einen aus der der gewählten Zielrufnummer nicht mehr auf die spätere diesbezügliche Entgeltforderung (Tarifgrundlage) geschlossen werden kann und zum anderen für TK-Kunden für diese Servicenutzung keine Chance zur Rechnungsvorprüfung verbleibt. Das diese Abrechnungsoptionen selbstverständlich weiterhin von der regelmäßigen externen Entgeltzertifizierung ausgenommen werden sollen, versteht sich da schon fast von selbst. Jetzt erwartet die RegTP neue Argumente, damit das ONLINE-Billing über die Abschaltung der Rufnummerngasse 0190 hinaus erhalten bleibt!

nicht mehr aktueller Links zur BNetzA

Gleichzeitig wird aber von der RegTP/BNetzA für zahlungspflichtige Teilnehmer kein Handschlag getan, bereits existierende und offensichtlich schon netzübergreifend abgestimmte Entgeltsignalisierungsinformationen per Dekret anzuordnen. Es ist erstaunlich was alles im Sinne der angeschlossenen Kunden gehen könnte; wenn man denn wollte !

http://www.aknn.de/index.php/1508/0/

Und das obwohl die RegTP selbst von einer Einstufung zwischen niedrigen und hochpreisigen MWD-Angeboten (mit entsprechenden Gewinnanteilen für die TK-Anbieter) spricht. Aus dem Text der Mitteilung wird allerdings deutlich, von wem eine Stellungnahme erwartet wird. Hier kann trotzdem jedermann innerhalb der Frist Einwendungen oder Hinweise einreichen.
 
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