Inkassopost bekommen nachbarschaft24

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Hallo,
ich habe das gleiche Problem wie alle anderen:
Hab mich 2007 durch einen Link ebenfalls unbewusst angemeldet und war nur an dem Tag bei nachbarschaft24 angemeldet. Nach paar Wochen bekam ich dann die erste Rechnung von 54€ die ich leichtsinnigerweise bezahlt habe:wall::wall::wall:. Naja bis vor paar Tagen habe ich nie wieder was von der Firma gehört und plötzlich kam ne Mail (Inkassostelle Eschborn) mit der Forderung von 93€, da ich ne andere Rechnung nicht bezahlt habe...die ich gar nicht erhalten habe!
Auf jeden Fall weiß ich das es [.......] ist, weiß nur nicht ob ich nun auf diesen Brief reagieren soll?
Was meint Ihr????
Freunde meinten zu mir, dass ich auf jeden Fall mit der Mail zur Polizei gehen soll. Bringt das was, macht das Sinn?
In der Mail steht auch das ich nur 1mal bei nachbarschaft24 angemeldet war, von daher habe ich nie den Dienst genutzt,muss ich darum nun gegen die Forderung angehen?
Vielen Dank für eure Hife!:-p
 
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Es gibt kein Gesetz, mit dem durch eine einmalig erfolgte Zahlung ein unwirksames Vertragsverhältnis bestätigt wird.
http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html

Soll man auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Strafanzeigen lohnen bei diesen Fällen von Nutzlos-Abzocke regelmäßig nicht. Die Betreiber dieser "Angebote" arbeiten in einer Art rechtlicher Grauzone, wo zwar ein zivilrechtlicher Anspruch auf Zahlung i.d.R. nicht durchsetzbar ist, andererseits strafrechtlich i.d.R. wenig zu machen ist, weil z.B. der Vorsatz nicht nachweisbar ist etc. etc.
Diese Strafverfahren werden in aller Regel eingestellt.
 
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Freunde meinten zu mir, dass ich auf jeden Fall mit der Mail zur Polizei gehen soll. Bringt das was, macht das Sinn?
Es schadet nichts, nützt aber auch nichts, was zivilrechtliche Belange betrifft
von daher habe ich nie den Dienst genutzt,muss ich darum nun gegen die Forderung angehen?
Alle Informationen stehn unter den Links oben auf der Seite.
ansonsten: deutlicher geht es wohl kaum noch:
Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
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Hier sieht man ganz klar, wie schwierig das in Deutschland ist, unseriösen Inkassobüros, die mit Nutzlos-Abzockern zusammenarbeiten, wirklich effektiv rechtlich ans Leder zu gehen.

Das Kasperletheater mit diesem Rechtsstreit hat mittlerweile über 1-1/2 Jahre gedauert. Während dieser ganzen Zeit durfte das Inkassobüro weiter inkassieren.

Die Rechtsmittel, die die Aufsichtsbehörden nach dem alten RBerG sowie nach dem neuen RDG an der Hand haben, um effektiv gegen das Geschäftsgebaren dieser Büros vorgehen zu können, sind eng begrenzt. Wenn so etwas durchgezogen werden soll, führt das zu komplizierten rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich lange hinziehen - wie hier ganz deutlich zu sehen ist.

Außerdem: was ergibt sich aus so einer Rechtsverfolgung? - Richtig: es wird schnell ein Nachfolgebüro gegründet.
Damit das gleiche Kasperletheater wieder von vorn losgeht.

Das RDG halte ich im Punkt "Inkassorecht" für dringend reformbedürftig.
 
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Zitat von Nicko1998 :
Offenbar feuert die DIS z.Zt. nochmals aus allen Rohren.

Hat das die Bismarck nicht auch getan, während sie sang(k)??? :rolleyes:

forencowboy
 
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Das Ereignis würdigen wir mal mit einem Zitat:
Bei einem Inkassounternehmen, welches wiederholt durch ein unzuverlässiges Geschäftsgebaren auffällig geworden sei und einem entsprechenden Hinweis der Aufsichtsbehörden insoweit Rechnung trage, als die bislang beanstandete Vorgehensweise durch eine gleichermaßen unzulässige ersetze, bestehe die Befürchtung, dass auch künftig schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen seien. Weiterhin habe der Präsident des Amtsgerichts auch zu Recht darauf abgestellt, dass das Geschäftsgebaren der Klägerin im Übrigen nicht einer redlichen gewissenhaften ordnungsgemäßen Geschäftsführung entspreche. Bereits in dem vorangegangenen Widerrufsverfahren sei ihr vorgeworfen worden, trotz Kenntnis von den Umständen der Vertragsschlüsse und sich daraus aufdrängender Zweifel an der Berichtigung der geltend gemachten Forderungen auf Einwendungen nicht eingegangen zu sein. Dem habe die Klägerin offensichtlich nicht Rechnung getragen.
 
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Hallo,
bin auch einer von den dooooooofen die auf die dubiose Firma reingefallen ist:unzufrieden:, habe auch schon einmal bezahlt:wall: jetzt natürlich nicht mehr:-D weil ich dieses Forum gefunden habe.
Habe mal eine Frage, muß ich trotz alledem eine Kündigung schreiben???

Vielen Dank im voraus flu49
 
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Ich glaube nicht das es was bringt und wenn überhaupt nur per Einschreiben und selbst da kann mann sagen das der Briefumschlag leer war .Am besten machst du es wie ich wenn du im Rechtschutz bis frage deinen Anwalt da bist du auf der sichere Seite.
Ich habe mich angeblich am 11.10.07 da angemeldet ,vielleicht habe ich die Seite mal angeklickt aber die haben nicht einmal mein richtiger Name oder meine Adresse ich habe Mahnung durch E-mails erhalten die ich garnicht gelesen habe sondern direkt als Spam und löschen.Bei mir haben sie auch geschrieben sie wissen wo ich wohne durch meine IP -adr aber das ist nicht möglich.Mein Beitrag war am letzten am 14.05.08 hier drin weil es auch in Akte 08 Abends drin war.Und versuche das Geld wenn es schon überwiesen ist zurückzubuchen sprech mit deiner Bank sage das es sich um eine [......] handelt.Also nicht bezahlen.
 
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Selbst das ist hier sinnlos,liest da ehe keiner

Dies denke ich mittlerweile auch, denn würde man dies tun, hätte man bereits die Antwort und nicht nur in diesem Fall, sondern auch der anderen Nutzlosanbieter. Anfängliche Panik kann man ja noch verstehen, aber dann sollte man sich mal die Mühe machen und auch bereits bestehende Antworten lesen.
 
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