Das kann aber auch Spaß machen!!
Mich hats auch erwischt und bekamm Post mit einer Rechnung. da ich selbst Shops programmiere, habe ich mir die Zeit genommen und bin auf das Spiel mit nachbarschaft24 eingegangen, auch wenn ich kein Anwalt bin und mich auch etwas irrren könnte. Mal sehen wer länger durchhält:
Zuerst, das wichtigste, mein Widerspruch:
netsolution FZE
Sheikh Zayed Road
P.O. Box: 124166, Dubai
United Arab Emirates
Wirderspruch / Ihr Schreiben vom XX.XX.2008 (Rechnungsnr. NB-XXXXXX)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr unten aufgeführtes Schreiben und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde und Widerspruch einlege.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es in soweit an einem Vertragsabschluß fehlt. Sie haben sich nicht an der Preisangabenverordnung gehalten sowie ist die Wirksamkeit nicht nachweisbar. Ich habe keine Bestellbestetigung in irgendeiner Art erhalten.
Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche Benutzer davon ausgehen muß, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Es fehlt somit an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotenen Leistungen offensichtlich in einem krassen Missverständnis zu dem verlangten Entgelt steht. Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Abgebot ist von vorherein darauf ausgelegt, den Benutzer über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Letzlich mache ich hiermit vorsorglich vom meinem Widerrufsrecht gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetztlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von 2 Wochen noch möglich ist.
Desweiteren fordere ich Sie auf meine personenbezogenen Daten und Accounts aus Ihrem System zu löschen!
Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort, natürlich eine Konserve, diesmal aus der Schweiz:
Sehr geehrter Herr ...,
wir haben unter der IP-Adresse XXX.XXX.XXX.XXX sechs Anmeldungen vom XX.XX.2008 vorliegen. Bei jeder Anmeldung wurde ein anderer E-Mail-Account verwendet.
Um eine Anmeldung zu tätigen, muss Ihre E-Mail-Adresse bekannt sein, sowie Zugang dazu bestehen. Um missbräuchliche Anmeldungen zu vermeiden, speichern wir die kompletten Anmeldedaten (IP-Adresse, Provider, etc.). Sollten Sie der Meinung sein, dass sich jemand fälschlicherweise mit Ihren Daten angemeldet hat, so müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt aufgeben. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Anmeldung nicht fälschlicherweise getätigt wurde.
Sobald wir die Anzeige gegen Unbekannt vorliegen haben, werden wir den Vorgang überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Supportteam
Beauftragtes Servicecenter Europe:
Servicecenter/netsolution
Via Vorame 98
6612 Ascona
Switzerland
Nächster Schritt, man kann ja mal höflich fragen:
[...] so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben. [...]
Natürlich kam zwischenzeitlich eine Mahnung, die bei mir gleich in der Rundablage verschwand.
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr...,
laut Fernabsatzgesetz geht man einen Vertrag ein, sobald man seine Daten auf einer Website angibt, die AGB akzeptiert und diese dann an die entsprechende Firma absendet. Eine Unterschrift ist somit nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Supportteam
Jetzt hab ich mir meinen Ordner geschnappt und mal richtig losgelegt:
Ihre Argumentation ist schon sehr "gewichtig". J
Rechtsanwalt M. B.
"Ein pauschaler Verweis auf die AGBs oder ein Link reicht nach Ansicht der Rechtsprechung hierzu nicht aus."
http://www.beckmannundnorda.de/shop.html
Sie dürfen das?
§1, Abs. 6 Preisangabenverordnung
"Diese Angaben müssen §1, Abs. 6 Preisangabenverordnung zufolge deutlich wahrnehmbar sein, dürfen also nicht etwa irgendwo auf einer Unterseite ( AGB´s o.ä.) versteckt werden."
Sind Sie das? Warum übersehen viele Besucher Ihrer Seite diese Angaben? Das Internet ist voll davon:
http://www.google.de/search?hl=de&q=nachbarschaft24&btnG=Suche&meta=
§ 10 Preisangabenverordnung - Ordnungswidrigkeiten -
"(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Preise nicht, nicht richtig oder nicht
vollständig angibt,
2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 die Verkaufs- oder Leistungseinheit oder
Gütebezeichnung nicht oder nicht richtig angibt, auf die sich die Preise
beziehen,
3. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Satz 3, eine
Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht,
[...]
6. entgegen § 1 Abs. 6 Satz 3 den Endpreis nicht hervorhebt oder
7. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder § 2 Abs. 2
oder § 3 Satz 1 oder 3, auch in Verbindung mit Satz 4, eine Angabe nicht,
nicht richtig oder nicht vollständig macht.
[...]
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3, eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht."
Wo ist bspw. die Ausweisung der Mehrwertsteuer? Ihre platzierten Preisangaben enthalten nicht die Angabe der enthaltenen Umsatzsteuer und sämtliche anderen Preisbestandteile! Geben Sie auf Ihter Webseite an, ob dem Kunden zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen? Ich kann es nicht finden, auch wenn keine anfallen, fehlt der Hinweis.
Informationspflichten nach dem Teledienstegesetz (TDG)
"[...] Darüber hinaus bestimmt § 7 TDG, dass kommerzielle Angebote und e-Mail-Werbung eindeutig als solche gekennzeichnet sein und den Anbieter bzw. Absender klar erkennen lassen müssen."
Aktuelles Urteil des OLG Karlruhe zur Angabe der Unternehmensidentität im Fernabsatz.
"Im E-Commerce treffen den Unternehmer nach § 312e BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV noch weitergehende Informationspflichten. Er muss den Kunden über die einzelnen technischen Schritte informieren, [...] Schließlich hat der Unternehmer dem Kunden den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen. [...]"
"Technische Schritte"? Bei Ihnen? Wo ist der Hinweis "Bestellung abschicken" oder "Zur Kasse"? Vor allen Dingen wo ist meine Bestellbestätigung?
"Für Unternehmen, die im Internet kommerzielle Online-Dienste bzw. Informationen oder Waren anbieten oder Werbung schalten gelten eine Vielzahl von Informationspflichten, deren Verletzung eine Ordnungswidrigkeit darstellen oder zu Abmahnungen führen kann. Überdies können die Kunden unter Umständen ihre Verträge anfechten oder widerrufen."
Was ich bereits mehrmals erledigte und hoffe sie haben meine personenbezogenen Daten gelöscht. Es könnte Sie ja bei einem Gerichtsverfahren zusätzlich belasten.
Kurz, so lange mir kein richterlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, werde ich ihnen nichts zahlen!
Ich schreibe mit Ihnen gerne weiter, denn ich weiß, es wird sie Zeit kosten und somit auch Ihr Geld.
Oder wir verkürzen die sache einfach und gehen gleich vor Gericht. Was halten sie davon? Würde Sie gerne persönlich kennen lernen.
Sie können mir auch gerne mit der Schufa drohen. Die SCHUFA Holding AG ist Vertragspartner meiner Firma, die Onlineshops vertreibt.
Viele Grüße
Jetzt war ich gespann auf die Antwort, die viel aber sehr kurz aus:
Sehr geehrter Herr [......],
wir haben Ihre E-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Supportteam
Gähn! Das war alles?
sehr geehrte damen und herren,
das können sie gerne machen bis sie schwarz werden, es ist ja ihre zeit und somit ihr geld.
ihre antwort ist mir der beweis, das sie auf das unwissen betroffener user hoffen, da sie zu meiner mail rein gar nichts entgegen bringen können.
sie verhalten sich einfach ordnungswidrig und sind nach meinen augen einfach nur kriminell!
gruß
Mehr habe ich noch nicht, bin gespannt wie es weitergeht. Aber für mich ist es der Beweis, es steckt nichts hinter!
Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt, aber ich wollte nur damit Zeigen, das Nachbarschaft24 lächerlich ist.
Cheers Tom
Zwei Mal Namen editiert. MOD/BR