Intrum Justitia aus abgetretenem Recht

jupp11 schrieb:
Genesis schrieb:
@Mo Ping
Im Urteil wird als Zielrufnummer 11xxx genannt, also nicht gerade die typische Dialer-Zugangsnummer...
Nun, ich habe auch schon von Dialern gehört, die Satellitennummern bzw. Auslandsnummern anwählen...
oder 0800 , auch nicht gerade eine typische Dialernummer, oder 0193 usw usw

was will uns der chinesische Dichter damit sagen....:gruebel:
Jupp

"Wer mit dem Teufel Suppe essen will, muss einen langen Löffel haben." :lol:
 
Ich habe im Mai 03 einen Mahnbescheid bekommen von Intrum Justitia und Widerspruch eingelegt. Jetzt habe ich die Nachricht vom Amtsgericht Hünfeld bekommen, das die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens vorliegen. Sie haben das Verfahren an das Amtsgericht meines Wohnortes abgegeben.
Was heißt das jetzt für mich. Einen Anwalt habe ich noch nicht, sollte ich mir einen zulegen? Wie beantrage ich Prozeßkostenhilfe?
Bei mir hat sich der Dialer eingewählt, als ich das Fenster schließen wollte.
Einen Einzelverbindungsnachweis habe ich bis heute nicht bekommen.
Aber laut talkline war ich pro Verbindung nur Sekunden mit dem Dialer verbunden.3x in 10 Min, da der Dialer sich immer wieder eingewählt hat.
Daran sieht man doch, das ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe. Leider habe ich das nie schriftlich bekommen.
 
Nachträge / Updates

Nachträge/Updates:

Das AG Bergisch Gladbach erteilte mir den (vertretbaren) Hinweis, dass wegen der späteren Terminierung zur mündlichen Verhandlung das wie "ohne mündliche Verhandlung" betrachtet wird - und daher die Rücknahme auch ohne meine Einwilligung gilt.

An dieser Stelle gebe ich mal aus ökonomischen Gründen auf - ich möchte mich mit der Richterin nicht über diese Rechtsfrage streiten.

Daher also folgende Reaktionen:

1. Schreiben an Talkline
  • Talkline GmbH & Co. KG
    Postfach 6244
    76042 Karlsruhe

    06.01.2004

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    in der vorbezeichneten Angelegenheit hat die Firma Intrum Justitia Inkasso GmbH aus behaupteter Abtretung gegenüber unserem Mandanten den Ihrerseits ebenfalls behaupteten Anspruch auf Zahlung eines Betrages € 55,00 vor Amtsgericht Bergisch Gladbach rechtshängig gemacht gehabt. Nach der entsprechenden Sachvertretung durch die Kanzlei des Unterzeichners wurde durch die dortigen Rechtsanwälte die Klage inzwischen zurückgenommen.

    Diesseitiger Einwand gegen die behauptete Forderung war u.a., dass die von der Firma Intrum Justitia behauptete Abtretung der zuvor Ihrerseits behaupteten Forderung unserem Mandanten gegenüber weder mitgeteilt noch formell gelegt worden ist. Nach diesseitiger Auffassung wäre somit der (bestrittene) Anspruch weiterhin durch Ihr Haus zu beanspruchen. Da die Klagerücknahme lediglich prozessuale Wirkung, nicht jedoch eine Auslage über die materiellrechtliche Forderung hat, fordern wir Sie hiermit auf, uns gegenüber schriftlich zu erklären, dass Sie die behauptete Forderung gegenüber unserem Mandanten nicht weiter verfolgen werden (Verzichtserklärung).

    Wir erlauben uns, Ihnen hierfür zur Vermeidung einer negativen Feststellungsklage eine Frist zu setzen bis zum 16.01.2004.

    Mit freundlichen Grüßen

    KatzenHai
2. Schreiben an Intrum Justitia
  • Intrum Justitia Inkasso GmbH
    Pallaswiesenstr. 180-182

    06.01.2004

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der vorbezeichneten Angelegenheit haben Ihre Prozessvertreter die Klage vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach (...Aktenzeichen...) – offensichtlich in (später) Erkenntnis der Undurchführbarkeit einer Inanspruchnahme unseren Mandanten – zurückgenommen. Wir haben nunmehr die Festsetzung der entstandenen Kosten unserer Inanspruchnahme beantragt.

    Da durch die Klagerücknahme der materiellrechtlich behauptete Anspruch Ihres Hauses gegenüber unserem Mandanten nicht aufgegeben wurde, haben wir Sie namens und in Vollmacht unseres Mandanten hiermit aufzufordern, uns gegenüber schriftlich zu erklären, dass die behauptete Forderung gegenüber unserem Mandanten nicht besteht (Verzichtserklärung).

    Wir erlauben uns, Ihnen hierfür eine Frist bis zum 16.01.2004 zu setzen. Sollten Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir unserem Mandanten zur sofortigen negativen Feststellungsklage raten müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    KatzenHai
3. Info an gegn. Anwälte
  • Rechtsanwälte
    (...) & Kollegen
    Pallaswiesenstr. 180
    64293 Darmstadt

    06.01.2004

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    in der vorbezeichneten Angelegenheit haben wir nach der Klagerücknahme Kostenfestsetzung beantragt.

    In Bezug auf den materiellrechtlich behaupteten Anspruch haben wir im Übrigen Ihre Mandantin mit heutigem, in Kopie beigefügtem Schreiben um Abgabe einer Verzichtserklärung aufgefordert. Sollten Sie für eine ggf. anstehende negative Feststellungsklage ebenfalls bevollmächtigt sein, erbitten wir innerhalb der dorthin gesetzten Frist kurze Stellungnahme diesbezüglich hierher.

    Mit freundlichen Grüßen

    KatzenHai
4. Kostenantrag
  • Amtsgericht Bergisch Gladbach
    Abteilung 60
    Schloßstr. 21
    51429 Bergisch Gladbach

    In Sachen

    Intrum Justitia Inkasso GmbH ./. KatzenHai
    wird beantragt,
    die Kosten des Verfahrens der Klägerseite aufzuerlegen.

    Begründung
    Die Kostentragungspflicht der Klägerseite ergibt sich aus § 269 Abs.3,4 ZPO.

    KatzenHai
5. Kostenfestsetzungsantrag
  • Amtsgericht Bergisch Gladbach
    Abteilung 60
    Schloßstr. 21
    51429 Bergisch Gladbach

    Kostenfestsetzungsantrag

    In dem Rechtsstreit
    Intrum Justitia Inkasso GmbH ./. KatzenHai
    wird beantragt,
    die Kosten gegen den Verfahrensgegner gemäß §§ 103 ff ZPO festzusetzen.

    Gegenstandswert: 55,00 €
    Erhebung des Widerspruchs §§ 11, 43 I Nr. 2 BRAGO (3/10) = 0,00 €
    Anrechnung gem. § 43 II BRAGO durchgeführt.
    Gebühr geht in Prozessgebühr auf. Auslagen in Höhe von 1,50 € bleiben bestehen.
    Prozessgebühr §§ 11, 31 I Nr. 1 BRAGO (10/10) = 25,00 €
    Post- und Telekommunikation § 26 BRAGO = 5,25 €
    Zwischensumme netto = 30,25 €
    16 % Umsatzsteuer § 25 II BRAGO = 4,84 €
    Gesamtbetrag = 35,09 €

    Der Auftraggeber kann die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer absetzten. Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 % festzusetzen (§ 104 ZPO).

    KatzenHai
Bisher ist nichts eingegangen. Ich halte euch informiert ...
 
Einstellung aus ökonomischen Gründen

KatzenHai schrieb:
An dieser Stelle gebe ich mal aus ökonomischen Gründen auf

Wenn ich/wir nur schon an dieser Stelle wären. ;)

Bestätigt doch dieser Vorgang der Klägerseite (kurz vor Knall den Schw.... einzuziehen) deren hier im Forum mehrfach beschriebenen Vorgehensweise der massiven Einschüchterung und agressiven Art der Schreiben an die Geschädigten, um bis zum Schluß noch an die Kohle zu kommen. :evil:

Doch das nächste Stück Kaminholz, welches Du nun nachlegst, hat's in sich.
wird beantragt,
die Kosten des Verfahrens der Klägerseite aufzuerlegen.
:respekt:

Ich bin gespannt, auf die Antworten der Beteiligten.
Ich halte euch informiert

Und ich halte die Tüte Popcorn parat.

chemiker
:schreiben:
 
Na, dann hoffen wir doch alle sehr, daß wenigstens noch einige brilliante Schriftsätze betreffs negativer Feststellungsklage folgen, ;) - das hatten wir bisher noch nicht!

:thumb: :thumb: :thumb:
 
@ Jurist

Natürlich! Hatte ich gelesen, aber "Dein" Thread ist so vielgestaltig und abenteuerlich, daß ich´s jetzt nicht mehr vor Augen hatte.

(Ich meinte damit nicht, daß Deine Schriftsätze nicht brilliant wären :lol: :lol: :lol: )
 
Qoppa schrieb:
@ Jurist

Natürlich! Hatte ich gelesen, aber "Dein" Thread ist so vielgestaltig und abenteuerlich, daß ich´s jetzt nicht mehr vor Augen hatte.

(Ich meinte damit nicht, daß Deine Schriftsätze nicht brilliant wären :lol: :lol: :lol: )


Danke für die Blumen. Da ich weiß. dass manche Threads unübersichtlich sind, gab es den Link.
 
... guckt ihr hier: AG Ribnitz-Damgarten:

Das hätte mein Urteil werden können. Es sind auf Klägerseite die gleichen Figuren ...

Schön dabei:
Amtsgericht schrieb:
Die Problematik und aktuelle Rechtsprechung ist der Klägerin im übrigen auch hinlänglich bekannt, führt sie doch, wie aus den oben genannten, in www.DialerundRecht.de veröffentlichten Entscheidungen hervorgeht, mit den sie stets vertretenen Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwälten A (…) & Kollegen aus D (…), den Versuch, Forderungen durchzusetzen.

:vlol:
 
Re: Nachträge / Updates

KatzenHai schrieb:
Nachträge/Updates:

1. Schreiben an Talkline

Sehr geehrte Damen und Herrn,
...
... fordern wir Sie hiermit auf, uns gegenüber schriftlich zu erklären, dass Sie die behauptete Forderung gegenüber unserem Mandanten nicht weiter verfolgen werden (Verzichtserklärung).

Wir erlauben uns, Ihnen hierfür zur Vermeidung einer negativen Feststellungsklage eine Frist zu setzen bis zum 16.01.2004.

Mit freundlichen Grüßen

KatzenHai

2. Schreiben an Intrum Justitia
(dto.)

...Wir erlauben uns, Ihnen hierfür eine Frist bis zum 16.01.2004 zu setzen. Sollten Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir unserem Mandanten zur sofortigen negativen Feststellungsklage raten müssen.

KatzenHai
...
Bisher ist nichts eingegangen. Ich halte euch informiert ...

@KH : Immer noch nix von der bande?
Wär doch schade, wenn das einfach so im sande verläuft!
Außerdem geht mir langsam der lesestoff aus ;)
GASTon
 
Hallo!
Intrum hat mir jetzt ein Schreiben gesandt, wo sie auf 20% der Forderung verzichten wollen. Nachdem ich den Axmännern geschrieben habe, dass ich nicht zahlen werde. Was soll das jetzt? Halten die mich für blöd. Oder was soll dieses Entgegenkommen? Kann man diesen Prozess nicht beschleunigen?
Gruss
Beowulf :withstupid:
 
Intrum

Hallo Beowulf,

könnte man in der Tat meinen.

Wahrscheinlicher ist allerdings, dass Intrum die "Forderung" angekauft hat. Natürlich nicht zu 100 % sondern zu einem Preis zwischen 1 - 10 %. Wenn sie dann nur bei jedem 10. unfreiwilligen Kunden mit ihrer Masche erfolgreich sind, dann machen die Jungs immer noch einen guten Schnitt.

Empfehle deshalb weiterhin beharrlich diesen Zahlungsaufforderungen zu widerstehen. Das senkt die Erfolgsquote, verursacht Kosten und wenn sich nur genügend "Kämpfer" finden, dann wird Intrum diese Geschäftemacherei "ausgetrieben". :lol:

mfg

Paul-Merlin
 
Falls ihr noch ein bißchen "Motivation" braucht, dann guckt ihr hier:
http://www.(...)-kollegen.de/(...).htm

Als ich neulich die Seite aufrufen wollte, weigerte sich mein Browser: [Keine Rückmeldung], - ungelogen! Ob´s an dem schnurrigen Schnurrbart lag? Jedenfalls habe ich seitdem ein wenig mehr Respekt vor meinem Browser .... :lol: :lol: :lol:
 
Hab mir mal die Seite angesehen. Wenn die 2 Anwälte für Inkassorecht haben, verstehe ich dann nicht, warum die mit der Intrum gemeinsame Geschäfte machen. Sowas schädigt doch nur den Ruf!
Eigendlich warte ich mal auf den Mahnbescheid, damit die Sache ins Rollen kommt. Hab doch jetzt so viele schöne Musterbriefe.

Gruss
Beowulf
 
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