Verfahren wegen betrügerischer Angebote oder der Behauptung der Nutzung kostenpflichtiger Leistungen unter Verwendung moderner Kommunikationsmittel (Telefon, Internet) werden grundsätzlich von der StA geführt, in deren Bezirk der Sitz der geschäftlichen Niederlassung des Anbieters, hilfsweise dessen Wohnsitz, hilfsweise der Sitz der geschäftlichen Niederlassung des Geschäftsgehilfen (etwa Callcenter) liegt. Diese ist auch für Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsgehilfen und Dienstleister zuständig, die vom Anbieter mit der Beitreibung der angeblichen Forderung beauftragt werden