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Leider haben sie nicht bekanntgegeben, ob das angedrohte "gerichtliche Verfahren" vor einem islamischen Gericht in Dubai oder vor dem Voodoo-Gericht auf Tortola stattfinden soll...:-DWenn ich die Summe in 5 Werktagen nicht zahlen, werden sie angeblich ein gerichtliches Verfahren einleiten.
Da fragt man sich natürlich, ob denn die hier Betroffenen (HTML-Version) der Veroffentlichung zugestimmt haben.Das Landgericht Koblenz (Urteil vom 17.04.2008, Az. 1 O 484/07) kam nämlich zum Schluss, dass die Veröffentlichung von Personendaten auf "www.schuldnerverzeichnis.de” einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeinen Persönlichkeitsrecht darstellt, wenn die Betroffenen dieser Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.
"Dieses Vorgehen der Beklagten ist, wenn nicht bereits strafrechtlich relevant, so doch unlauter und in hohem Maße zu missbilligen", so die Juristen. Denn für die Durchsetzung von Forderungen stelle der Staat ausreichend legale Möglichkeiten zur Verfügung.
In fast drei Jahren ganze zwei, zu mehr langte der Mut bei den Nutzlosanbietern nicht.... jegliche gerichtliche Auseinandersetzung hat bisher für diesen Typ Anbieter mit einer Schlappe vor Gericht geendet.
1) Das lesen:
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de
2) Das schauen:
YouTube - Broadcast Yourself.
3) Thread lesen
In fast drei Jahren ganze zwei, zu mehr langte der Mut bei den Nutzlosanbietern nicht...
mit den "klassischen" Internetnutzlosanbietern hat das weniger zu tun. Ist eineUnd die beiden negativen Feststellungsklagen von Girgl und Geisterfrank (bitte suchen)
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Nun meine Frage kann ich das Geld zurück überweisen ???
Nun meine Frage :
Muss ich immer auf das Inkassoschreiben reagieren ?
Das bezweifle ich jetzt mal das dann Ruhe wäre.ist schon echt nervig und meine Tochter meinte gestern noch :"Mama, dann zahl ich halt die 40 Euro und wir haben endlich Ruhe !" ...