AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24
Das Bundesverfassungsgericht
Ich verstehe das so, dass eine Inkassoerlaubnis den Einzug unstrittiger Forderungen zulässt, aber die Klärung strittiger Rechtsfragen explizit und gewollt unzulässig ist.
Vorsicht! Ich glaube, das kannst Du aus dem Urteilszitat so nicht entnehmen.
Du zitierst da einen Satz, der die Meinung der Antragstellerin aus dem Vorverfahren wiederspiegelt. Der Satz entstammt aber nicht dem Urteilskommentar des BVerfG!
In diesem Fall ging es auch nur darum, ob ein Inkassobüro überhaupt rechtsberatende Tätigkeiten ausüben darf. Was das BVerfG bejaht hat, weil ansonsten der Sinn und Zweck eines Inkassobüros insgesamt fraglich wäre.
Ob ein Inkassobüro eine streitig gestellte Forderung weiter beitreiben darf, ist umstritten. Der Kommentar von Seitz (Inkasso-Handbuch) soll aussagen, dass dies kein Problem darstelle. Dagegen gibt es Aufsätze, die das Gegenteil sagen. Auch findet man in vielen AGB von Inkassobüros selbst einen Hinweis, dass ein Beitreiben streitiger Forderungen durch das Inkassobüro gegen das RBerG verstoße.
Es gibt aber immerhin ein anderes BVerfG-Urteil, das sich zu der Frage äußert:
Das Bundesverfassungsgericht
Wenn auch nur in einem verklausulierten Nebensatz.
Im Abschnitt bb der Urteilsbegründung heißt es zwar:
Verneinte man die Befugnis des Inkassounternehmers zur Rechtserläuterung auch im Außenverhältnis, so würde letztlich nicht die Rechtspflege geschützt, sondern nur die Rechtsbesorgung durch Inkassounternehmen weitgehend auf rein kaufmännische Tätigkeiten reduziert.
Hier wird zunächst ebenfalls wieder klargestellt, dass grundsätzlich ein Inkassobüro rechtsberatende Tätigkeiten ausüben darf.
Aber:
Beruhte die Zahlungsverweigerung eines Schuldners nicht auf Zahlungsunfähigkeit, sondern auf einer von ihm geäußerten Rechtsmeinung, wäre bereits dieser außergerichtliche Konflikt zwischen Gläubiger und Schuldner nur mit rechtsanwaltlicher Unterstützung zu beseitigen, obwohl die außergerichtliche Forderungseinziehung nach der Wertung des Gesetzgebers nicht den Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Ziemlich verklausuliert, diese Formulierung.
Aber man kann daraus lesen, dass bei Zahlungsverweigerung aufgrund Widerspruch (=bestrittene Forderung) der Vorgang (auch der außergerichtliche!) dem Rechtsanwalt vorbehalten ist, dass also das Inkassobüro hier nicht mehr tätig werden dürfte.