Inkassopost bekommen nachbarschaft24

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AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Hallo,

Ich hab erstmal alles so gemacht, wie hier vorher beschrieben... also eine Widerrufsemail geschrieben und so weiter, aber jetzt habe ich diese Antwort bekommen...

Sehr geehrte Frau [ edit] ,

wir haben eine Anmeldung vom 2007-11-14 16:02:51 vorliegen.

Sie hätten flexibel innerhalb der ersten 14 Tage nach Ihrer Anmeldung
widerrufen können. Da Sie nicht fristgerecht widerrufen haben, ist der Vertrag
abgeschlossen und wirksam wie in den AGB erläutert.

Infolgedessen bitten wir Sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
begleichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Supportteam

Also: sollte ich das jetzt einfach ignorieren? ich habe es ständig versucht, aber es kommt mir doch komisch vor... ich habe mich da leider angemeldet, natürlich unwissend, dass ich zahlen soll, also auch das häkchen gemacht.
oh man... das macht mich alles so nervös!
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Die Antwort von denen ist völliger Quark. Es sind sowieso immer dieselben Textbausteine, mal mehr, mal weniger passend, die von denen dafür eingesetzt werden.
Insofern kann man sich fragen, ob man überhaupt ein einzelnes Schreiben dorthin richten soll.

Was Du jetzt machen sollst oder auch nicht, liegt in Deinem Ermessen. Aber eigentlich sollte das nach dem Lesen der Infos hier klar sein. Du bist volljährig, und persönliche Rechtsberatung dürfen wir hier nicht leisten. Wenn nach dem Lesen der vielfach hier geposteten Infos und Links persönliche Fragen offen bleiben, musst Du die mit einem Anwalt oder mit der Verbraucherberatung klären.

Nur soviel: zur Nervosität besteht kein Anlass!
 
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Mahlzeit!

Mir is der gleiche quatsch passiert! . Wo finde ich den den Musterbrief zum Wiederspruch?

Besten Dank schon mal!

schönen Sonntag noch!
greetz
Schimmel
 
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Man kann aber einen Weg zur Lösung beschreiben: Das Wort Druckansicht in
der Googlesuche der Reihe nach durch die Namen ersetzen und man wird sehr schnell fündig ;)



Hallo Captain,

Google durchsucht nicht nur die Seiten selbst, sondern auch die Seiten, die Links dorthin setzen. Und so heißt es zu diesem Link:

> Diese Suchbegriffe wurden hervorgehoben: spd druckansicht
> Diese Begriffe erscheinen nur in Links, die auf diese Seite verweisen:
> deutsche inkassostelle


Gruß

Boni
 
Das kann aber auch Spaß machen!!

Mich hats auch erwischt und bekamm Post mit einer Rechnung. da ich selbst Shops programmiere, habe ich mir die Zeit genommen und bin auf das Spiel mit nachbarschaft24 eingegangen, auch wenn ich kein Anwalt bin und mich auch etwas irrren könnte. Mal sehen wer länger durchhält:

Zuerst, das wichtigste, mein Widerspruch:

netsolution FZE
Sheikh Zayed Road
P.O. Box: 124166, Dubai

United Arab Emirates

Wirderspruch / Ihr Schreiben vom XX.XX.2008 (Rechnungsnr. NB-XXXXXX)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr unten aufgeführtes Schreiben und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde und Widerspruch einlege.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es in soweit an einem Vertragsabschluß fehlt. Sie haben sich nicht an der Preisangabenverordnung gehalten sowie ist die Wirksamkeit nicht nachweisbar. Ich habe keine Bestellbestetigung in irgendeiner Art erhalten.

Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche Benutzer davon ausgehen muß, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Es fehlt somit an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotenen Leistungen offensichtlich in einem krassen Missverständnis zu dem verlangten Entgelt steht. Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Abgebot ist von vorherein darauf ausgelegt, den Benutzer über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

Letzlich mache ich hiermit vorsorglich vom meinem Widerrufsrecht gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetztlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von 2 Wochen noch möglich ist.

Desweiteren fordere ich Sie auf meine personenbezogenen Daten und Accounts aus Ihrem System zu löschen!

Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.


Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort, natürlich eine Konserve, diesmal aus der Schweiz:

Sehr geehrter Herr ...,

wir haben unter der IP-Adresse XXX.XXX.XXX.XXX sechs Anmeldungen vom XX.XX.2008 vorliegen. Bei jeder Anmeldung wurde ein anderer E-Mail-Account verwendet.

Um eine Anmeldung zu tätigen, muss Ihre E-Mail-Adresse bekannt sein, sowie Zugang dazu bestehen. Um missbräuchliche Anmeldungen zu vermeiden, speichern wir die kompletten Anmeldedaten (IP-Adresse, Provider, etc.). Sollten Sie der Meinung sein, dass sich jemand fälschlicherweise mit Ihren Daten angemeldet hat, so müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt aufgeben. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Anmeldung nicht fälschlicherweise getätigt wurde.

Sobald wir die Anzeige gegen Unbekannt vorliegen haben, werden wir den Vorgang überprüfen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Supportteam

Beauftragtes Servicecenter Europe:
Servicecenter/netsolution
Via Vorame 98
6612 Ascona
Switzerland

Nächster Schritt, man kann ja mal höflich fragen:

[...] so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben. [...]

Natürlich kam zwischenzeitlich eine Mahnung, die bei mir gleich in der Rundablage verschwand.

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr...,

laut Fernabsatzgesetz geht man einen Vertrag ein, sobald man seine Daten auf einer Website angibt, die AGB akzeptiert und diese dann an die entsprechende Firma absendet. Eine Unterschrift ist somit nicht nötig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Supportteam

Jetzt hab ich mir meinen Ordner geschnappt und mal richtig losgelegt:

Ihre Argumentation ist schon sehr "gewichtig". J

Rechtsanwalt M. B.
"Ein pauschaler Verweis auf die AGBs oder ein Link reicht nach Ansicht der Rechtsprechung hierzu nicht aus."

http://www.beckmannundnorda.de/shop.html

Sie dürfen das?

§1, Abs. 6 Preisangabenverordnung

"Diese Angaben müssen §1, Abs. 6 Preisangabenverordnung zufolge deutlich wahrnehmbar sein, dürfen also nicht etwa irgendwo auf einer Unterseite ( AGB´s o.ä.) versteckt werden."

Sind Sie das? Warum übersehen viele Besucher Ihrer Seite diese Angaben? Das Internet ist voll davon:

http://www.google.de/search?hl=de&q=nachbarschaft24&btnG=Suche&meta=

§ 10 Preisangabenverordnung - Ordnungswidrigkeiten -

"(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Preise nicht, nicht richtig oder nicht
vollständig angibt,
2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 die Verkaufs- oder Leistungseinheit oder
Gütebezeichnung nicht oder nicht richtig angibt, auf die sich die Preise
beziehen,
3. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Satz 3, eine
Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht,
[...]
6. entgegen § 1 Abs. 6 Satz 3 den Endpreis nicht hervorhebt oder
7. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder § 2 Abs. 2
oder § 3 Satz 1 oder 3, auch in Verbindung mit Satz 4, eine Angabe nicht,
nicht richtig oder nicht vollständig macht.
[...]
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3, eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht."


Wo ist bspw. die Ausweisung der Mehrwertsteuer? Ihre platzierten Preisangaben enthalten nicht die Angabe der enthaltenen Umsatzsteuer und sämtliche anderen Preisbestandteile! Geben Sie auf Ihter Webseite an, ob dem Kunden zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen? Ich kann es nicht finden, auch wenn keine anfallen, fehlt der Hinweis.

Informationspflichten nach dem Teledienstegesetz (TDG)

"[...] Darüber hinaus bestimmt § 7 TDG, dass kommerzielle Angebote und e-Mail-Werbung eindeutig als solche gekennzeichnet sein und den Anbieter bzw. Absender klar erkennen lassen müssen."

Aktuelles Urteil des OLG Karlruhe zur Angabe der Unternehmensidentität im Fernabsatz.

"Im E-Commerce treffen den Unternehmer nach § 312e BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV noch weitergehende Informationspflichten. Er muss den Kunden über die einzelnen technischen Schritte informieren, [...] Schließlich hat der Unternehmer dem Kunden den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen. [...]"

"Technische Schritte"? Bei Ihnen? Wo ist der Hinweis "Bestellung abschicken" oder "Zur Kasse"? Vor allen Dingen wo ist meine Bestellbestätigung?

"Für Unternehmen, die im Internet kommerzielle Online-Dienste bzw. Informationen oder Waren anbieten oder Werbung schalten gelten eine Vielzahl von Informationspflichten, deren Verletzung eine Ordnungswidrigkeit darstellen oder zu Abmahnungen führen kann. Überdies können die Kunden unter Umständen ihre Verträge anfechten oder widerrufen."

Was ich bereits mehrmals erledigte und hoffe sie haben meine personenbezogenen Daten gelöscht. Es könnte Sie ja bei einem Gerichtsverfahren zusätzlich belasten.

Kurz, so lange mir kein richterlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, werde ich ihnen nichts zahlen!

Ich schreibe mit Ihnen gerne weiter, denn ich weiß, es wird sie Zeit kosten und somit auch Ihr Geld.

Oder wir verkürzen die sache einfach und gehen gleich vor Gericht. Was halten sie davon? Würde Sie gerne persönlich kennen lernen.

Sie können mir auch gerne mit der Schufa drohen. Die SCHUFA Holding AG ist Vertragspartner meiner Firma, die Onlineshops vertreibt.

Viele Grüße

Jetzt war ich gespann auf die Antwort, die viel aber sehr kurz aus:

Sehr geehrter Herr [......],

wir haben Ihre E-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Supportteam

Gähn! Das war alles?

sehr geehrte damen und herren,

das können sie gerne machen bis sie schwarz werden, es ist ja ihre zeit und somit ihr geld.

ihre antwort ist mir der beweis, das sie auf das unwissen betroffener user hoffen, da sie zu meiner mail rein gar nichts entgegen bringen können.

sie verhalten sich einfach ordnungswidrig und sind nach meinen augen einfach nur kriminell!

gruß

Mehr habe ich noch nicht, bin gespannt wie es weitergeht. Aber für mich ist es der Beweis, es steckt nichts hinter!

Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt, aber ich wollte nur damit Zeigen, das Nachbarschaft24 lächerlich ist.

Cheers Tom

Zwei Mal Namen editiert. MOD/BR
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Die Hinweise zu den Preisangabeverpflichtungen bzw. zum TMG sind interessant, allerdings ist sattsam bekannt, dass diese Unternehmen auf jedwede Einwände nur mit Standard-Textbausteinen reagieren. Es war daher auch nicht zu erwarten, dass die versuchen, Deine Einwände irgendwie logisch sinnvoll zu kontern.
Es zeigt jedoch einen hohen Grad an Merkbefreiung, wenn auch in ganz offensichtlich aussichtslosen Fällen, wo klar sein muss, dass der Betroffene ganz bestimmt keinen müden Cent zahlen wird, stur weitergemahnt wird.
Obwohl dafür eigentlich schon die Zeit nzw. Portokosten zu schade sein müssten.
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

huhu,

ab heute bin ich auch in diesem club. :-p

habe heute einen brief der dis bekommen...übliches blablabla....

im ersten moment musste ich mich erstmal setzen und habe angefangen zu schwitzen. dann aber bin ich in google und so auf dieses forum gestossen.

jetzt geht es mir besser! :-D

da ich sowieso keine rechnung, mahnung oder ähnliches (auf der homepage der dis angeblich am 17.02.2008 eine erinnerung und am 09.03.2008 eine mahnung) bekommen habe, bräuchte ich ja auch jetzt dem inkassobrief nicht widersprechen.

also im klartext bedeutet das ganze ja eigentlich....briefe lesen...drüber lachen...ignorieren und abwarten was noch kommt!?
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Hallo Ihr Lieben!
Nun habe ich auch einen Brief von der Inkassostelle bekommen. Ich soll in den nächsten 5 Tagen das Geld überweisen.
Man kann aber im online-bereich den status einholen. Hat das schon mal jemand gemacht? Was passiert, wenn ich nicht zahle? Was kommt als nächstes?
Würde mich über Antworten freuen!
Aimee
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Was passiert, wenn ich nicht zahle? Was kommt als nächstes?
Mein Rat:
  • 1. Don't Panic.
    attachment.php
  • 2. Diese allgemeinen Hinweise lesen - einfach auf die blaue Schrift links klicken.
  • 3. Diese allgemeinen Hinweise ansehen und -hören - einfach auf die blaue Schrift links klicken.
  • 4. Die letzten zwei Seiten dieses Threads zum Thema lesen.
  • 5. Feststellen, dass eigentlich keine Fragen mehr offen sein dürften.
  • 6. Falls doch: Unter Beachtung der Nutzungsbedingungen (NUBs) weitere Fragen etc. hier posten.
Ist alles nicht so schlimm, wie es sich zunächst darstellt.
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber es ist schon ganz schön verwirrend was da alles steht und was auf einen zu kommen könnte, was meistens nicht passiert, wie ich gelesen habe. Leider habe ich so ein Glück und bin die eine unter hundert….

Ich habe auf die ersten beiden „mahnungen“ per Email widersprochen. Einmal kam „unzustellbar“ zurück, beim 2. Mal muss es wohl durch gegangen sein. Dann kam eine Mahnung per Brief, die ich ignoriert habe. Habe ich dann schon alles getan? Was ist wenn ich mich auf der online inkassostelle einlogge mit dem Aktenzeichen?
Was ist denn wenn man bezahlt, hat man dann Ruhe oder kommen die nächstes Jahr wieder an?
Fragen über Fragen, die Ihr bestimmt schon gar nicht mehr hören bzw. lesen könnt oder? Habe gerade einen Betrugsfall hinter mir und habe nicht mehr die Nerven für weitere Briefe.
Ich danke Euch im Voraus für die Antwort.
Aimee
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Wenn man einmal zahlt, ist es nicht selten, dass das Unternehmen nach einem Jahr ein zweitesmal versucht, Geld einzutreiben.

Zum Thema "einmal zahlen - immer zahlen?" bitte das lesen:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=46964

Grundsätzlich gibt es keinen Anlass zur Panik.
Es gibt deutschlandweit zehntausende, wenn nicht hunderttausende, die auf derartige Mahnungen weder reagieren noch zahlen.
Und - was passiert denen?
Ich denke, die Antwort kennst Du, wenn Du die Links von KatzenHai oben durchgearbeitet hast, evtl. nach einer Nacht drüberschlafen und einer guten Tasse Tee nochmal.
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Mal eine andere Frage, hat jemand schon mal versucht seinen „Zugang“ zu der Seite zu „kündigen“?
Aimee
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Mal eine andere Frage, hat jemand schon mal versucht seinen „Zugang“ zu der Seite zu „kündigen“?
Aimee

Ich weiß nicht, ob es hier überhaupt jemand gibt, der willentlich einen kostenpflichtigen Vertrag mit denen eingegangen ist, der dann zu kündigen wäre.
Deshalb sollte man sich sein Tun schon genau überlegen.
Zu Widerruf, Anfechtung und Kündigung siehe auch hier:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935&highlight=Widerruf+K%FCndigung

Gruß
Pfadfinder
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Demnach können die beim nächsten mal, wenn man das einmal gezahlt hat, nicht wieder Geld verlangen oder?



Hallo,

im Moment versuchen sie 54,00 Euro einzutreiben (plus diverse Gebühren).

[...]

Richtig wohltuend war es dagegen, mal bei einem seriösen Anbieter einen Fehler zu machen (Haufe/Lexware). Ich bekam die Tage einen Anruf, ich hätte mich da wohl versehentlich doppelt für die Updates angemeldet (als Händler und als Direktkunde), und da wollten sie lieber vorher nachfragen, ob das so gedacht war

Gruß

Boni

[Beratung im Einzelfall, die zudem völlig falsch war, entfernt. (bh)

Wir verweisen zu dem Thema auf http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=46964 ]
 
AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24

Guten Morgen!
Hat überhaupt schon mal jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid von denen bekommen? Oder bleibt es bei der inkassopost?
Aimee
 
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