Libereco-Rechnung

AW: Libereco-Rechnung

Hallo,
ich habe Heiligabend einen Brief der RA Kanzlei [...] erhalten, in dem sie mir mitteilten, dass sie liberECO vertreten. Ich hätte das Onlineangebot pornturbo.com in Anspruch genommen und solle nun zzgl. aller anfallenden Gebühren 144,37 € zahlen. Dann würde die Sache zu den Akten gelegt werden. Tatsache ist jedoch, dass werde ich, noch irgendein anderes Familienmitglied, welches in der Lage ist zu lesen und zu schreiben, jemals vor Heiligabend auf der Seite des Onlineanbieters gewesen ist. Somit habe ich mich natürlich auch niemlas dort registrieren lassen, geschweige denn irgendeinen Vertrag unterschrieben. Ich habe auch nie weder eine Registrierung noch eine Rechnung oder Mahnung von dem Onlineanbieter oder von lieberECO erhalten und bekomme nun diesen Brief der Anwaltskanzlei. Ich habe mich dann bei der Polizei und beim Verbraucherschutz informiert. Mir wurde geraten, einen der dortigen Musterbriefe zu verschicken, in dem ich erkläre, niemals einen Vertrag eingegangen zu sein. Dazu muss man jedoch wissen, dass irgendjemand im Oktober an die Daten meiner Visakarte gekommen ist und auf meine Kosten eine Shoppingtour im Internet gemacht hat. Zum Glück für mich bin ich auf keinen der dort verursachten Kosten hängen geblieben. Nun frage ich mich jedoch, ob diese neue Sache auch damit zu tun hat und ob da noch mehr kommt. Die Visakarte ist natürlich seit Oktober gesperrt und somit auch nicht mehr zum Bezahlen für den netten Menschen, der meine Daten geklaut hat, zu nutzen. Hat jemand schonmal von so etwas gehört? Was soll ich nun machen?

[Namen entfernt. (bh)]
 
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Hallo

Mein Name ist Michele, bin 28 und lebe in Lübeck.

Anfang Februar diesen Jahres buchte die Fa. liberECO payment solutions KG einen Betrag von 23,99€ von meinem Konto. Da diese Fa. mir bekannt war, ich aber keinen Rückschluss für diese Forderung ziehen konnte, bat ich meine Bank diesen Betrag wieder zurück zu buchen.

Ein paar Tage später bekam ich eine Email von Poppen.de ^^ Bertreff: Wichtige Info zu deiner Mitgliedschaft ^^ ...

... dazu möchte ich vorweg erklären das ich tatsächlich einmal eine Mitgliedschaft bei "poppen" hatte. Allerdings habe ich diese im Sommer 2006 gekündigt und seither kein bedürfniss mehr gehabt diese Seite zu besuchen. 0:-)

in der Email weiter ^^ ... leider mussten wir Deinen Mitgliedschaftsstatus vorübergehend wieder auf nicht bezahlt setzen. Wir konnten den Mitgliedschaftsbetrag (von 23,99€ ???) diesmal ( das letzte Mal Juli 2006!!!) nicht vom angegebenen Konto abbuchen ( ... erlischt bei einer Kündigung nicht auch die Einzugsermächtigung?). :gruebel:

Möglicherweise war Dein Konto zum Zeitpunkt des Abbungsvorgang
( ... auch die Rechtschreibfehler werden Zitiert) nicht gedeckt oder der Abbuchung wurde widersprochen. Weil der Betrag nicht von Deinem Konto abgebucht werden konnte, ist die Einzugsermächtigung von Poppen.de erloschen ( ... wie gesagt, ich hab gekündigt). Dadurch sind zusätzliche Kosten in Höhe von 7,25€ entstanden. ^^

... außerdem solle ich mich so schnell wie möglich an oben schon erwähnten Abrechnungspartner wenden.

Im Postskriptum hieß es ich hätte von liberECO eine Email mit allen Informationen bekommen.

Von liberECO habe ich keine Email bekommen ... ich hab gewartet ... fast 4 Wochen ... dann selber eine Email an "Poppen" und liberECO geschickt.

:schreiben:

Die Antwort von liberECO lautet: ^^ Laut unserer Datenbank wurde die Buchung für das Web Angebot "Poppen" (Premium Account, 6 Monate Mitgliedschaft mit automatischer Wiederholung) von Ihrer Bank zurückgezogen. Die Zahlungserinnerung vom Januar wurde nicht beglichen. Daher wurden im März die Daten an unserer Anwaltskanzlei übermittelt. ^^
:banned:
Von "Poppen" bekam ich ebenfalls eine Email. Man wollte den damaligen Nicknamen und die Email wissen um diese Angelegenheit weiter bearbeiten zu können.

Von der Anwaltskanzlei seitens liberECO bekam ich auch prompt ein Briefchen. Mitlerweile sind es schon 75,35€! :motz:

So ... jetzt warte ich noch ab was "Poppen" mit antworten wird. Allerdings habe ich keinen Schimmer was ich dem Rechtsanwalt erzählen soll.

I need help ...

Mfg Michele
 
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:thumb: ... danke das war aufschlussreich.

Dann werde ich den Rechtsanwalt vorerst nicht kontaktieren. Ok ... abwarten was "Poppen" sagt ... ?! :juggle:
 
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Grundsätzliches zum Thema "Umgang mit unberechtigten Forderungen":

  • Hat man nichts bestellt bzw. sich nicht angemeldet, gibt es keinen rechtswirksamen Vertrag.
  • Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung.
    Auch dann nicht, wenn 27 Anwaltsbriefe mit Goldrand auf handsigniertem Büttenpapier und mit Siegellack kommen.
  • Der Anwalt kann nun zwar kläffen und keifen, aber mehr Rechte hat er zunächst mal nicht. Wenn er das vermeintliche Recht seines Mandanten durchsetzen will, müsste er entweder einen Mahnbescheid einreichen oder Klage vor Gericht erheben.
  • Entscheiden, ob eine Forderung rechtmäßig ist, kann letztendlich nur ein Gericht :rulez: (nicht der ehrenwerte Anwalt entscheidet das, denn der darf lediglich seine Meinung hierzu äußern :laber:).
  • Damit es aber so kommt, dass das Gericht die Forderung als rechtmäßig beurteilt, muss die klagende Partei schon "Butter bei die Fische tun". Sie ist in der Beweispflicht und muss genau darlegen können, dass eine Bestellung bzw. Anmeldung erfolgt ist. Das ist jedoch nicht so einfach, wie der Anwalt uns weismachen will. Denn er müsste genau dokumentieren und beweisen können, dass ein wirksamer Vertrag vorliegt.
  • Bei Ansprüchen, die in der Sache nicht begründet sind, würde der Kläger natürlich den Prozess verlieren und hätte dann alle Gerichts- und Anwaltskosten (auch die des Beklagten) zu zahlen.
  • Daher ist es äußerst selten, dass man wegen einer unberechtigten Forderung verklagt wird.
    Eher schon wird dann in vielen Anwaltsbriefen mit einer solchen Klage gedroht, die Drohung aber nicht wahrgemacht. - Man nennt das: "Nutzlos-Kasperle-Theater" oder "Weichkoch-Technik".
  • Auch Mahnbescheide sind in solchen Fällen äußerst selten, weil das mahnende "Unternehmen" die Kosten für den Mahnbescheid vorstrecken müsste (z.B. bei Streitwert bis 100 Euro: 23 Euro Gebühr). Wenn der angebliche "Schuldner" dann dem Mahnbescheid widerspricht, bleibt der Abzocker auf den Kosten sitzen und könnte dann nur noch Klage einreichen (mit dem Erfolg wie oben schon beschrieben).
  • Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben, dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun.
  • Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten.
 
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:-D Danke konnte die Angelegenheit klären. Punkt für mich!

Lieben gruß nochmal an Alle die anteil genommen haben :o)
 
liberECO + Anwalt

Hallo,

ich hatte mich Januar bei Po**en.de angemeldet.

Und dort eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen.

Ich habe aber nicht gezahlt, also wurde mir der Zugriff gesperrt.

Dann bekam ich eine Mahnung von liberECO und daraufhin kündigte ich das Abo, bevor die 14-tägige Frist abgelaufen war.

Nun bekomme ich Post von der Anwaltskanzlei, dass sie Po**en.de vertreten und ich 81 € bezahlen soll.

Ich schrieb eine Mail, dass ich das in Raten bezahlen moechte.

Nun kam ein Schreiben, dass das Geld ab dem 5. Mai abgebucht wird.
Immer am 5. des Monats.

Und der Brief kam erst am 9. Mai an. ô.o

Nunja, dort stand nun da, dass ich außerdem zu den 80 € noch eine Einigungsgebühr von 12.50 € bezahlen soll.

Eine Gebühr dafuer, dass ich mich meldete oder warum ?

Meine Frage: Muss ich trotz fristgerechter Kündigung bei liberECO bezahlen ?

Meinem Lebensgefährten ergeht es ähnlich, aber er hatte nicht gekuendigt.

Und wie ist das mit der Einigungsgebühr ?

Muesste man, wenn es dumm kommt, vor Gericht ?

Weil pfändbares haben wir ja beide nicht.

Ich hoffe, ihr koennt mir helfen..

Lg.
 
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Dein Verhalten ist absolut inkonsequent und mir völlig unverständlich. Einerseits sagst Du, es sei korrekt gekündigt worden. Dann wäre es doch so, dass ein Zahlungsanspruch nicht mehr besteht, denn dann gibt es keinen kostenpflichtigen Dienstvertrag.

Andererseits schwabulierst Du in einem unnötigen Antwortschreiben an den Anwalt herum, dass Du ihm eine Ratenzahlung anbietest.
Warum bietest Du eine Ratenzahlung für etwas an, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt?
Diese Steilvorlage hat natürlich der Anwalt auch gleich mit Haut und Haaren gefressen. Jetzt sitzt Du in einer Ratenzahlungsvereinbarung, die evtl. (je nach Formulierung) ein Bestreiten bzw. Anfechten des Vertrags unmöglich macht. Völlig unnötigerweise.

Das, was Du Dir da eingebrockt hast, können und dürfen wir hier nicht auslöffeln, denn das wäre unerlaubte Rechtsberatung. Das kann nur die Verbraucherberatung oder ein Anwalt mit Dir klären.
 
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Nunja, bei der Kündigung gab es einen Haken.

Ich habe die Kündigung bei LiberECO gemacht, nicht bei po**en.de

Da die ja Geld gefordert haben.

Ich habe dem Anwalt NICHT geschrieben, sondern telefonischen Kontakt gehalten.

Ich habe nichts geschrieben oder unterschrieben.

Und schoen, dass du meine Fragen beantwortet hast. ;)
 
AW: Libereco-Rechnung

Wenn es keinen beweisbaren Schriftverkehr gibt - naja gut.
Trotzdem solltest Du in diesem Fall am besten Rechtsberatung einholen. Das kann allemal billiger sein, als wenn man eine unberechtigte Forderung begleicht.
 
AW: Libereco-Rechnung

Hallo Antiscammer,

dazu sollte man aber eine entsprechende Versicherung aufweisen koennen, denn ansonsten kann das teuer werden.

Und die habe ich mit meinen 19 Jahren noch nicht abgeschlossen. ;)



Liebe Grüße.

 
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Eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale kostet ca. 15 Euro.
Beim Anwalt (je nach Streitwert) kostet die Erstberatung um 30 Euro.
 
poppen.de / Ideawise Limited

[noparse]Hallo Forum Mitglieder,

ich wende mich nun an dieses Forum wel ich nicht genau weiß ob ich hier bgezockt werde oder nicht, ausserdem bin ich auch sehr überfragt was die Thematik angeht!

Zur Sachlage:
vor geraumer Zeit hab ich mich mal auf der Seite poppen.de rumgetrieben,hab mich dort auch angemeldet, zunächst Kostenlos und um Vip Mitglied zu werden später auch gegen Bezahlung. Heute könnte ich mich in den Arsch treten das ich jemals auf diese Schwachsinnige Idee gekommen bin. Es wurde im Rhytmus von 3 Monaten ein Betrag von 13,49€ abgebucht.
Vor etwa einem halben Jahr habe ich dann auf dieser Seite meine Mitgliedschaft gekündigt!
Im Dezember hab ich dann zum erstaunen festgestellt das trotzdem der o.g Betrag wieder abgebucht wurde. Ich habe die Buchung dann storniert.
Am am 02.01. habe ich dann einen netten Brief der Inkasso Firma libereco, die auch im Internet unter www.libereco.net zu finden ist, in dem ich aufgefordert werde bis zum 08.01 eine Betrag von 59,80€ zu zahlen. Und das ist erst die 1.Mahnung!!!!!

Hinter poppen.de steckt die Firma: kommt mir schon sehr seltsam vor!

Ideawise Limited
6/F Silver Crest, 24 MacDonnell Road
Honkong

Im Internet konnte ich bisher nichts gescheites finden in sachen Betrug etc... Und wenn ich auf poppen.de geh, dort meine e-mail Adresse angebe zur Passwortanforderung wird mir angezeigt das die Adresse nicht bekannt ist. Ist ja auch eigentlich klar, hab ja meine Mietgliedschaft gekündigt!

Was mach ich nun? Dort anzurufen macht keinen Sinn, da Hotline und 99,- Cent die Minute, bei libereco anrufen
confused.gif
, weiß nicht! Einfach nicht reagieren wird wohl auch nicht richtig sein, aber irgendwas geht da nicht mit rechten Dingen zu! Wer kann mir denn helfen?

Danke schonmal! [/noparse]
 
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ja Rundumfrage? Will mir soviele meinung wie möglich ins Boot holen. Is ja nicht Böse gemeint!
 
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Und was hilft Dir das, wenn Du dann 5 unterschiedliche Meinungen hast? Lässt Du dann das Rubbellos entscheiden, welche richtig ist? Oder gedenkst Du, Deinen logischen Verstand zu gebrauchen?
Letzteres ist auch dann schon möglich, wenn man einfach nur mal die hier schon auf vielen Seiten im Thread geposteten Infos liest.
 
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Hallo Zusammen,

mir ist ähnliches Passiert, ich habe im Dezember die Abbuchung zurück gehen lassen, da der Buchungstext nicht zu zu Ordnen war, und im Dezember oft mals versucht wird ab zu Buchen weil Weinachten ist (Betrüger). Darauf hin kam eine E-Mail das ich den Betrag von knapp 14 € + Rücklastschriftgebühren zu zahlen habe. Ich habe darauf geantwortet da ich nicht bereit bin die Rücklastschriftgebühren zu tragen. Es gibt hier auch ein Urteil vom Oberlandesgericht in Frankfurt das die Banken solche Gebühren nicht errheben dürfen! Des Weiteren steht in den AGBs von poppen.de das bei Rücklastschriften eine Gebühr von bis zu 10€ fällig werden. Da bin ich auch der Meinung das "bis zu" Beträge keine Basis für Verträge sind. Naja das ende vom Lied ist das ich ein Inkassbrief ins Haus bekommen.Darauf hin habe ich ein Fax an das Inkassobüro geschrieben:
, bitte ich Sie mir eine Kopie der Vollmacht von der Firma:
Idealwise Limited, 1F Wilshire Park 12-14 MacDOnnel Road Hong Kong
per Post zu kommen zu lassen.



Des weiteren untersage ich Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffende Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung § 28 abs. 4,§ 4 abs. 1,2 BDSG



Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffender Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.§ 28 abs 4, § 30 abs 3, § 43 abs 3 ferner § 4 abs 1 BDSG



Ich untersage ihnen die Übermittelung dieser Daten an Dritte. für bereits an dritte übermittelte Daten fordere ich unverzügliche Sperrung § 6 abs. 2 § 28 abs 4 BDSG





Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. § 6 abs. 2 § 28 abs. 4 § 34 abs. 1 - 3 BDSG


ich setze ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von 2 Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.





Bitte haben sie Verständnis dafür daß ich, sollten sie dieses schreiben ignorieren mich gezwungen sehe, den zuständigen landesdatenschutzbeauftragten zu informieren
weitere rechtl. schritte behalte ich mir vor § 38 abs. 4 § 43 abs. 3



im Voraus Dank für ihre Kooperation
Das ganze macht viel her, jedoch beziehen sich einige § auf Werbung *g* naja.. Ich habe eine Antwort erhalten mit der Kopie der Vollmacht, die btw. eine Globale ist und keine Personen bezogene!

Mitlerweile habe ich die knapp 14€ bezahlt um meinen guten Willen zu zeigen. Gestern ist die Frist der Zahlungsauforderung abgelaufen, und ich werde das ganze jetzt bis zum Mahnverfahren durchziehen, wenn der Brief kommt gehe ich zum Rechtsanwalt, Advocard ist Anwalt Liebling :-)

Ich bin normalerweise nicht so, aber das geht mir schwer auf den Senkel...

Gruß
 
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