Ja das is mir inzwischen schon klar - allerdings ist diese Aboverlängerung unwirksam...
Siehe beispielsweise auch dieses Urteil hier....
AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 Az. 41 C 1538/07.
Leitsätze der Entscheidung:
1. Wer ein Probeabonnement (hier: für ein Internet-Angebot) abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch - fortsetzt (verlängert - hier: um jeweils 30 Tage). Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht ausdrücklich (außerhalb der AGB) auf eine "automatische Verlängerung" nach Ablauf des Probezeitraums hingewiesen worden ist.
2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem derartigen Regelungsgehalt ist überraschend im Sinne des § 305c BGB und damit unwirksam.
Habe das Ganze vor der Rückbuchung auch mit meinem Anwalt besprochen - hätte ich vielleicht erwähnen sollen...