Sehr geehrter sowieso,
wenn es sich bei der von Ihnen geschilderten Erlaubnis zur Kontobelastung um eine Einzugsermächtigung handelt, können Sie den Betrag jederzeit über mich oder eine andere Mitarbeiterin der Sparkasse, innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis der Buchung, zurückholen.
Dafür entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Das Problem bei der Sache sehe ich nur darin, dass Sie eventuell in einen Vertrag für diese Internetseite "hineingerutscht" sind, aus dem Sie vielleicht so schnell nicht wieder herauskommen. Gibt es eine Mindestlaufzeit? Falls Sie irgendwas in der Richtung unterschrieben haben, dürfte es schwierig werden, die anfallenden Gebühren nicht zu bezahlen, da die Gesellschaft sicher auf Ihr Geld bestehen wird.
Aber Sie haben auf jeden Fall die Möglichkeit, das Geld über uns zurückzubuchen.