Sehr geehrter Herr XXX,
auf unser erstes Inkassoschreiben vom 21.02.2008 haben Sie bis heute nicht reagiert!
Wir fordern Sie letztmalig auf den offenen Betrag in Höhe von 92.89 Euro sofort an uns zu bezahlen.
Bitte überweisen Sie auf folgendes Konto:
Die Kosten, die durch unsere Inanspruchnahme entstanden sind, machen wir gemäß §§ 280, 286 BGB geltend; Verrechnung gemäß § 367 I BGB.
Sollten Sie nicht zahlen, sind wir gehalten binnen 5 Tagen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Das gegen Sie persönlich eingeleitete gerichtliche Verfahren ist mit weiteren Kosten verbunden, welche Sie mit der rechtzeitigen Zahlung vermeiden.
Informationen zu Ihrer Zahlschuld finden Sie im Anhang als PDF oder unter [ edit] .