me too Postings outlets.de

Das muss noch nichts heißen, aber der total durchgeknallte Netzindianer hat zur Zeit keine Fängerwerbung zu "Adidas" bei Google laufen. Das war in den letzen Wochen zu dieser Zeit am Samstag immer der Fall.
 
Gegen solche unlautere Werbung unter Missbrauch fremder Markennamen gibt es ja schließlich Zwangsmittel wie Abmahnung und einstweilige Verfügung, Aber darüber berichtet der durchgeknallte Stacheldrahtmönch in seinem Selbstbeweihräucherungs-Blog natürlich nicht. Ebenfalls nicht über den sicherlich saftigen Streitwert so einer einstweiligen Verfügung. Wenn es um Markenrecht geht, dann wird das erst so richtig schweinisch teuer.
 
Es ist noch nicht eindeutig, was läuft.

Der total durchgeknallte Netzindianer mit der besonderen "Marketingidee"

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ131693836822679/link917141A.html

ist jedenfalls an diesem Wochenende weniger oft sichtbar und arbeitet zur Zeit mit heute neu registrierten Domains, z.B.

http://whois.domaintools.com/adidasparen90.com

Das war zuletzt nicht so, d.h. die Domains waren vor dem Wochenende frisch registriert und das Wochenende über aktiv. Die Frage ist, ob Google auf Meldungen reagiert oder nicht. Google gibt keine Auskunft, man muss die Reaktionen beobachten.
 
Wie läufts business?

http://www.blackhatadwords.com/
Products I am currently working on

Right now I have being working with clients in which 90% products are unethical which google doesnt allow them to run.
Zufällig gelistet auf: http://www.mallorca-ferien-urlaub.de/blog/tag/informationen/
 
Die Deutsche Zentral Inkasso ist gemäß Aussage der Schufa gar kein Mitglied dort und kann also gar nicht bei der Schufa eintragen.

Wenn man so eine hohle Drohung mit einem übergroßen 32-er Schrift-Font aufsetzt, dass es bald die halbe Seite füllt, dann muss wohl arg die Hütte brennen. Die brauchen wohl dringend Geld.
 
Die Deutsche Zentral Inkasso ist gemäß Aussage der Schufa gar kein Mitglied dort und kann also gar nicht bei der Schufa eintragen.
Die sind natürlich viel spitzfindiger. Die behaupten nicht selbst eintragen zu können sondern nur das ein Vollstreckungsverfahren eingetragen werden könnte.
Die Schufa wertet auch die öffentlichen Schuldnerverzeichnisse bei den Amtgerichten aus.
Die bräuchten also nur klagen (Chance 1:100000), zu gewinnen (Chance 1:50), erfolglos zu vollstrecken (Chance 1:5) Eidesstattliche Versicherung abnehmen lassen, die wird eingetragen von Schufa ausgewertet und da wäre dann der Eintrag.
Also nicht so richtig fies gelogen sondern nur ein Hinweis auf recht unwahrscheinliche Abläufe. Genauso wie es sein könnte das Deutschland 17 : 0 gegen Brasilien die WM gewinnt.
 
Die Schufa hat im übrigen selbst kein Interesse daran, sich zum Steigbügelhalter für die haltlosen Drohungen von Abzockern machen zu lassen. Das würde mit der Selbstdarstellung der Schufa als seriöse und neutrale Agentur kollidieren und ihren Ruf beschädigen. Bei massenhaften Einmeldungen aus Mengeninkasso bei untergeschobenen Verträgen wäre das Inkassobüro bzw. der Anwalt ganz schnell aus der Schufa-Mitgliedschaft rausgeworfen. Das ist tatsächlich einige Male passiert, in den wenigen Fällen, wo Inkassoabzocker tatsächlich Schufa-Mitglieder waren.
 
Sehr schön! Da kam die Notbremse = Klagerücknahme zu spät. Vor der mündlichen Verhandlung (bzw dem Stellen der Anträge) kann auch ohne Zustimmung des Beklagten zurückgenommen werden. Danach nicht mehr, erfreulich vom Beklagten der Rücknahme nicht zuzustimmen und damit ein Urteil zu erzwingen.

Aus dem Grunde sind veröffentlichte klagestattgebende Urteile auch nicht viel wert, der Kläger kann 100 Anläufe gemacht haben und 99 mal zurückgenommen haben ohne das irgendjemand davon erfährt. Nur in Fällen wie oben, wo die Anträge schon gestellt waren bevor das Gericht seine Rechtsauffassung äußerte und der Beklagte der Rücknahme nicht zustimmt geht das für die Kläger schief.
 
AG Gladbeck - 12C267/11 schrieb:
Sieht man sich die hinter der Seite wxw.outlets.de stehende Firma IContent GmbH an, so fällt auf, dass auf deren Internetseite nicht das Kundengeschäft im Mittelpunkt steht.
Erinnert mich an den Witz mit dem Bären und dem Jäger. Schöne Klatsche mit süffisantem Unterton.
 
Ja, natürlich eine berechtigte und verdiente Watsche für den Abzocker mit seinem angeblichen "Premium Content". Der wird sich davon allerdings nicht bremsen lassen, das Urteil entfaltet Wirkung nur für den betreffenden Einzelfall. Immerhin zeigt das Urteil wieder einmal mehr, dass man keine Angst vor den ohnehin extrem seltenen Klagen der Online Content haben muss, weil ein guter Anwalt das mit vernünftiger Argumentation ohne weiteres abbiegen kann.
 
Aus dem Grunde sind veröffentlichte klagestattgebende Urteile auch nicht viel wert, der Kläger kann 100 Anläufe gemacht haben und 99 mal zurückgenommen haben ohne das irgendjemand davon erfährt. Nur in Fällen wie oben, wo die Anträge schon gestellt waren bevor das Gericht seine Rechtsauffassung äußerte und der Beklagte der Rücknahme nicht zustimmt geht das für die Kläger schief.
Die Zahlen sind in Wirklichkeit vermutlich noch eindrucksvoller.

Im letzten Jahr rühmte sich ein Inkassopresser der Fallgrubenbetreiber, 3500 Mahnbescheide beantragt zu haben.

In der Folge wurden mehr oder vor allem weniger nachvollziehbare Trophäenurteile "vermarktet", z.B.

http://forum.computerbetrug.de/threads/die-trophäenurteile-der-nutzlosbranche.31262/

Diese sind aber zahlenmäßig viel weniger als 35.

Die Ausbeute von 100 beantragten Mahnbescheiden ist also viel weniger als ein ganzer Fall, in dem ein Provinzrichter am Amtsgericht oder der betroffene Verbraucher sich verladen ließen.

Die Beitreibung der Forderungen aus Fallgrubenangeboten durch echte Mahnbescheide ist deshalb "unwirtschaftlich".
 
http://wordpress.patchworkmarkt.com/?p=29203
Es wird ein sehr langer Vortrag zur Bildschirmauflösung und was damals (2006 – 2007) wohl Standard war. Und so habe ich das bisher kennengelernt, wenn einer lange über einen bestimmten Punkt redet ist da ein Schwachpunkt zu finden (Ich war mal im Vertrieb).
Der Verteidiger versuchte von jedem Zeugen den damals eingesetzten PC zwecks einer Untersuchung vom Zeugen zu erhalten.
Einschüchtern und Angst machen auch hier.
 
Und immer schön ablenken vom Hauptthema. Die Frage müsste lauten: "aus wessen Sicht machen diese Webseiten, bzw. die Machart dieser Webseiten inkl. der kostenintensiven Werbeschaltung überhaupt einen Sinn? Wie sieht es mit dem Gegenwert für den Nutzer = Zahler aus?" Die Antwort kann ja nur lauten, dass solche Webseiten und ihre Machart nur Sinn aus Sicht des Betreibers machen, wie der Name schon sagt, es sind Nutzlos-Seiten einer Nutzlosbranche. Dann könnte man wahlweise das Thema "Wucher" in den Ring werfen, oder einfach auf den Adressbuchbetrug verweisen, der ja auch jahrelang ungestraft durch die Lande gezogen ist, bis der Gesetzgeber endlich die organisierte Kriminalität dahinter anerkannt hat.

Ein gewisser Herr aus der Branche soll mal auf exakt das Thema Nutzen angesprochen worden sein. Wie oft man seine Mitbewohner rausschmeißen müsste, dass sich überhaupt ein Sinn für ein 2-jähriges Abonnement auf seiner Seite für die Suche nach Mitbewohnern ergeben würde. Charmant lächelnd soll er die Schultern gezuckt haben. Aber das ist doch das Merkmal, dass man sich eben keinem Wettbewerb stellen will und von daher völlig sinnbefreite Angebote ins Netz stellt, und dann trickreich Verträge unterzuschieben.
 
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