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Hallo habe eine frage wie kann ich bei Talkline kündigen wäre schön wenn mir jemand sagen könnte wie des geht weil ich nehmlich auch den vertrag kündigen will!!!
...oder an den Vermittler. Gerade bei Talkline (mobilcom-debitel AG) ist nicht zwingend der Provider der Vertragsgeber. Die erforderlichen Auskünfte sind aber den Vertragsunterlagen und ggf. den AGB der beteiligten Unternehmen zu entnehmen. Beachte, dass es Kündigungsfristen gibt und vor allem, dass das Eigentum an der SIM-Card bei Talkline verbleibt. Die musst du nämlich zurück schicken sonst berechnen die dir 25 €.????
Na einfach hinschreiben daß der Vertrag zum Ablauf beendet werden soll und man eine Kündigungsbestätigung will.
Das ganze eintüten und per Einschreiben/Rückschein an Talkline
Doch, Vertragspartner des Mobilfunknutzungsvertrages ist immer die Debitelgruppe, habe ich jedenfalls noch nie anders gesehen. Bei den subventionierten Beigaben ist Vertragspartner des Kaufvertrages i.d.R. der "Werber".Gerade bei Talkline (mobilcom-debitel AG) ist nicht zwingend der Provider der Vertragsgeber.
Am Landegericht Koblenz untersagte ein Richter einem Redakteur das Live-Tickern. Laut Gesetz sind allerdings nur Ton- und Filmaufnahmen während Verhandlungen verboten. Der Vorfall wirft Grundsatzfragen auf.
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Gegen Live-Tickern aus dem Gerichtssaal gibt es jedoch kein Gesetz: Das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet lediglich Ton- und Filmaufnahmen, egal ob live oder für das Archiv. Zu Live-Textberichterstattung per Twitter oder Newsticker sagt es nichts. Trotzdem ist der Richter im Recht, erklärt Justiz-Journalist P. D : „Der Vorsitzende hat die sitzungspolizeiliche Befugnis für Ordnung im Gerichtssaal zu sorgen und Störungen zu verhindern“, sagt D.. „Tickern gehört ja nicht zum normalen Zuhören. Es gab sogar schon mal Richter, die den Journalisten untersagten, sich Notizen zu machen.“
Wer ( richtig ) lesen kann ist klar im VorteilCamera in Gerichtsaal geht Hier guckst du:Bundesverfassungsgericht - Urteil: Fernsehen darf im Gericht filmen - Politik - sueddeutsche.de
Aber eben nicht während der VerhandlungAufnahmen unmittelbar vor und nach Prozessen sind zulässig.
Ich sehe das so: man bekommt zwei Äpfel zum Preis von einem, in einer Tüte. Mobilfunkkosten sind sehr günstig, verkauft werden sie hier zu Lande aber äußerst teuer. Da haben es die Provider/Carrier/Reseller sehr einfach die Tüten besonders bunt an zumalen.Überhaupt finde ich Handhabung, was diesen Duo-Vertrag angeht, etwas seltsam: Man hat zwei Verträge, die aber bei unter einer Kundennummer laufen und für die es vor allem nur eine Rechnung gibt.
Ne ne, man bekommt bzw. ich bekam zwei Verträge zum Preis von zwei! Dessen war ich mir auch bewusst.Ich sehe das so: man bekommt zwei Äpfel zum Preis von einem...
Auch ich bin (leider) noch Kunde bei Talkline.
Die werde ich wohl bezahlen, denn es steht tatsächlich in den AGB (Punkt 7.1):Ich habe gerade das gleiche Problem. Leider kann ich diese AGB´s nicht finden in denen etwas von der Pfand-Gebühr stehen soll. Wo finde ich das?
Hast du die 10 € bezahlt oder bist du in Widerspruch gegangen?
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Muss so ein Unternehmen eigentlich Kündigungsschreiben oder sonstigen Schriftverkehr aufbewahren?...