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ohne WorteDoch was, wenn der Reisende vor Antritt der Reise stirbt? [...] Neuer Vertragspartner sei dann als Gesamtrechtsnachfolger der Erbe. Ist die Reise noch nicht vollständig bezahlt, sei der Erbe verpflichtet, den ausstehenden Betrag zu begleichen. Dafür dürfe er dann allerdings auch die Reise antreten, erklären die Erbrechtsexperten.
Oder schlimmer noch! Schau dir mal den Namen des Verkäufers an, der ist ja schon terrorverdächtig!Heute kassierst Du dafür schon eine Abmahnung ...
http://www.google.de/search?num=100...0.0.122.590.3j3.6.0...0.0...1ac.1.EaJPMfnac8kHeute kassierst Du dafür schon eine Abmahnung ...
Nein, das steht nicht in der Rubrik "Satire". Das ist der ganz reale Wahnsinn.Das bereits vor neun Jahren unterzeichnete und von über 160 Staaten ratifizierte UN-Abkommen verpflichtet Regierungen, gegen korrupte Amtsträger vorzugehen. In Deutschland müsste vor einem Inkrafttreten der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung neu geregelt werden. Union und FDP lehnen dies bislang ab, weil sie eine Einschränkung der freien Mandatsausübung befürchten.