micropayment GmbH & Diagonal Inkasso

Wenn Du da was über ein Widerrufsrecht findest, dann in den AGB des Spieleanbieters.
Micropayment ist nur der Kassier und der hat nichts mit den AGB des Anbieters zu tun

http://s7.sfgame.de/legal/index.php?type=terms&mode=1

§ 11 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (etwa per Brief oder Supportformular) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Da Sie keine persönlichen Daten angeben, beruht unser System zur Erkennung von Eingabefehlern auf technischen Standards. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Impressum

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn Sie mit der Nutzung Ihres Spielaccounts begonnen haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
 
Nur noch mal zur Sicherheit. Wenn micropayment noch der Kassierer ist, ist der Vertrag also nur zwischen mir und dem Spieleanbieter und nicht micropayment entstanden? micropayment ist nur quasi die ausführende Kraft? Demnach habe ich den Widerruf auch nur an den Spieleanbieter zu richten?
 
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn Sie mit der Nutzung Ihres Spielaccounts begonnen haben.
Lustig, das alte "Der Teller ist vollständig leer, wenn der erste Löffel gegessen wurde" Märchen.

Wie ist denn die Abrechnung der Pilze organisiert? Über 0900/Telefonrechnung? Lastschrift? Rechnung?
 
Die sind flexibel die Pilzhändler ...

http://forum.sfgame.de/showpost.php?p=73&postcount=10

pilzdeal.jpg
 
Der wird als unregistrierter Gast jetzt erstmal beim Spieleprovider widersprechen und frühestens wieder auftauchen wenn das nicht funktioniert.
Neue Posts kriegt er ja nicht mit
 
Hallo

Also bei mir hat die Firma Micropayment am 13.07.2011 2 x 99,99€ abgebucht mit der verwendung Shakes & Fidget .

Dieses Spiel oder der gleichen habe ich im leben nie gespielt ...

Das Geld habe ich am gleichen Tag zurückbuchenlassen , als ich dann von der Arbeit gekommen bin buchte die Firma Micropayment wieder 99,99 € ab auch diese lies ich zurückbuchen und habe gleich den Anbieter sperren lassen.

Na ja mal schauen wie es weiter geht , Vorderungen oder bescheide habe ich keine bekommen für irgend was .

Und Morgen nun werde ich rücksprache halten mit meinem Rechtsverdreher

Grüße.Marco
 
Hallo,

ich hab seit ende letzten Jahres auch mit dem Verein zu tun, die wollen für eine längst gezahlte Forderung in höhe von 5€ fast 120€ Gebühren haben....
Nach ein paar "netten" Mahnungen von denen gabs dann sogar mal nen Brief von dem Abzockeranwalt P. K., mit androhung des Gerichtlichen Mahnverfahrens...
Kurze Zeit später kam dann wieder von Diagonal nen Brief in dem mir mitgeteilt wurde, das Sie den Fall jetzt wieder bei sich bearbeiten, und mir einen vergleich in höhe von ca. 70 € anbieten....
Ich frag mich bei der ganzen Sache nur, warum die nicht endlich nen Mahnbescheid erlassen wenn die Ihrer Sache doch so sicher sind...
Aber wahrscheinlich wissen sie das es die Kostenminderungspflicht gibt und Inkassokosten nicht rechtskräftig einklagbar sind.:)
Naja mal schauen wann es den nächsten Brief von denen gibt...

P.s. Sehr schön finde ich ja immer den Aufdruck " ZENTRALVERWALTUNG " auf den Briefumschlägen...
 
Eine Frage bei mir kommt wenn ich über Telefon für 9.99€ einkaufen möchte :
Leider ist ein Fehler aufgetreten .
Ich ruf immer die nummer an die dann da steht aber immer kommt das gleiche :(
 
Du schreibst sehr kryptisch ...
Die foreneigene Kristallkugel ist nur leider grade zur Inspektion und somit sind wir auf mehr Information angewiesen ...
 
Hallo, Ich hatte vor ca 3 Monaten eine Zahlung für 9,99€ über Call 2 Pay bezahlt.

Ende letzten Monats kam ein Brief von Micro Payment, und die wollten einen Betrag von 22,49€ von mir.
Da dacht ich mir schon wie kann das sein das ist doch Call 2 Pay und net das ichs denen überweißen muss.
Okay dacht mir ich überweiß es denen nächsten Monat und gut is.

Leider hatte ich das total vergessen und nun kam vor einer Woche ein neuer Brief, diesmal von "Diagonal" mit einer Mahnung und Gesamtforderung von 70,60€

Meine Frage ist nun, das kann doch net Rechtens sein, sieht für mich aus wie Betrug.

Wie soll ich weiter vorgehen, erstma ein Wiederruf schicken?


Schonma Danke für Antworten!
 
Um was gehts überhaupt?
Unsere Kristallkugel ist leider grade zur Reparatur ...
Ist das eine von Dir gewünschte Dienstleistung? Wenn nein, was ist es überhaupt?
Unter Umständen ist es rechtens die 70 € zu verlangen wenn da wirklich ein Vertrag bestanden hat und der Gläubiger einen Anwalt zum Inkasso einschaltet.
Dann kann wieder die Situation sein daß überhaupt kein Vertrag besteht und es kann auch sein daß ein Vertrag bestehen würde wenn der Anbieter gewisse Voraussetzungen eingehalten hätte - dann könntest Du auch noch widerrufen, sonst nicht
 
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