Re: Dialer: Digital Web Media Limited
Atze schrieb:
müssen wir jetzt sofort auf die Rechnung reagieren oder reicht ein widerspruch nach dem Erhalt der ersten Mahnung;
Das kannst Du anhand folgender Fakten selbst ausrechnen:
a) Noch
niemand hat irgendwelche Nachteile dadurch gehabt, daß er auf die Rechnungen dieser Firmen nicht sofort reagiert hätte.
b) Noch
niemand hat irgendwelche Schwierigkeiten dadurch gehabt, daß er weder auf die Rechnung, noch auf das 1. Mahnschreiben überhaupt reagiert hätte.
Atze schrieb:
Die Rechnung kommt aus London; sollen wir den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein nach England schicken (was das kostet :x ) oder das erste Schreiben eines deutschen Inkasso-Hais abwarten?
Dasselbe gilt für diejenigen, die weder
c) nach London, noch
d) per Einschreiben, noch
e) auf das 2. Mahnschreiben, noch
f), g), h), .... x) auf massivste Inkasso-Androhungen hin
in irgendeiner Weise geantwortet haben. Und weiter sind diese Firmen listigerweise noch
nie gegangen! Wohlweislich wurde von dem gesamten Briekastenfirmenverhau in noch
keinem einzigen Fall an ein Gericht der aussichtslose Antrag gestellt, ihnen per Urteil die Berechtigung zuzusprechen, von dem Rechnungsopfer den verlangten Betrag einfordern zu dürfen. Und deshalb wurde in noch
keinem einzigen Fall von diesen Firmen gegen einen Nichtzahler der Erlaß eines gerichtlichen Mahnbescheids im automatisierten Mahnverfahren beantragt ...
Atze schrieb:
sie ist sehr aufgeregt :x Danke für einen Tip
... weil dann nach dem simplen Ankreuzen des Feldes [ ] Widerspruch auf dem gerichtlichen Mahnformular und Zurücksenden ans Gericht ein (aussichtsloses) Gerichtsverfahren die Berechtigungslosigkeit der Firmen-Scheinrechnungen gerichtlich festgestellt zu Tage brächte.
Du kannst nun selbst entscheiden, was Du tun möchtest. Die bekannten Folgen eines völligen Ignorierens/Wegwerfens aller Rechnungen/Mahnschreiben/Inkasso-Drohung habe ich Dir geschildert
gal.