Neue TKG-Novellierung 2005

AW: TKG 2006 Anhörung im Bundestag (23.10.07)

Jedenfalls beschränkt sich im aktuellen Gesetzentwurf im Bundestages einige Regeln nur auf Premiumdienste (0900), allerdings mit tückischen Ausnahmeregelungen. Hier sollte z.B. über Abgeordnete und Ländervertreter noch mehr persönlicher Druck erzeugt werden. -> Wo sind denn die Beschwerdeführer aus dem Forum !
http://dip.bundestag.de/btd/16/025/1602581.pdf
Im aktuellen TKG-Novellierungsverfahren geht es in der Öffentlichkeit immer nur um den §9a (Verhältnis ehemaliger Monopolist zu seinen Konkurrenten bei "neuen" Märkten) und kaum um praktikabel anwendbare Verbraucherrechte. Schaut man sich die Liste der offiziellen Sachverständigen an, sieht sich der vzbv-Vertreter für Millionen von Kunden einer geballten Anbietermacht gegenüber. Die wissenschaftlichen Repräsentanten beschäftigen sich (in wessen Auftrag eigentlich?) hauptsächlich mit "akademischen" Wettbewerbsüberlegungen. Da bleibt für die Diskussion berechtigter Kundenpositionen nicht mehr viel Zeit:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/tagesordnungen/a09_020to.pdf
 
Bundestag will Kundenschutz im TKG begrenzen

Im aktuellen TKG-Novellierungsverfahren geht es in der Öffentlichkeit immer nur um den §9a (Verhältnis ehemaliger Monopolist zu seinen Konkurrenten bei "neuen" Märkten) und kaum um praktikabel anwendbare Verbraucherrechte.

Der Einsatz von einigen Forumsteilnehmern hat leider noch zu wenig gebracht. Die Diskussion um die nochmalige Änderung zum neuen § 9a im Sinne der Telekom, überlagert sämtliche legitimen Forderungen von TK-Kunden beispielsweise in Richtung einer tatsächlich realisierbaren Steuerung und rechnerischen Kontrolle aller vorgelegten Teilnehmerrechnungsrechnungsforderungen. Derzeitige Regelungsinhalte beschränken sich nur auf die reine Sprachtelefonie und höchstens auf die Rufnummerngasse 0900 (Premium-Services). Der Rest ist Freiwild für TK-Anbieter, besonders für Abzocker; bis zu einem gegenteiligen Urteil bundesdeutscher Gerichte.
Hier kann nur noch über eine Intervention über den Bundesrat, bzw. die eigenen Ländervertreter helfen, um diese gravierende Benachteiligung aller privaten und geschäftlichen Kunden zu stoppen. In einer NGN-Umgebung wird sonst rechtlich besonders finster.
 
Rechtliche praktikable (Bürger-) Regelungen sind der Politik egal

Hier kann nur noch über eine Intervention über den Bundesrat, bzw. die eigenen Ländervertreter helfen, um diese gravierende Benachteiligung aller privaten und geschäftlichen Kunden zu stoppen. In einer NGN-Umgebung wird sonst rechtlich besonders finster.
Die Leute von Verbraucherschutz habe sich wacker geschlagen; wenn auch taktische Fehler nicht ganz zu vermeiden waren. Leider sind sie selbst zu wenig und ihre Kontrahenten fast übermächtig. Da hat jeder mittelgroße TK-Anbieter schon mehr Rechtsanwälte als Mitarbeiter (!), als die gesamte Bundeszentrale; wobei die lokalen Fachleute in den vz-Fachverbänden auch noch andere Themen abdecken müssen.
Durch die offensichtlich fehlende Untersützung, auch durch das Forum hier (penetrantes "Nachfragen" zu jeder sich bietenden TK-Fachverantstaltung, breit gestreute Leserbriefe sowei anschreiben an lokale MdB, uvm.), konnte die Strategie kaum aufgehen. Verbrauchs- und Bürgerinteressen haben ohne flankierende Unterstützungsmaßnahmen derzeit keinen Stellenwert.
Dabei adressieren die inhaltlichen Aussagen des vzbv nur die Spitze möglicher Fehlentwicklungen. Selbst das BMWi unterstreicht erreichte Rechtspositionen, die rechtlich (Etablierte Geschäftsmodelle mit Investitionsschutz) nicht so einfach zurückgedreht werden können:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81838
http://www.de.internet.com/index.php?id=2046522&section=Marketing-News

Sollte jetzt auch noch die EU-Kommission mit dem bisherigen kundenorientierten Richtlinienansatz in der ECNS-Überarbeitung ab 2009 auch noch umfallen, wird die virtuell dann entstehende Verfahrensrealität (Wer hat wann was genau bei wem auf wessen Rechnung zu welchem Preis bestellt und ist diese Leistung vereinbarungsgemäß -!- dort erbracht worden, wo sie laut Auftrag -!- von wem zu erbringen war) durch die normative Kraft des Faktischen (Partikuläre Ungerechtigkeiten oder Einwendungen von Einzelnen sind halt nicht zu vermeidende Kolateralschäden, die Richtung stimmt doch, sonst würden sich ja Massen beschweren oder "wechseln" -> Wohin in einem Monopol?) formalen Rechtsgrundsätzen irgendwann auch das bürgerliche Recht in diese Einseitigkeit drängen. Nach erster Prüfung der Antwortquellen ist leider festzustellen, das auch auf dieser Ebene so gut wie keine nachhaltigen Kundenvertreter zu entdecken sind. Irgendwann steckt auch der aktivste Verbraucherschützer im EU-Parlament auf; es scheint ja keinen TK-Kunden auf Dauer zu interessieren.
http://ec.europa.eu/information_soc...ion/public_consult/relevant_mkts/index_en.htm
 
Rechtliche praktikable (Bürger-) Regelungen sind der Politik egal

Dabei adressieren die inhaltlichen Aussagen des vzbv nur die Spitze möglicher Fehlentwicklungen. [/url]
Wieso findet jetzt erst vzbv-Auffassung in den Medien entsprechende Resonanz?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,451793,00.html
http://www.golem.de/0612/49248.html
http://www.portel.de/index.php?id=33&tx_ttnews[tt_news]=12887&tx_ttnews[backPid]=12&cHash=1
http://www.silicon.de/enid/telecom_und_ip/23974

Zusätzlich soll ab 2007 für den Staat durch TK-Anbieter jede TK-Aktivität bzw. Kommunikationsvorgang für 6 Monate "auf Vorrat" gespeichert werden. Hier fordern die Ministerialen eine Genauigkeit, die sie TK-Kunden verwehren. Wäre ja für diese zu teuer und den Anbietern nicht zuzumuten.
Gegenvorschlag:
Bitte TK-Rechnungen vor Ablauf von sechs Monaten vorlegen, damit Beanstandungen über staatliche Berechtigte verifiziert werden können. Denn diese Stellen sind über jeden TK-Vorgang im Bilde und können ggf. als neutrale Instanz (Zeuge) recht schnell die Wahrheit zwischen Kläger und Beklagtem einwandfrei belegen. Vgl. Gesetzentwurf des Justitzministers:
http://www.humanistische-union.de/fileadmin/hu_upload/doku/vorratsdaten/de-recht/bmj_2006.11.pdf
 
Wo bleiben denn hier die berechtigten Bürgerinteressen ?

Rechtlich praktikable (Bürger-) Regelungen sind der Politik egal
Ist das alles was bisher an offizieller Reaktion im politischen Berlin festzustellen ist?
http://dip.bundestag.de/btd/16/036/1603603.pdf
Wo bleiben sonstige Reaktionen auf politisch kurzsichtige Fehlentwicklungen ?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82329
http://de.internet.com/index.php?id=2046712&section=Marketing-News
http://www.golem.de/0612/49390.html
http://www.portel.de/index.php?id=33&tx_ttnews[tt_news]=12999&tx_ttnews[backPid]=12&cHash=1
http://www.silicon.de/enid/telecom_und_ip/24176

Dabei stehen die nächsten TK-Knaller auch schon vor der Tür:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82322
Oder werden über weitere rechtliche Veränderungen offensichtlich:
http://www.portel.de/index.php?id=33&tx_ttnews[tt_news]=13009&tx_ttnews[backPid]=12&cHash=1
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82358

Soll die Bevölkerung jetzt mit parallelen Randaktivitäten "ruhig" gestellt oder vom Inhalt gravierender Gesetzesinitiativen abgelenkt werden ?
http://de.internet.com/index.php?id=2046704&section=Marketing-News
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82315

Man wird den Eindruck nicht los, das ein Teil dieser bemerkenswerten Vorgänge einem bestimmten Drehbuch im Hintergrund folgen. Dann allerdings kaum im Sinne eines Rechtsstaates mit Augenmaß oder einer nachhaltigen Unterstützung von innovativen und vielfältigen Geschäftsideen, sowie der Förderung bzw. Etablierung eines freizügigen und fairen Wettbewerbs.
 
Siechtum der Telekom und Abzockgrundlagen geht unvermindert weiter

Man wird den Eindruck nicht los, das ein Teil dieser bemerkenswerten Vorgänge einem bestimmten Drehbuch im Hintergrund folgen. Dann allerdings kaum im Sinne eines Rechtsstaates mit Augenmaß oder einer nachhaltigen Unterstützung von innovativen und vielfältigen Geschäftsideen, sowie der Förderung bzw. Etablierung eines freizügigen und fairen Wettbewerbs.
Mit dem novellierten TKG glaubt die bundesdeutsche Politik doch tatsächlich sie könne im 10.Jahr des Wettbewerbs der Telekom z.B. mit dem § 9a weiterhelfen.
Damit wird aus Anwendersicht nur das Siechtum verlängert, bis im IP-Zeitalter mit entbündelten IP-Anschlußleitungen ausländische TK-Anbieter ihre Vorstellung von innovativen Diensten und Kundenservice vermitteln können.
Endkunden hatten doch nie eine echte Chance ihre Vorstellungen oder Erwartungshaltungen in einem intransparenten, reinen TK-Anbietermarkt durchzusetzen. Wer war denn den AGB-Klauseln der TK-Anbieter gewachsen und konnte sie wirklich im eigenen Interesse zumindest teilweise abändern?
Dieses rechtliche Ungleichgewicht äußerte sich doch auch bei den für Endkunden kaum verhandenen Möglichkeiten, sich gegen zweifelhafte TK-Geschäftsideen (Cold Calls, DSL-Portierungsschlampereien, Serviceausfälle weit über 24 Stunden, Mehrwertdienstabzockstrategien etc.) zu schützen.
Leider standen auch im novellierten TKG vom 18.02.2007 solche Aspekte nicht im Vordergrund. Erst recht nicht für Mobilfunkanbieter, die rechtlich weiterhin tun und lassen können was sie wollen:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0106.pdf
 
NGN-Reise mit noch offenem Ausgang ? Kommentare zum BNetzA-Bericht

Mit dem novellierten TKG glaubt die bundesdeutsche Politik doch tatsächlich sie könne im 10.Jahr des Wettbewerbs der Telekom z.B. mit dem § 9a weiterhelfen.

Die noch viel gewaltigere Herausforderung bei künftig ggf. verdeckt vorherrschenden IP-Betriebsbedingungen und die demgegenüber nur noch verbleibenden Einflussmöglichkeiten von Endkunden wird in den öffentlichen Kommentierungen zum IP-Abschlussbereicht der BNetzA deutlich.
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...lekommunikation/IP-Zusammenschaltung_1xs.html

Die indirekt sich durch unklare -regularische- Rahmenvorgaben einstellende Forcierung eines Quasimonopols allerdings auch. Weiterhin volkswirtschaftlich uneinsichtige Priorisierung von Trassenvergrabeaktivitäten, bei gleichzeitiger Unverbindlichkeit hinsichtlich technisch belastbarer Geschäftsgrundlagen für innovative und vertauenswürdige Applikations- und Dienstleistungsangebote.

Die von der Bundesnetzagentur verfolgte Einseitigkeit wird zu Recht von einigen Stellungnahmen nachdrücklich beanstandet. Oder handelte die BNetzA mit politischer Rückendeckung? Dann wäre der Nimbus der Unabhängigkeit endgültig dahin.
 
BNetzA wie häufig bei Grundsätzen nur im Anbietersinne tätig

Dieses rechtliche Ungleichgewicht äußerte sich doch auch bei den für Endkunden kaum verhandenen Möglichkeiten, sich gegen zweifelhafte TK-Geschäftsideen (Cold Calls, DSL-Portierungsschlampereien, Serviceausfälle weit über 24 Stunden, Mehrwertdienstabzockstrategien etc.) zu schützen.
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Leider mal wieder zu spät von einer neuen BNetzA-Anhörung zu künftigen Entgeltüberprüfungsoptionen erfahren. Hierzu arbeiten die Regulierungsbeamten wohl die neuen TKG-Paragrafen einzeln ab.
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...mmunikation/Einzelverbindungsnachweis_4b0.htm

Mittels Verfügungen sollen mal wieder Rechtskonstruktionen nur im Sinne der TK-Anbieter zementiert werden. Entgeltforderungen für international ankommendes Rooming und kostenpflichtige eintreffende SMS als Ausnahmefall darzustellen (letzte Seite der mitteilung 939 aus 2007 vom 14.Nov.) ist eine bodenlose Frechheit!
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/11948.pdf
 
Nächste TKG-Novellierung im Jahr 2008

Endkunden hatten doch nie eine echte Chance ihre Vorstellungen oder Erwartungshaltungen in einem intransparenten, reinen TK-Anbietermarkt durchzusetzen. Wer war denn den AGB-Klauseln der TK-Anbieter gewachsen und konnte sie wirklich im eigenen Interesse zumindest teilweise abändern?
Dieses rechtliche Ungleichgewicht äußerte sich doch auch bei den für Endkunden kaum verhandenen Möglichkeiten, sich gegen zweifelhafte TK-Geschäftsideen (Cold Calls, DSL-Portierungsschlampereien, Serviceausfälle weit über 24 Stunden, Mehrwertdienstabzockstrategien etc.) zu schützen.

Das TKG-geht in die nächste Runde. Nunmehr sollen unter anderem die Verhältnisse in der Rufnummergasse 0180 gesetzlich neu geregelt werden. Aber nein, nicht im Sinne der Nutzer oder Endkunden. Unter dem Deckmantel einer Mobilfunktarifvorgabe soll auch hier ein OFFLINE-Billing-Verfahren eingeführt werden. Nachdem sich die Wettbewerbsgruppierungen mal wieder nicht einigen konnten, will sich die BNetzA bei der Moderation von einheitlichen Tarifvorgaben wohl strategisch davonstehlen.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/13079.pdf

Wenn man sieht wie die Anbietergruppierungen aufeinander einschlagen, scheint es hier entweder um beachtliches Umsatzpotential zu gehen oder um entscheidende Grundsatzfragen für die Zukunft. Wahrscheinlich beides. Klar wird aber mal wieder das Versagen bzw. die Untätigkeit der Bundesnetzagentur. Einige Stellenungnahmen weisen explizit z.B. bei illegalen Werbekosten daraufhin, das die BNetzA lange Jahre tatenlos zugeguckt hat. Manche Anbieter sind so dreist und behaupten, die BNetzA bzw. RegTP hätte überhaupt kein Recht bindende Zuteilungsregeln (1997 auf Basis TKG 1995) zu erlassen und diese durchzusetzen. Keine der Eingaben will allerdings ein OFFLINE-Billing. Warum besteht nur die BNetzA darauf und veranlasst das BMWi hier entsprechend gesetzlich vorzugehen. Die Konsequenz eines Low-Cost-Premium-Service sind so doch vorprogrammiert. Das erhöht sich der Druck auf die PReisgrenze im 0900-bereich usw. usw.

Bemerkenswert ist zusätzlich, das jetzt vom Justiz- und nicht Wirtschaftsminister ein Gesetzesentwurf eingebracht wurde, damit es geschäftliche Massenanrufern untersagt wird, ihre eigene Rufnummer zu unterdrücken. Damit quasi zugegeben bzw. nüchtern festgestellt, das mit Hilfe moderner TK-Optionen die anonyme Möglichkeit besteht, zweifelhaften Geschäftsmodellen, bis hin zu Abzockern, ohne wirklichen Teilnehmerschutz geltende Gesetze und deren Durchsetzung (UWG mit Verbot des Erstanrufes bzw. Kaltaquise) zu unterlaufen.
Solche rechtfragwürdigen Optionen haben aber immer noch nicht zu Aktivitäten geführt, im TK-Sektor eine bundesweite Gewerbeaufsicht mit Vorfeldermittlungsrechten (nicht passive KANN-Bestimmungen für die BNetzA) zu etablieren. Somit werden Kunden weiterhin mit höchster Billingung in ihren Basisrechten erheblich benachteiligt.

Von weiteren gesetzlichen Klarstellungen oder mehr Transparenz für Endkunden ist im TKG-Referentenentwurf 2008 nicht die Rede.
 
Kaum Verbraucherfortschritte beiTKG-Novellierung 2008

Das TKG-geht in die nächste Runde. Nunmehr sollen unter anderem die Verhältnisse in der Rufnummergasse 0180 gesetzlich neu geregelt werden. Aber nein, nicht im Sinne der Nutzer oder Endkunden. Unter dem Deckmantel einer Mobilfunktarifvorgabe soll auch hier ein OFFLINE-Billing-Verfahren eingeführt werden. Nachdem sich die Wettbewerbsgruppierungen mal wieder nicht einigen konnten, will sich die BNetzA bei der Moderation von einheitlichen Tarifvorgaben wohl strategisch davonstehlen.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/13079.pdf
Nachdem das zweifelhafte OFFLINE-Billing in der 0900-Gasse zur Freude der Abzocker erst durch eine anbieterfreundliche Anwendungserweiterung durch die BNetza (Vfg. 34/2004; Ziffer 1 Buchstabe b sowie Absätze 3 bis 5)
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/11472.pdf
weit über die Inhalte des TKG 2004 salonfähig wurde, wird jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium der Bundesnetzagentur die Verantwortung zugeschoben, so auch bei 0180-Rufnummern abzurechnen. Als Kompromiß wird dies für eine bestimmte Teilkennziffer wahrscheinlich werden.
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/P...erty=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

Nach Bewertung nächtlicher TV-Werbespots nach 23 Uhr kann gewettet werden, dadurch den Startschuß für einen LOW-Cost Premium Service gegeben zu haben. Für solche Angebote war doch ursprünglich die 0900-Gasse etabliert worden, oder nicht? Nachdem das Image von Premium-Diensten sich inzwischen der Grashalmhöhe angenähert hat, wird nun die nächste, bisher noch erfolgreiche Rufnummerngasse kaputt gemacht. Mal sehen ob z.B. der Versandhandel und die Hotline-Betreiber für Finanzdienstleister hier lebendig bleiben, oder u.a. Rosarote Dienste durch das bewährte Spiel zwischen mehrfachen BNetzA-Anhörungen und verniedlichenden Beschwichtigungsversuchen doch noch ihre Ziele (bzw. Umsatzchancen) erreichen.

Gleichzeitig ist das BMWI wieder einmal vor dem Mobilfunk eingeknickt, bei Entgelten für Feste-Kosten-Dienste endlich für klare Verhältnisse zu sorgen. Wer für normale Gespräche vom Mobilfunk zum Festnetz für 3 ct/min oder über eine FLAT abwickelt, hat keine wirtschaftlich tragfähige Begründung für erhöhte Ablaufkosten, zumal sich die normalen 0180-Anrufverteileinrichtungen alle bei Festnetzbetreibern befinden.
Man wird wie in der Vergangenheit sehen, dass gerade beim zukünftig leider wahrscheinlichen OFFLINE-Billing in der Rufnummergasse 0180 wiederum die Mobilfunkanbieter die meiste Entgelt-Kreativität aufbringen werden.
 
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