Inkassopost bekommen nachbarschaft24

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Von einem Blöden

Hallo habe mich verarschen :wall:lassen und die erste Rechung dummerweise gezahlt:wall::wall:.
Böses Erwachen danach und sofort gekündigt:szaf:.

Bin ich DEPP dadurch jetzt eine rechtsverbindliche Übereinkunft eingegangen den Rest auch noch zu zahlen oder komme ich da wieder raus.
:kotz:
 
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ach wilkommen im Club, ich war auch so blöd. Ich zahle nicht mehr. Sollen mal schoen machen
 
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Hallöle,
ich habe heute zwei Mahnungen von der Deutschen Inkassostelle bekommen über je 92,29 Euro. Es ist schon eine Unverschämtheit, was die sich erlauben.
Ich habe gelesen, dass gegen nb24 und auch gegen die Inkassostelle ein Verfahren läuft. Hat hier jemand was gehört.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Helga Rösner
 
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Das mit dem Verfahren ist nicht ganz falsch. So weit ich weiß, ist da jedoch bisher nichts entschieden.

Sowieso spielt das aber keine allzu große Rolle bei der Beurteilung der Frage, ob ein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist. Das lässt sich schon zivilrechtlich ganz einfach beantworten.
 
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Hallöle,
ich habe heute zwei Mahnungen von der Deutschen Inkassostelle bekommen über je 92,29 Euro. Es ist schon eine Unverschämtheit, was die sich erlauben.

Ich heute auch. Willkommen im Club. Zu mal ich ja die erste Rechnung bezahlt habe:wall:. Naja dann sammeln wir mal das ganze.
 
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Ja richtig, Nov.07 abgeschlossen und im April gezahlt, habe aber auch gar nicht erst die 2. Rechnung bekommen
 
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Hallo! Heute wars auch bei mir soweit, Mahnung von der Inkassostelle. Anders als die meisten hier habe ich den Email-Rechnungen von Nbs24 nicht wirklich widersprochen, sondern nur geschrieben dass ich mich an keinen Vertrag mit denen erinnern kann und deshalb nicht zahle. Also kein korrekt vormulierter Widerspruch.
Ist es jetzt notwendig oder sinnvoll, der Mahnung der Inkassostelle zu widersprechen? und wenn ja mit welchem Wortlaut und an welche Adresse? Danke euch schonmal für eure Hilfe
 
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Auch wenn man denen schreibt, dass die Forderung strittig ist und man nicht zahlen werde, wird man von weiteren Mahnungen/Schreiben des Eschborners Inkassos nicht verschont. Aber es bleibt jeden selbst überlassen ob er reagiert oder nicht.
 
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Ich hab heute auch Post von der "Inkasso-Stelle" bekommen. Der Schreck war groß, als ich den Absender gesehen hab, und die Erleichterung noch größer, als ich sah, dass meine Freundin NBS24 was wollte :-)
Ich dachte nämlich eigentlich, die hätten endlich aufgegeben.
Was mich besonders freut- der "Geschäftsführer" persönlich unterschreibt die Mahschreiben :-)
 
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Ich hab heute auch Post von der "Inkasso-Stelle" bekommen. Der Schreck war groß, als ich den Absender gesehen hab, und die Erleichterung noch größer, als ich sah, dass meine Freundin NBS24 was wollte :-)
Ich dachte nämlich eigentlich, die hätten endlich aufgegeben.
Was mich besonders freut- der "Geschäftsführer" persönlich unterschreibt die Mahschreiben :-)

also, da stelle ich mir doch bessere freundinnen vor... lach. es war aber keine originalunterschrift des geschäftsführers. was machst du nun mit der mahnung? ich habe entsprechend geshrieben und ziemlich aggressiv. bin mal gespannt. schönen sonntag. helga
 
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Ich habe jetzt mal den Inkasso Bundesverband mit einer email über das Geschäftsgebahren der DIS in Eschborn informiert und um Stellungnahme gebeten. Mal gespannt, was die antworten.
 
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Ich habe jetzt mal den Inkasso Bundesverband mit einer email über das Geschäftsgebahren der DIS in Eschborn informiert und um Stellungnahme gebeten. Mal gespannt, was die antworten.
Die DIS ist nicht Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Das hättest Du Dir sparen können. Wichtiger ist eine Beschwerde beim Amtsgericht Frankfurt/Main, damit dieses dubiose Verwaltungsverfahren, was nun schon 10 Monate andauert, edlich beendet wird und der DIS die Inkassoerlaubnis entzogen wird.
 
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Wichtiger ist eine Beschwerde beim Amtsgericht Frankfurt/Main, damit dieses dubiose Verwaltungsverfahren, was nun schon 10 Monate andauert, endlich beendet wird und der DIS die Inkassoerlaubnis entzogen wird.
Die Adresse:
Amtsgericht Frankfurt
Der Präsident
Gerichtsstr. 2
60313 Frankfurt/M.
Fax: 069-1367-2030
Mail: Verwaltung[at]ag-frankfurt.justiz.hessen.de
 
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