Inkassopost bekommen nachbarschaft24

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HUmax schrieb:
[Spekulation entfernt. (bh)]


Ich hab den Filter so eingestellt das die Mails von denen ohne Umweg über den Posteingang sofort gelöscht werden. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.
Wenn ich dann irgendwann mal einen Mahnbescheid bekommen sollte(was ich auch nicht glaube) ist es früh genug, sich aufzuregen.
 
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aktuelles-inkassorecht.de/scan/unterlassungserklaerung.jpg

Merkwürdig. Manche Stellen sind geschwärzt, die Unterschrift aber geweißt.
 
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"auf Einschüchterung und dreisten Drohungen beruhenden System"

Der Herr Anwalt kennt wohl seine Mandantschaft und deren Schreiben nicht und was schon das AG Lübeck veröffentlich hat. Nicht zu vergessen, dass Urteil des AG Koblenz.
 
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"auf Einschüchterung und dreisten Drohungen beruhenden System.......
. Nicht zu vergessen, dass Urteil des AG Koblenz.

Wer würde denn in Kenntnis des Urteils des LG Koblenz die oben genannte Passage unterschreiben ? :sun:

Ein Auszug aus dem Urteil vom 17.04.2008
Aktenzeichen 1 O 484/07
Offensichtlich nutzt die Beklagte ihre Homepage dazu, die angeblichen Schuldner ihrer Kunden durch die Anprangerung im Internet unter Druck zu setzen, um so eine Begleichung der Forderungen ihrer Kunden zu erreichen. Dieser Druck wird noch dadurch verstärkt, dass sie den Besuchern der Webseite suggeriert, das von ihr erstellte Verzeichnis säumiger Schuldner stehe ihren Vertragspartnern, bei denen es sich um Onlineanbieter von elektronischen Dienstleistungen, Online-Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Payment-Anbieter und Online-Banken handele, zur Verfügung. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, die in dem Onlineverzeichnis eingetragenen angeblichen Schuldner müssten künftig mit Nachteilen im elektronischen Geschäftsverkehr rechnen, wenn sie nicht umgehend ihre angeblichen Schulden begleichen. Selbst wenn die angegebene Forderung tatsächlich bestehen würde, wäre eine solche negative Darstellung des einzelnen Schuldners im Internet nicht gerechtfertigt vgl. auch OLG Rostock, ZIP 2001, 793 ff.).
Da hat sogar das LG neben der Hauptsache des Verfahrens festgestellt, das versucht wird, unberechtigte Forderungen einzutreiben.
 
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Ein Schreiben liegt hier rum:
Eine Zustellung unserer Mahnung an Sie blieb bislang erfolglos. Wir fordern Sie auf, uns Ihre aktuelle Anschrift vollständig mitzuteilen.
[...]
Hier besteht der Verdacht einer Betrugsstraftat gemäß §§ 263 ff. StGB wegen des Erschleichens von Leistungen.
Diese Drohung im Namen von Mandanten, die nachweislich hinter nicht nachvollziehbaren Tarnadressen operieren, ist ganz schön heftig.

Müssen sich unbescholtene Bürger von dieser Firma als Betrüger schelten lassen?
 
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Hallo,ich habe auch Mails von Nachbarschaft24 erhalten. Ich habe sie alle ignoriert. Nun kam heute aber eine neue Mail (siehe unten). Nun mache ich mir langsam sorgen. Weiß einer was ich am besten unternehmen soll?
am 14.12.2007 haben Sie auf der Seite unserer Auftraggeberin unter Angabe Ihrer Namens- und Adressdaten ein verbindliches Angebot abgegeben, durch Bestätigung unserer Auftraggeberin an die angegebene E-Mail-Adresse wurde ein wirksamer Vertrag geschlossen. Die Vertragsbedingungen unserer Auftraggeberin haben Sie mit einem zusätzlichen Bestätigungsbutton ausdrücklich akzeptiert. Die anschließende Aktivierung der Vertragsleistung von Ihrer Email-Adresse [...........] urde von einer elektronischen Protokolldatei festgehalten - Email-Adressen sind aufgrund der vorgeschriebenen Hinterlegung bei Email-Portalen jederzeit der betreffenden Person eindeutig zuzuordnen.Den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen ist unsere Aufraggeberin in vollem Umfang nachgekommen. Diese sind auf deren Webseite für jedermann offen und deutlich abrufbar, somit besteht hier keine Nachweispflicht. Die Widerrufsbelehrung wurde Ihnen in der vertragsbestätigenden E-Mail deutlich sichtbar und in abspeicherbarer Form übermittelt, dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen (BGH, I ZR 75/03, U.v.14. Juni 2006).Die Ausgestaltung der Webseite unserer Auftraggeberin ist eindeutig und lässt keinen Irrtum zu: Der Kostenhinweis befindet sich deutlich sichtbar und mitten auf der Angebotsseite, so dass ein durchschnittlicher Internet-Nutzer diesen ohne Weiteres erkennen kann. Dies ist laut OLG Hamburg auch ausreichend (Urteil vom 6.11.2003, Aktenzeichen: 5 U 48/03). Wir fordern Sie daher auf, den Betrag in Höhe von 93,97 € zu zahlen. Nach Zugang des Schreibens gehen wir davon aus, dass wir über den Betrag innerhalb von 5 Tagen verfügen können. Bitte geben Sie bei Zahlung auf das Konto nur das Aktenzeichen [..........] an. Danke.Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird unsere Auftraggeberin ohne weitere Ankündigung über eine Rechtsanwaltskanzlei das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und gegen Sie die Erwirkung eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels betreiben.

Mit freundlichen Grüßen
DIS Deutsche Inkassostelle GmbH
Geschäftsführung: U. P.
HRB-Nr.: 77296 Frankfurt a.M.
Mergenthalerallee 79 -
8165760 Eschborn
 
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Nun mache ich mir langsam sorgen.
Warum? was hat sich geändert?
Weiß einer was ich am besten unternehmen soll?
was bereit hunderte wenn nicht tausende Male gepostet wurde

1) was in der Mail steht, ist Schrott hoch drei

2) Das lesen:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511

3) Das schauen:
http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090

4) Thread lesen
 
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Hallo,ich habe auch Mails von Nachbarschaft24 erhalten. Ich habe sie alle ignoriert. Nun kam heute aber eine neue Mail (siehe unten). Nun mache ich mir langsam sorgen. Weiß einer was ich am besten unternehmen soll?


Ich würd mir erst Sorgen machen wenn der gerichtliche Mahnbescheid in meinem Briefkasten liegt. Ansonsten hab ich gute Nerven. Mittlerweile ist ja überall bekannt mit welchen Mitteln die "ehrenwerten Herrschaften" arbeiten.
Auf den gerichtlichen Mahnbescheid muß man reagieren.
 
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korrekt, nur in der Nutzlosbranche (dunkel)graue Theorie, da es nie vorkommt

Die Nutzlosbranche versucht halt vorher die Leute mit Inkassopost mürbe zu machen. Bei dem ein oder anderen mit Erfolg. Leider. Wenn alle standhaft blieben wäre diesem bösen Spiel vielleicht schnell ein Ende gesetzt.
 
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Habe heute so einen Brief erhallten

von Deutsche Inkassostelle

Nachbarschaft24
Sehr Geehrte Herr/Frau..........

Frage da steht Wir fordern sie daher auf, den Betrag in Höhe von 93,81€ zu zahlen.
Nach Zugang des Schreibens gehen wir davon aus,dass wir über den Betrag innerhalb von 5 TaGEN verfügne können.

Was soll ich jetzt da genau machen??????

Ist das eine Abzocke?

Was soll ich den jetzt genau machen?

Danke im voraus

Sorry< falls ich das hier falsch gepostet haben sollte.
 
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