Inkassopost bekommen nachbarschaft24

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AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

ich glaube ich rufe erstmal die Verbraucherzentrale an und erkundige mich da nochmals

Das ist doch ein guter Schritt oder?
 
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Das Amtsgericht Lübeck warnt vor den Drohschreiben dieser Firma, siehe Signatur. Das Problem ist ein Massenphänomen. Die Lösungen ähneln sich entsprechend.
 
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ich glaube ich rufe erstmal die Verbraucherzentrale an und erkundige mich da nochmals
Wen es deinem Seelenfrieden dient. Würde mich wundern, wenn dort was anderes gesagt wird.
( Könnte allerdings der Blödsinn kommen, eingeschriebene Briefe an dubaianische Wüstenbriefkästen zu schicken)
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Wichtig ist aber den Anbietern nicht auch noch durchs schreibseln die Datensätze zu verfeinern. Also nicht mehr Daten -insbesondere die Adresse rausrücken- als die Gegenseite eh schon hat. Vollständige Adressdatensätze in den falschen Händen führen nicht nur zu Belästigungen per Brief sondern könnten auch für weitere Projekte eingesetzt werden.
 
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An alle Leidensgenossen
Heute wieder ein Brief bekommen.Ich soll zahlen,da ich einen rechtsgültigen Vertrag abgschlossen habe.Sonst droht ein inkasso.
Ich glaube aber nicht ,wie in einem Brief behauptet,daß die "nachbarschaftsspost" am Ende ist.Esist schon komisches Gefühl,wenn auf einer Bombe sitzt.Hoffentlich hat die Bombe einen Fehlzünder.
Grußan alle .
 
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Heute wimmelt das Netz wieder von Postings hinsichtlich erhaltener Drohungen der DIS. Man sieht die Monitore im ganzen Land wieder mal zittern :-D
Die Äusserungen in ihrem Schreiben wurden offensichtlich ohne Prüfung einem Musterschreiben entnommen. Sie werden daher in keiner Weise dem hier zu Grunde liegenden Vertrag gerecht und ändern nichts an der bestehenden Zahlungsverpflichtung.
Die Widerrufsbelehrung wurde Ihnen in der vertragsbestätigenden E-mail deutlich sichtbar übermittelt. Dies entspricht der gesetzlichen Anforderung BGH, I ZR 75/03, U.v.14. Juni 2006
Die Gestaltung der Website ist eindeutig und lässt keinen Irrtum zu. Der Kostenhinweis befindet sich deutlich sichtbar und mitten auf der Angebotsseite
Lt. Urteil des OLG Hamburg vom 6.11.2003 Aktenzeichen 5 U 48/03 entspricht dies den gesetzlichen Bestimmungen
Wir fordern sie auf den Betrag in Höhe von **,** innerhalb der nächsten 5 Tage zu zahlen. Wenn nicht wird die Auftraggeberin ohne weitere Ankündigung über eine Rechtsanwaltskanzlei das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und gegen sie die Erwirkung eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels betreiben.
How long can this go on???
 
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Hi alle zusammen jetzt hab ich ne unschöne mail bekommen bräuchte tipps und hilfe wie soll ich weiter vor gehn ??
Sehr geehrter Herr ********,

am 1*.1*.2007 haben Sie auf der Seite unserer Auftraggeberin unter Angabe Ihrer Namens- und Adressdaten ein verbindliches Angebot abgegeben, durch Bestätigung unserer Auftraggeberin an die angegebene E-Mail-Adresse wurde ein wirksamer Vertrag geschlossen.

Die Vertragsbedingungen unserer Auftraggeberin haben Sie mit einem zusätzlichen Bestätigungsbutton ausdrücklich akzeptiert.

Die anschließende Aktivierung der Vertragsleistung von Ihrer Email-Adresse wurde von einer elektronischen Protokolldatei festgehalten - Email-Adressen sind aufgrund der vorgeschriebenen Hinterlegung bei Email-Portalen jederzeit der betreffenden Person eindeutig zuzuordnen.

Den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen ist unsere Aufraggeberin in vollem Umfang nachgekommen. Diese sind auf deren Webseite für jedermann offen und deutlich abrufbar, somit besteht hier keine Nachweispflicht. Die Widerrufsbelehrung wurde Ihnen in der vertragsbestätigenden E-Mail deutlich sichtbar und in abspeicherbarer Form übermittelt, dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen (BGH, I ZR 75/03, U.v.14. Juni 2006).

Die Ausgestaltung der Webseite unserer Auftraggeberin ist eindeutig und lässt keinen Irrtum zu: Der Kostenhinweis befindet sich deutlich sichtbar auf der Angebotsseite, so dass ein durchschnittlicher Internet-Nutzer diesen ohne Weiteres erkennen kann. Dies ist laut OLG Hamburg auch ausreichend (Urteil vom 6.11.2003, Aktenzeichen: 5 U 48/03).

So geht auch der Hinweis auf das Urteil des AG München fehl, in diesem ging es um Angebote, deren Preis ausschließlich in den AGB genannt war.

Wir fordern Sie daher auf, den Betrag in Höhe von 93,77 € zu zahlen. Nach Zugang des Schreibens gehen wir davon aus, dass wir über den Betrag innerhalb von 5 Tagen verfügen können. Bitte geben Sie bei Zahlung auf das unten angegebene Konto nur das Aktenzeichen 00**/**/***474 an. Danke.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird unsere Auftraggeberin ohne weitere Ankündigung über eine Rechtsanwaltskanzlei das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und gegen Sie die Erwirkung eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels betreiben.
 
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Gegen den Empfang schwachsinniger Mails kann man wenig tun, wenn die Adresse erst einmal in den falschen Händen ist. Filtern wäre noch möglich, per Programm oder im Kopf.
 
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Hi alle zusammen jetzt hab ich ne unschöne mail bekommen bräuchte tipps und hilfe wie soll ich weiter vor gehn ??
Du hast schon mal gepostet und dir wurden diese Links empfohlen:

http://forum.computerbetrug.de/allg...en-nachbarschaft24-post242152.html#post242153

An der Ausgangslage hat sich für dich gar nichts geändert. Warum auch?
Ähnliche Drohungen gehören mittlerweile eigentlich zum Standardrepertoire dieser Herren. Es ist schon lange nur mehr fad.

Ich sage nur "Gäähhhn".
 
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Inirgendwo habe ich gelesen,man sollte aushalten.,Mit der Nachbarschaftspost ging es langsam zu Ende.
 
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Leider kann ich mich nicht mehr erinnern,wo ich das von der Nachbarschaftspost gelesen habe.
Aber wie ich jetzt hier im Forum gelesen habe,dauert das Ganze schon 3 Jahre.
Ich glaube,da steht uns noch einiges bevor.
 
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Nachbarschaftspost.com gibt es erst seit Ende März 2008, Nachbarschaft24.net einige Monate länger (Ende September/Anfang Oktober 2007). Das ganze Nutzlosbranchenzeugs in dieser bekannten Art (Simsen.de, Tricky.at, ...) gibt es seit ca. 30 Monate.

Mit der Nachbarschaftspost wird es wieder interessant, wenn entweder die noch ne Mahnwelle loslassen oder die DIS kommt.
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Leider kann ich mich nicht mehr erinnern,wo ich das von der Nachbarschaftspost gelesen habe.
Aber wie ich jetzt hier im Forum gelesen habe,dauert das Ganze schon 3 Jahre.
Ich glaube,da steht uns noch einiges bevor.


Das stehen wir durch. Ich stell mich da so was von tot. Am 11. April reingefallen,die Rechnung am 9.Mai und die 1.Mahnung am 14.Juni. Ich find das geht noch. Hab ich zwar ausgedruckt,aber ansonsten haben die von mir noch keinen Mucks gehört. Kein Widerspruch,kein gar nichts. Zum blöde eMails schreiben hab ich nämlich keine Lust. Das war die "tolle" Nachbarschaftspost. Die Mail von nachbarschaft24 die ich vor 14 Tagen erhielt ist gleich im Spamfilter gelandet. (Ich konnte meine Neugier zügeln:-D)
Jetzt warte ich mit Spannung wie es weiter geht.

Wenn ich hier von manchen lese, was die an Schriftwechsel hinter sich haben, empfinde ich tiefes Bedauern.
Das bringt nichts. Zumal ja auch Leuten Rechnungen in`s Haus flatterten die fristgerecht Widerspruch eingelegt haben. Dann kann man es auch gleich lassen.
 
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