Intrum Justitia aus abgetretenem Recht

(...) & Kollegs geben auf!!!

@all
Mit Schreiben vom 06.02.04, erhalten am 12.02.04, teilten mir die (...) mit, das sie die Sachbearbeitung eingestellt und die Akte geschlossen haben. :punk:

Kurzfazit:
nexnet gab auf, :lol:
intrum ebenfalls (nach nur einem "fair pay, please"), :bla:
(...) spielt auch nicht mehr mit. :rofl:
=>Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Durchhalten lohnt! :bandit

@Juristen und Fachleute
Und was nun tun? :roll:


Besten Dank an das Forum!

CLawfinger
:fdevilt:
 
Re: (...) & Kollegs geben auf!!!

CLawfinger schrieb:
@Juristen und Fachleute
Und was nun tun? :roll:

Schau doch mal im Geldwäsche-Thread des Juristen oder beim Katzenhai (Intrum I.) nach ...

"Akte geschlossen" - das klingt keineswegs nach einer juristisch sauberen Verzichtserklärung, die sollte man aber, und zwar von allen dreien, die sich da berühmt haben, fordern!

Ansonsten: negative Feststellungsklage :bang:
 
Re: (...) & Kollegs geben auf!!!

Qoppa schrieb:
"Akte geschlossen" - das klingt keineswegs nach einer juristisch sauberen Verzichtserklärung, die sollte man aber, und zwar von allen dreien, die sich da berühmt haben, fordern!

Ansonsten: negative Feststellungsklage :bang:
:dafuer:
Und, außerdem, nehme mal an, da stehen noch einige Unterlagen aus, auf die Du ein Anrecht hast. Wieso darauf verzichten?
Denn, schon unser geliebter "Schröder" meint: kurbelt die Wirtschaft an, schafft Beschäftigung!

;)
 
Neues aus Süddeutschland / Landgerichtsbezirk Ravensburg um genau zu sein:

Nachdem ich in diesem Gerichtbezirk (endlich, auf sie mit Gebrüll... :) ) den ersten Fall von "Intrum Justitia aus abgetretenem Recht" anhängig hatte, die Klägerin, vertreten durch die Axmännlein, bereits den Termin zur Erwiderung auf meine Klageerwiderung verpasst hatte, kam die Tage ein Schreiben des Amtsgerichts, dass das Verfahren ausgesetzt werden soll (§ 148 ZPO). :x Schade eigentlich, hatte mit Versäumnisurteil im frühen ersten Termin gerechnet.

Nun gut, habe die Voraussetzungen zur Aussetzung des Verfahrens nicht unmittelbar als gegeben angesehen und daraufhin mit dem Richter telefoniert. Es gibt wohl noch ein paar offene Verfahren im Bezirk (Seilerschaft, Axmännlein...) betreffend Web-Dialer-Altfälle vor Registrierungspflicht und da der Richter der Auffassung ist, ein weiteres Amtsgerichts-Urteil, welches sich in die höchst unterschiedliche Rechtsprechung der Amtsgerichte Deutschlands einreiht, sei unnötig, möchte er das Verfahren aussetzen bis das Landgericht über einen berufungsfähigen Fall entschieden hat und Klarheit in der Dialerlandschaft - zumindest im Bezirk - besteht. Im berufungsfähigen Fall ist jedoch wohl noch nicht einmal ein Urteil ergangen. Dies bedeutet: hier im Bezirk ist wohl erstmal Stillstand im gerichtlichen Verfahren angesagt was die Altfälle vor Registrierungspflicht angeht.

Wie gesagt, schade. Hatte mich schon gefreut.

1anwalt1
 
1&1....1 anwalt1


Alarmglocken sollten schon schellen,gelle?
ich als absoluter Jur... naivling kann nur sagen verlass dich NIE auf´s G_ericht!!
und schon garnicht auf den "Gesunden" Menschen"(Verstand)".
denke: wann ist verjährung?
hat die betreffende Person in IhreR Siegesgewissheit (DIE DU UNTERSTREICHST noch die Papiere beisammen?
MIR ist es mit "TELERENT" (falls die noch einer kennt so ergangen)
nach JAAAAHHHHREN kamen die mit einer verzichterklärung...
es ist ein SYSTEM.....
was mich noch Wundert ist das Komischerweise IMMER dieselben KANZLEIEN (nicht Personen) verduselt sind...
Frage an Anwälte: gibt´s irgentwelche Bünde?
(Bünde sollet ihr ERKENNERN)
h.k.
 
Re: (...) & Kollegs geben auf!!!

Qoppa schrieb:
CLawfinger schrieb:
@Juristen und Fachleute
Und was nun tun? :roll:

Schau doch mal im Geldwäsche-Thread des Juristen oder beim Katzenhai (Intrum I.) nach ...

"Akte geschlossen" - das klingt keineswegs nach einer juristisch sauberen Verzichtserklärung, die sollte man aber, und zwar von allen dreien, die sich da berühmt haben, fordern!

Ansonsten: negative Feststellungsklage :bang:
@Qoppa & all
Schön, also schrieb ich RA (...) & Kellogs:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie mir nun mitteilen, haben Sie die Sachbearbeitung eingestellt und die Akte wurde von Ihnen geschlossen. In diesem Falle bitte ich Sie deklaratorisch auf die Kosten Ihrer Bemühungen zu verzichten. Ich bitte Sie den Forderungsverzicht mir gegenüber rechtskräftig zu bestätigen.

Darüber hinaus fordern wir Sie nochmals auf zu erklären, dass Sie sich auch nicht gegenüber Dritten einer Forderung gegenüber uns berühmen. Diese Aufforderung gilt auch in Bezug auf rein sachliche Mitteilungen gegenüber anderen Stellen.

Auch wurden die in unseren Schreiben gestellten Fragen nicht ausreichend beantwortet oder die notwendigen Unterlagen an uns übermittelt.

Bitte übersenden Sie daher umgehend, alle offenen Fragen an die dtms AG.

Des weiteren warten wir immer noch auf eine Stellungnahme der Firma Intrum Justitia Inkasso GmbH, auf das Schreiben von xxxx xxxxxxx vom Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände aus dem Dezember 2003 in besagter Angelegenheit.

Über mein erneutes Schreiben habe ich xxxx xxxxxxx vom Bundesverband deutscher Rechtsbeistände in Kenntnis gesetzt und werde sie auch über die weitere Vorgehensweise informieren.

Dieses Schreiben geht Ihnen per FAX zu. FAX-Protokollierung ist gesichert.
Mit freundlichen Grüßen
CLawfinger :evil:
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Die Axt antwortet: Zitat Anfang

.....teilen Ihnen nochmals mit, daß die Unterlagen an die Fa. DTMS zurückgegeben wurden. Wir bitten Sie daher, die noch offenen Fragen direkt an unsere Mandantin weiterzuleiten.

Die Firma Intrum hat uns mitgeteilt, daß die Sache mit dem Bund dt. Rechtbeistände geklärt wurde. Zitat Ende.

??????????????????? Schön für die. Und aus welchem Grund? Mir wurde noch nichts mitgeteilt!!! ???????????????????????????????
The game will be continued!!! :argue: :bash:

CLawfinger
 
Re: (...) & Kellogs geben auf!!!

------------------------------------
Die Axt antwortet: Zitat Anfang

.....teilen Ihnen nochmals mit, daß die Unterlagen an die Fa. DTMS zurückgegeben wurden. Wir bitten Sie daher, die noch offenen Fragen direkt an unsere Mandantin weiterzuleiten.

Die Firma Intrum hat uns mitgeteilt, daß die Sache mit dem Bund dt. Rechtbeistände geklärt wurde. Zitat Ende.

??????????????????? Schön für die. Und aus welchem Grund? Mir wurde noch nichts mitgeteilt!!! ???????????????????????????????
The game will be continued!!! :argue: :bash:

CLawfinger


The next one is...

Anruf bei dtms.
Relativ zügig durchgestellt zum Fraud-Manager :bandit (wörtlich übersetzt "Betrugsgeschäftsführer", aha! Wofür der wohl angestellt ist?)
Schilderung des Sachverhalts und Ankündigung der Prüfung seinerseits. Mit der Versprechung: "Sollte der (...) die Akte tatsächlich geschlossen haben, bekäme ich schriftlich, daß die Betreibungsmaßnahmen eingestellt werden.

Na da bin ich ja mal gespannt!

CLawfinger :evil:
 
Nunmehr liegt endlich der Kostenfestsetzungebschluss vor (45,85€ zzgl. Zinsen - wir haben fast die Hauptforderung von 55,00€ erreicht ...).
Ist (...) am 17.06.2004 zugestellt worden - und die Zwei-Wochen-Frist zur Zwangsvollstreckung ist durch.

Also :cool:

Nächste Runde:

  • Rechtsanwälte
    (...) & Kollegen
    Pallaswiesenstr. 180
    64293 Darmstadt

    Vorab per Telefax: 06151/8554-455

    Sehr geehrte Kollegen,

    in der aus nachstehendem Forderungskonto ersichtlichen Forderungsangelegenheit steht unserer Mandantschaft die dort berechnete vollstreckbare Forderung zu. Mangels Zahlung erhalten Sie hiermit eine

    V O L L S T R E C K U N G S A N D R O H U N G.

    Geschuldet ist der aus dem nachstehenden Forderungskonto ersichtliche Gesamtbetrag zuzüglich der Tageszinsen bis zum Eingang des Betrages bei uns. Wir fordern hiermit auf, den Betrag spätestens bis zum

    13.07.2004

    auf eines unserer Konten zu überweisen. Der Gesamtbetrag aus dem Forderungskonto enthält die nachstehend berechneten Kosten dieser Vollstreckungsandrohung. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, müssen wir weitergehende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Entstehung weiterer Kosten durchführen, die bei Zahlung an uns vermeidbar sind.

    Vergütungsberechnung
    Gegenstandswert: 46,59 €

    Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309 VV RVG: (0,3) 10,00 €
    Post- und Telekommunikationsentgelt Nr. 7002 VV RVG 2,00 €
    Zwischensumme netto 12,00 €
    16 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 1,92 €
    Summe RA-Gebühren 13,92 €

    Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

    KatzenHai
    Rechtsanwalt
Gesamtzahlbetrag somit heute 60,50€ - wir haben die eigentliche Hauptforderung somit überschritten. Hat sich wirklich gelohnt für Intrum ...

fair pay, please!
 
Ich habe es geahnt. Heute ging ein Scheck ein - Kostenfestsetzungsbetrag nebst Zinsen, insges. € 46,91.

Da fehlt doch noch was ... :holy:
  • Rechtsanwälte
    (...) & Kollegen
    Pallaswiesenstr. 180
    64293 Darmstadt

    Vorab per Telefax: 06151/8554-455

    KatzenHai./.Intrum Justitia I
    IZ: Li 03/5290

    Sehr geehrte Kollegen,

    mit auf den 29.06.2004 rückdatiertem Schreiben hat uns Ihre Mandantin einen Scheck mit Datum vom 06.07.2004 über einen Betrag von € 46,91 übersandt, der heute hier eingegangen ist. Diese Teilzahlung nehmen wir unter Vorbehalt entgegen, weisen aber darauf hin, dass hierdurch die Forderung gegen Ihre Mandantschaft nicht vollständig beglichen ist.

    Durch die nach Ablauf der Wartefrist notwendige Vollstreckungsandrohung sind weitere Kosten von mitgeteilten € 13,92 entstanden, die nicht beglichen sind.

    Sicherlich möchte Ihre Mandantin nicht eine Festsetzung nach § 788 ZPO durch das Amtsgericht Bergisch Gladbach verursachen. Wir erwarten daher die Restzahlung bis zum
    16.07.2004

    Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

    KatzenHai
    Rechtsanwalt
Ich berichte weiter :lol:
 
Gleicher Sachverhalt wie bei Katzenhai

Ich habe diesen Thread mit Interesse gelesen, da bei mir der gleiche Sachverhalt mit Talkline/Intrum/(...) wie bei Katzenhai vorliegt:

Unbewusste und ungewollte Einwahl bei Dialer-Nr. 0190/080806 durch erwachsenen Sohn im Frühjahr 2003 über ca. 10 Minuten mit einer Forderung über 55,00 EUR,
Bislang bestritten, dass Verbindung bewusst und gewollt war,
Vorlage von EVN und Vollmacht von TL an Intrum für außergerichtlichen Einzug (in Kopie),
Mahnbescheid vor einigen Tagen vom AG Hünfeld über rd. 150 EUR mit Anspruchsabtretung von TL an Intrum (ohne Vorlage der entspr. Urkunde),
MB sofort voll widersprochen.

@ all: Hierzu stellt sich bei mir die Frage, ob ich nicht einfach die exellente Widerspruchsbegründung von Katzenhai (entsprechend auf meine Daten abgeändert) übernehmen und an das AG Hünfeld senden könnte. Später natürlich auch die Klageerwiderung. Meines Wissens besteht beim AG für solch niederen Streitwert kein Anwaltszwang.

@ katzenhai: Hättest Du etwas gegen die beabsichtigte Vorgehensweise einzuwenden? Ich hoffe Du würdest hierin kein Plagiat sehen. Ich würde natürlich laufend über meinen Fall hier im Forum berichten.
 
Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, aber:

Ob mein Fall wirklich genauso ist, ob das dort zuständige Amtsgericht möglicherweise eine Diskussion startet (hat meines nicht getan - was tust du, wenn??), ob Intrum/(...) diesmal andere Textbausteine verwendet etc - mache mich nicht verantwortlich, wenn's nachher irgendwie anders läuft. Mein Text steht als Anhaltspunkt hier, nicht als allgemeingültiges Muster. Solches könnte und wollte ich gar nicht erstellen, da die Verfahren und vor allem die denkbaren Fortschritte unendlich viele Variationen beinhalten können.
deshalb wir Jura weiterhin von Menschen gemacht, nicht von Maschinen - "Rechtsfälle sind wie Fingerabdrücke - keine zwei sind gleich!"

Auf jedem Fall sind wir gespannt, wie's weiter geht.
 
... und pünktlich dazu:

Intrum und ich sind fertig miteinander!

Man hat nach dem vorbeschriebenen Scheck auch noch meine € 13,92 überwiesen, so dass wir jetzt nach deren Gesamtzahlung von € 60,83 quitt sind.

Gesamtgebührenumsatz für meine Kanzlei: € 47,27 hier und € 50,03 dort - zzgl. erstattete Kosten fürs Gericht. Ist etwas mehr, als die mit € 55,00 ursprünglich haben wollten ... :lol:

Schade, ich hätte gerne noch vollstreckt ...

Zur Feststellungsklage Gleiches drüben unter Negative Feststellungsklage wg. Klagerücknahme Intrum/TL - da haben wir auch fertig, nachdem die haben gespielt wie Flasche leer ... 8)
 
gleicher Sachverhalt wie bei Katzenhai

@ Katzenhai

Danke für das schnelle Statement. O.K. Ich nehme das Risiko auf mich.
Habe übrigens heute eine PN übersandt.

Gruß werto
 
Hallo Werto,
ich verstehe nicht warum Du zugunsten der Gegenseite auf einen Anwalt verzichten willst. Wenn Du den Prozess gewinnst bekommst Du die Gebühren doch erstattet. Zudem verringerst Du jedenfalls die Wahrscheinlichkeit in eine prozessuale "Falle" zu tappen. Du könntest Deinem Anwalt die Schriftsätze von Katzenhai ja als Vorlage zum abschreibseln zur Verfügung stellen.

Teleton
 
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