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Die Annoncen mit diesen Telefonnnummern sind mir bekannt. Wo steht dort ein Preis?Nur weiß ich noch nicht, ob eine Neg. Feststellungsklage
das Richtige ist, weil auf meinem EVN schließlich 38 sec. Gesprächsdauer mit einer 0511er Nummer angegeben ist.
Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten
(wer diese Ironie findet, darf meine Ostereier suchen)
Das hilft Ellie nicht weiter. Sie wohnt nun mal in Deutschland. Was duIn Deutschland hat man sich - im Gegensatz zu Dänemark-
entschieden, diese Masche zu tolerieren. Wie manch anderes.
sagen wir es mal ganz diplomatisch, ich würde es auch tunHallo alle zusammen!
Die Anzeige stammt natürlich aus der Bild. Zwar nicht von letzter Woche, aber da wir die Zeitung nicht allzu oft haben, denke ich es dürfte genau aus dieser Ausgabe stammen. Und es steht tatsächlich nichts von Kosten drin.
Mein Mann sagt, er hat nichts davon gehört, dass dieser "Service" 60 € kostet. Er ist von einer "normalen" Telefonnummer ausgegangen und dass es höchstens soviel kostet wie die üblichen 0900er Nummern. Vor allem hat er aber gedacht, dass es über die Telefonrechnung abgerechnet wird. Er hat ja schon auf den Ärger gewartet, der aber ausblieb, weil es halt eine normale Festnetznummer war. Erst als dann die Rechnung kam, wurde er doch nervös.
Ich bin immer noch der Meinung, wir sollten es drauf ankommen lassen und auf einen gerichtlichen Mahnbescheid warten. Wie ich hier bei euch ja feststellen konnte, haben andere Rechnungen bekommen, obwohl sie nachweislich gar nicht dort angerufen haben.
Ich für meinen Teil werde es jedenfalls aussitzen.
Liebe Grüße
Ellie
Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments:
"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."
ditosagen wir es mal ganz diplomatisch, ich würde es auch tun
jaaahaaaa... das weiß ich!!! Ich dachte ich könnte dich in Verlegenheit bringen manno@Penelope: das war schon wieder ein ironieoides Spässchen
Sehr genau scheinst du die beiden Threads nicht durchgelesen zu haben. Sonst würdest du gelesen haben,oder es kommt zu einem gerichtsverfahren, was eigentlich sehr anstrebenswert wäre, denn dann würde denen endlich mal das handwerk gelegt werden.
Unsere Antwort hierauf:Sehr geehrte Frau Peanuts,
wir, die Space Collect GmbH Inkassobüro sind bevollmächtigt und beauftragt, die nachstehende Forderung einzuziehen, die unserer Mandantschaft gegen Sie zusteht und fällig ist.
Wir fordern Sie deshalb auf, die errechnete Gesamtforderung in Höhe von EUR 245,11 einschließlich der Kosten, die Sie infolge des Zahlungsverzugs zu tragen haben, innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung dieses Schreibens auf unser Konto-Nr. 123 456 789 bei der X-Bank, BLZ 987 654 321 zu überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch zu unseren Gunsten erfolgen können. Eingehende Gelder werden gemäss § 366, 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
Mit freunlichen Grüßen
[Forderungsaufstellung]
...
Mal sehen, was da auf uns zukommt. Aber ein paar Fragen drängen sich auf:Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Forderung weise ich zunächst gemäß §174 BGB bzw. §410 BGB wegen mangelnder Bevollmächtigung bzw. fehlender Abtretungserklärung zurück.
Weder haben Sie die Bevollmächtigung durch Ihre Mandantschaft nachgewiesen, noch hat Ihre Mandantschaft Ihre Beauftragung angezeigt. Weder hat Ihre Mandantschaft mir angezeigt, dass sie o.g. Forderung an die Allinkasso abgetreten hat, noch haben Sie eine Abtretungsurkunde vorgelegt.
Weitere Schreiben von Ihnen werden nicht beachtet, solange Sie Ihre Aktivlegitimation nicht nachgewiesen haben. Auf die Formvorschriften des § 410 BGB weise ich rein vorsorglich hin.
Nach Zugang Ihrer Aktivlegitimation werde ich die Sach- und Rechtslage für die behauptete Forderung überprüfen und unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen
...
doch, ich habe mir alles durchgelesen und es auch verstanden!.....
Irgendwas scheinst du in den völlig falschen Hals bekommen zu haben. Rechtlich......
Hallo,Hallo alle miteinander.Ich bin die Neue. Eigentlich bewege ich mich in Foren eher aus angenehmeren Dingen.Bei uns ist das blanke Chaos, weil in meiner Tel. auflistung(Flat) eine dieser Nummern als Ausgang drin ist. Wir bekamen heute diese tolle Rechnung.Das Problem keiner war zu Hause. Gibt es dafür auch eine Erklärung, die eine Frau versteht. Es kam auch kein Anruf rein, falls das wichtig ist.
:thumb: :dafuer:Somit geht es nun endgültig mit der Negativen Feststellungsklage bei mir weiter und die Staatsanwaltschaft Fulda wird von mir ein Wiederspruch bekommen.
Nimm's mir nicht übel aber die ganze Anzeigerei scheint so gut wie nichts zu bewirken. Gibt's denn keine anderen Möglichkeiten Druck auszuüben? BNetzA, Gewerbeaufsicht, Finanzamt? Kreativität ist gefragtHallo Leute.
Es gibt bei mir wieder etwas neues.
Heute habe ich post von der Staatsanwaltschaft bekommen, und wie es so üblich ist haben sie die Klage fallen lassen. Somit geht es nun endgültig mit der Negativen Feststellungsklage bei mir weiter und die Staatsanwaltschaft Fulda wird von mir ein Wiederspruch bekommen. Am Dienstag habe ich nun ein Termin bei meinen Anwalt, um zu klären ob noch mehr möglich ist.