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KatzenHai schrieb:Heute vom Amtsgericht Bergisch Gladbach bekommen:
- (...) & Kollegen
In dem Rechtsstreit
Intrum Justitia Inkasso GmbH./.KatzenHai
Az. ....
wird die Klage
zurückgenommen.
Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl von Mahnungen, ein seriöser Geschäftsman kann und wirdBeowulf schrieb:Sind es normalerweise nicht immer 3 Mahnungen, bevor man weitere
rechtliche Schritte einleitet? Betrügen die mich jetzt um eine Mahnung
Die fälschen Beweismittel?!?3. Bildschirmausdruck wurde manipuliert ( ' zum Ausdruck nicht geeignet' wurde durchgestrichen, das Gericht erhielt jedoch von Talkline einen manipulierten Einzelverbindungsnachweis, bei dem dies Bemerkung wegkopiert wurde).
Der Jurist schrieb:Das scheint das passende Urteil zu sein: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=34637#34637[/url]
Die Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Sie trägt vor, die streitgegenständlichen Telekommunikationsverbindungen seien durch eine von ihr unbemerkte Dialer-Einwahl zustande gekommen.
AMTSGERICHT NEUWIED schrieb:.... Darüber hinaus ist vorstehend noch folgende Überlegung von Belang. Die Beklagte hat unwidersprochen vorgetragen und dies ergibt sich auch aus dem von der Klägerin vorgelegten Bildschirmausdruck, dass von den streitgegenständlichen Einzelverbindungen insgesamt vier exakt die Zeitdauer von 38 Minuten und 2 Sekunden aufweisen. Die Häufigkeit dieser Verbindungsdauer im Zeitraum von nur 2 Tagen ist derart auffällig, dass nach Auffassung des Gerichts nicht von einem Zufall ausgegangen werden kann. Sie stellt vielmehr wie von der Beklagten vorgetragen ein Indiz dafür dar, dass hier eine technische Manipulation vorliegt. ....
Der Jurist schrieb:@ Mo Ping
Das erklärt sich aus:
AMTSGERICHT NEUWIED schrieb:.... Darüber hinaus ist vorstehend noch folgende Überlegung von Belang. Die Beklagte hat unwidersprochen vorgetragen und dies ergibt sich auch aus dem von der Klägerin vorgelegten Bildschirmausdruck, dass von den streitgegenständlichen Einzelverbindungen insgesamt vier exakt die Zeitdauer von 38 Minuten und 2 Sekunden aufweisen. Die Häufigkeit dieser Verbindungsdauer im Zeitraum von nur 2 Tagen ist derart auffällig, dass nach Auffassung des Gerichts nicht von einem Zufall ausgegangen werden kann. Sie stellt vielmehr wie von der Beklagten vorgetragen ein Indiz dafür dar, dass hier eine technische Manipulation vorliegt. ....
Das Amtsgericht ging offensichtlich von einem manipulierten Nachweis aus, damit kam es auf die Einwahl 11XXX wohl nicht mehr an.
Mo Ping schrieb:AMTSGERICHT NEUWIED schrieb:Sie stellt vielmehr wie von der Beklagten vorgetragen ein Indiz dafür dar, dass hier eine technische Manipulation vorliegt.