In-telegence c/o acoreus AG Teil 2

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acoreus In-telegence u worldlines in Heppenheim

Da bin ich wieder,

wie weiter oben beschrieben, habe ich am 28.01.04 wieder Wiederspruch eingelegt, mit der Aufforderung mir einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis zukommen zu lassen.
Das Antwortschreiben habe ich gescanned und füge es als Attachment bei.
Frage: Stimmt das rechtlich, dass man Zahlen muß wenn eine Verbindung nachgewiesen worden ist?
Ich habe wissenlich keinen Service in Anspruch genommen.
Was würdet Ihr jetzt machen.
Abwarten???
 

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Re: acoreus In-telegence u worldlines in Heppenheim

Gast Notnormals schrieb:
Da bin ich wieder,

wie weiter oben beschrieben, habe ich am 28.01.04 wieder Wiederspruch eingelegt, mit der Aufforderung mir einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis zukommen zu lassen.
Das Antwortschreiben habe ich gescanned und füge es als Attachment bei.
Frage: Stimmt das rechtlich, dass man Zahlen muß wenn eine Verbindung nachgewiesen worden ist?
Ich habe wissenlich keinen Service in Anspruch genommen.
Was würdet Ihr jetzt machen.
Abwarten???


Wenn Du magst kannst Du der mittlerweile durch Rechtsprechung widerlegten Rechtsauffassung widersprechen. Aus den unten angeführten Urteilen ergibt sich gerade, dass der Nachweis der Verbindung nicht zugleich ein Nachweis über die Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes ist.


vgl.: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=38865#38865

unter C.3.
3. In der Klageerwiderung vom 30.10.2003 – dort S. 8 – wurden bereits entsprechende Instanzurteile verschiedener Gerichte angeführt, deren Einsichtnahme (z.B. über die Internetseite http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm) ebenso angeregt wird wie die Konsultation folgender, neuerer Urteile gleichen Tenors:

· Urteil des AG Viersen vom 20.01.2004 - Az.: 17 C 304/03
· Urteil des AG Osterholz-Scharmbeck vom 15.01.2004 - Az.:4 C 921/03
· Urteil des AG Duisburg vom 09.01.2004 - Az.: 71 C 5094/03
· Urteil des AG Dortmund vom 06.01.2004 - Az.: 107 C 13053/03 He
· Urteil des AG Dortmund vom 06.01.2004 - Az.: 123 C 13483/03 He
· Urteil des AG Krefeld vom 30.12.2003 - Az.: 79 C 484/03
· Urteil des AG Ribnitz-Damgarten vom 22.12.2003 - Az.: 1 C 768/03
· Urteil des AG Neuwied vom 19.12.2003 - Az.: 4 C 1797/03
· Urteil des AG Fürstenfeldbruck vom 12.12.2003 - Az.: 2 C 1386/03
· Urteil des AG Oldenburg vom 11.12.2003 - Az.: E1 C 1096/03 (XX)
· Urteil des AG Meißen vom 28.11.2003 - Az.: 3 C 0601/03
· Urteil des AG Hamburg St. Georg vom 26.11.2003 - Az.: 916 C 427/03


Im übrigen ersetzt die Feststellung der RegTP nicht den Prüfbericht nach § 16 TKV vgl die angeführten Urteile.
 
acoreus In-telegence u worldlines in Heppenheim

Sorry noch einmal. Mit dem Attachment scheint es nicht zuklappen. Ich bekommen das PDF nicht wieder angezeigt. Also habe ich den Text mit OCR gescanned und im normalen Textfeld eingestellt.

Ihre Einwände gegen die Forderung
der Firma IN-telegence.GmbH.&Co. KG_


Sehr xxxxxx
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben, in dem Sie das Zustandekommen
einer vertraglichen Beziehung zu unserer Auftraggeberin, der
Firma IN-telegence GmbH & Co. KG, bestreiten bzw.. vorgeben, die
der berechneten Forderung zugrundeliegende Leistung nicht in An-
spruch genommen zu haben.
Aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmer-
netzbetreibers Deutsche Telekom AG ist der Telefonanschlussinha-
ber dazu verpflichtet, auch für die unberechtigte Inanspruchnahme
seines Anschlusses zu zahlen. Sofern also die Verbindung nachge-
wiesen werden kann, hat der Endkunde auch das Angebot in An-
spruch genommen.
Wir weisen darauf hin, dass die IN-telegence GmbH & Co. KG ge-
genüber der Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post den
Nachweis der Abrechnungsgenauigkeit erbracht hat. Insofern kann
am Zustandekommen der in der Rechnung aufgeführten Verbindun-
gen keinerlei Zweifel bestehen.

Wir bitten Sie nunmehr letztmalig, für den Ausgleich des Forderungs-
betrages inklusive Auslagen und der entstandenen Gebühren, insge-
samt 85,00 EUR, bis zum 13.02.2004 Sorge zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
acoreus Collection Services GmbH

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig!
 
acoreus In-telegence u worldlines in Heppenheim

Danke Jurist,

ich werde der Rechtauffassung noch heute wiedersprechen und erneut auf einen ausführlichen Einzelverbindungsnachweiß bestehen.

Melde mich dann wieder.

Gruß Notnomals
 
Re: acoreus In-telegence u worldlines in Heppenheim

Gast Notnormals schrieb:
Danke Jurist,

ich werde der Rechtauffassung noch heute wiedersprechen und erneut auf einen ausführlichen Einzelverbindungsnachweiß bestehen.

Melde mich dann wieder.

Gruß Notnomals


und auf das Prüfprotokoll gemäß § 16 TKV
 
SoS schrieb:
>
Wenn Du schon Widerspruch erhoben hast...
>

Hab ich nicht, und hab ich auch (wahrscheinlich) nicht vor!

Unsere Rechnung ist nicht allzu hoch (bis jetzt 48 Euro); wenn ich das alles Korrekt mache (Einschreiben mit Rückschein; Datensicherung bei jemandem, der sich auskennt, u.s.w....) kostet mich das ganze wahrscheinlich fast genau so viel. Ich hätte dann nur Stress und keinen (finanziellen) Nutzen.
(...)
Also, was passiert, wenn ich keinen Widerspruch einlege, und auch sonst nichts tue? Oder Widerspruch nur auf das erste Mahnscheiben hin, und auf weitere nicht mehr reagiere?

Eigentlich passiert nix, man darf und kann alle Einwände auch durchaus erst im Prozess vortragen - vobei dieser Widerspruch, nämlich der gegen den Mahnscheid, zwingend ist!

Einzige Nachteile einer widerspruchslosen, vorprozessualen Zeit:
1. Die Inkassokosten könnten zum Tragen kommen (Prozessrisiko), wenn die Gegenseite davon ausgehen durfte, dass keine Einwände erhoben würden.
2. Die Löschung der Verbindungsdaten könnte (je nach Rechtsauffassung) als zulässig betrechtet werden, wenn keine Einwände vorgetragen wurden und man den Datenschutz als höheres Gut akzeptiert (umstritten).

Dagegen ist eigentlich ein überschaubar kurzer Brief nicht übermäßig viel Investition ... Deine Entscheidung.
 
Re: acoreus In-telegence u worldlines in Heppenheim

Der Jurist schrieb:
Wenn Du magst kannst Du der mittlerweile durch Rechtsprechung widerlegten Rechtsauffassung widersprechen. Aus den unten angeführten Urteilen ergibt sich gerade, dass der Nachweis der Verbindung nicht zugleich ein Nachweis über die Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes ist.

Wäre denn schon allein mit dem Nachweis der Erbringung der Mehrwertdienstleistung bereits auch ein Zahlungsanspruch begründet?

( Ein Zahlungsanspruch scheitert meiner Meinung nach nicht erst wg. eines fehlenden Mehrwert-Vergütungsanspruchs wg. fehlender Inanspruchnahme der Mehrwertleistung. Denn wenn ein Mehrwertbetrüger eine unbestellte Mehrwertdienstleistung erbringt, hätte er jedenfalls gegenüber einem Verbraucher selbst dann keinen Anspruch, wenn er die Inanspruchnahme seiner unbestellten Leistungserbrbingung belegen könnte, § 241a BGB.

Es sei denn, der Verbraucher hätte erkennen müssen, daß der Mehrwertbetrüger die übermittelten (Sex-)Inhalte nicht unaufgefordert, sondern aufgrund einer irrtümlich angenommenen Übermittlungsbestellung auf den Verbraucherrechner überträgt.

Aber wer mit unbestellten Dialer-Zusendungen bedrängt wird, dem muß bei unerwünschter Zugangseröffnung zu Sexseiten nicht klar sein, daß hier ein "Bestellirrtum" des Sexinhalte-Versenders die Ursache für die Leistungserbringung bildet. Jedenfalls müßte der Mehrwert-Dienstleister belegen, weshalb hier von jedem Leistungsempfänger der behauptete Irrtum über eine Bestellvorstellung hätte erkannt werden müssen, wenn er die erforderliche Sorgfalt angewandt hätte.

Mit der erforderlichen Sorgfalt kann meiner Meinung nach nur der Belästigungscharakter erkannt werden, aber niemals, daß das Pop-Up-Bombardement von der vorgeblich irrigen Vorstellung getragen wird, damit eine vom Verbraucher bestellte Dienstleistung zu erbrbingen.)

gal
 
@ galdikas


So fein wie Du wollte ich die zivilrechtliche Argumentation nicht stricken. Ich bin auf die Aussage eingegangen, dass wenn die Verbindung nachgewiesen, sei auch die Nutzung des Mehrwertdienstes nachgewiesen ist.
acoreus Collection Services GmbH schrieb:
.... Sofern also die Verbindung nachgewiesen werden kann, hat der Endkunde auch das Angebot in Anspruch genommen. ....
 
Hiho!

Acorus hat mir eine Einzelverbindungsübersicht am 4.02.04 zukommen lassen, den sie
selbst am 5.02.2005 bekommen haben oder in Auftrag gegeben haben. Angekommen ist der Brief am 7.02.04.

Also diese Unstimmigkeiten sind mir jetzt schon öfter aufgefallen. So
werde ich schon 2 Tage vor Ablauf der Frist wieder abgemahnt. Hat das
Methode oder ticken die Uhren an deren Computern nicht richtig. :eek:

Jetzt hätte ich da noch ein paar Fragen: :lupe:

Es sind ja 5 Einwahlen von 15sec bis 7min.
Die Kosten werden wie folgt angegeben:
24,2155 54sec
24,1595 15sec
24,3161 2min4sec
24,5100 4min19sec
24,7974 7min39sec

Was ist denn das für eine Abrechnung? Das müsste doch bei Einwahl Kasse alles gleich sein, oder? :banned:

Die Suchmaschine der RegT hat mir als Provider oder weiß ich was Nummerndirekt GmbH ausgespuckt.
INTelegence teilte mir aber die Adresse von PGMedia mit.
Eine andere Suchmaschine für Dialer spuckt mir 7 Treffer für Global Netcom GmbH aus.

???? :argl:

Ich bin glaube ich zu doof um das auf Anhieb zu verstehen.
Wer bringt Licht in meine dunkle Post???

Verwirrte Grüße :wall:

Sabine
 
wibu schrieb:
Schaut mal:

http://www.heise.de/ct/03/13/046/default.shtml

Das ist der Artikel über In-telegence und jetzt ratet mal, wer in der
Beschwerdestelle der fst

http://www.fst-ev.de/partner.htm

sitzt.

gruß wibu


Na klasse... und ich wundere mich, dass Achim W. von der Telekom mir einfach nicht verraten wollte, was mit TSCash los ist... Immerhin hat er 2000-2002 massiv gewarnt...

http://www.fst-ev.de/aktuelles.html (April 2000)

http://jugend-ans-netz.org/basis/dialerfst.html


Aber er wollte wohl FRau DR K. nicht in den Rücken fallen, die noch im Herbst 2003 so tat, als hätte sie keine Ahnung. Musste sich erst "erkundigen"...

Gesetzgeber, wo ist deine Peitsche???
 
acoreus In-telegence u worldlines in Heppenheim

Hallo alle miteinander,

zwichenzeitlich habe ich wieder ein Schreiben erhalten, siehe folgend

Mahnverfahren
Sehr geehrtexxxxx,

wir haben Ihr Telefax vom 06.02.2004 erhalten und den Fall erneut geprüft. Da aus unserer Sicht nach wie vor ein eindeutiger Zahlungsanspruch unseres Auftraggebers besteht, Sie jedoch anscheinend nicht gewillt sind, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln, werden wir nun die Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen und alle weiteren, hierzu erforderlichen Schritte veranlassen.
Die drohenden Konsequenzen für Sie in Form erheblicher weiterer Kosten können Sie nun nur noch durch eine sofortige Zahlung in Höhe des Forderungsbetrages, inklusive Auslagen und der entstandenen Gebühren insgesamt mittlerweile 87,50 EUR, oder einer angemessenen Rate verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
acoreus Collection Services GmbH

Da diese Firma auf keine meiner Forderungen in meinen Wiedersprüchen eingeht, will ich jetzt abwarten ob das Mahnverfahren kommt.

Wenn es kommt würde ich gerne vorbereitet sein!

Wer kann einen Anwalt empfehlen der mit dem Thema vertraut ist und im Raum Frankfurt - Hochtaunuskreis sitzt.

Danke und Gruß Notnormals
 
Dialer und DSL

Hallöchen alle!!!

Ich habe natürlich auch Ärger mit IN-telegence (seit Juli 03) und kriege eine Mahnung nach der anderen. :x
Ich hatte ein normales Modem und nach der Formatierung meines PCs alle Programme wieder aufgezogen,einschließlich MSN.
Jetzt meine erste Frage,vielleicht kann mir ja jemand helfen:
Mitten in der MSN-aktuallisierung (so stehts in meinem 0190Warner) hätte ich mich bei IN-telegence eingewählt und die wurden auch erst rausgeschmissen,konnten dann aber trotz des 0190Warners rein.Wie haben die das bloß gemacht??? Normalerweise trennt der Warner ja die Internetverbindung,aber in diesem Fall nicht. :cry:
Meine 2. Frage ist:Ich habe mir danach DSL geholt und dachte damit sei ich vor Dialern sicher,wegen der Technik,siehe:
http://www.dialerschutz.de/home/Technik/body_technik.html
aber jetzt habe ich hier gelesen (Seite 14),dass sich jemand mit DSL-Modem einen Dialer zugezogen hat. Was stimmt denn nun????? :gruebel:
Außerdem wollte ich mal nachfragen, ob sich noch mehr Leute an ProSieben gewendet haben und ob jemand von denen mal eine Antwort über dieses Thema bekommen hat.

Wäre für jede Antwort dankbar :D

Andrea
 
Re: Dialer und DSL

Gast-Andrea schrieb:
Mitten in der MSN-aktuallisierung (so stehts in meinem 0190Warner) hätte ich mich bei IN-telegence eingewählt und die wurden auch erst rausgeschmissen,konnten dann aber trotz des 0190Warners rein.Wie haben die das bloß gemacht??? Normalerweise trennt der Warner ja die Internetverbindung,aber in diesem Fall nicht. :cry:
Meine 2. Frage ist:Ich habe mir danach DSL geholt und dachte damit sei ich vor Dialern sicher,wegen der Technik,siehe:
http://www.dialerschutz.de/home/Technik/body_technik.html
aber jetzt habe ich hier gelesen (Seite 14),dass sich jemand mit DSL-Modem einen Dialer zugezogen hat. Was stimmt denn nun????? :gruebel:
Kein Dialerschutzprogramm bietet 100% Sicherheit, es wird immer wieder Dialer geben ,
die Softwareschutz aushebeln können
http://www.dialerhilfe.de/dialer/download.php
Aus gegebenem Anlass möchte ich jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass nach meiner Erfahrung keines der angebotenen Programme einen hundertprozentigen Schutz bieten kann. Es gibt mittlerweile etliche Dialer, die - mit wechselndem Erfolg - versuchen, die bekannten Dialerblocker auszuschalten. Absoluten Schutz bieten nur eine Sperre beim Anschlußanbieter oder eine Hardwarelösung auf Basis einer Whitelist.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2543

Zum Thema DSl und Sicherheit vor Dialern:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=351

Solange eine normale Modemverbindung (ISDN oder Analog) parallel zum DSL Anschluß besteht,
ist auch die Gefahr einer Dialereinwahl vorhanden

ww
 
Dialer und DSL

Hallo und Danke! :bussi:

Ich habe jetzt nur noch DSL und wenn ich das richtig verstanden habe muss ich mir zukünftig dann keine Sorgen mehr machen. :thumb:
Habe schließlich auch noch genug mit dieser dubiosen Sache zutun. :roll:
Momentan bin ich bei der wiedermal letzten Mahnung und habe gerade ein letztes mal widersprochen und mit Anwalt,Strafanzeige und Kostenrückerstattung gedroht. Im Grunde glaube ich zwar nicht,dass sie darauf reagieren werden,denn in meinem letzten Widerspruch habe ich denen mitgeteilt,dass ich nicht nur Beweise in meinem PC,sondern sogar Zeugen dafür habe,dass ich deren Dienst gar nicht in Anspruch genommen habe,worauf die mit ihrer Standart-letzten Mahnung antworteten.
Wenn ich alles so verfolge,was bei IN-telegence,acoreus,worldlines.... so abgeht,dann frage ich mich wo die ihre Nerven her nehmnen :eek:
Ich glaube,ich werde mich auch mal ans Fernsehen wenden,zumal ja jetzt auch ein Bericht bei Stern TV war.

Also Danke noch mal :D

Andrea
 
Nicht drohen, handeln!

Hilflose Drohungen nützen überhaupt nichts!
Warum haben Sie nicht zeitig Anzeige erstattet, eine deftige Beschwerde bei RegTP, Wettbewerbszentrale/VZBV und BSI geführt? Die tun allesamt aus eigenem Recht was. Da wäre wahrscheinlich längst Ruhe bei Ihnen eingekehrt. Solche Zaghaftigkeit nützt diesen Spezies in jeder Beziehung.

Glauben Sie nicht, dass Sie zuerst selbst etwas Adäquates unternehmen müssen? Soll das ein TV- Sender für Sie machen? Bitte nicht so maßlos naiv in Pisa-Deutschland ...
Die werfen Ihren Fall einfach in die Rundablage unter dem Schreibtisch. So einfach ist das ...
 
Re: Nicht drohen, handeln!

Gast schrieb:
Bitte nicht so maßlos naiv in Pisa-Deutschland ...
Der Gast in einem anderen Thread schrieb:
Typisch Pisa- Deutschland: Es ist keine "freie Marktwirtschaft" sondern ...

Sage mal Gast, welchen Grund siehst Du darin, zahlreiche (manchmal auch veraltete) Threads zu durchforsten, um den Postern tätige Ahnungslosigkeit bzw. gar etwas Dummheit zu unterstellen? Wenn Du so schlau bist, warum beteiligst Du Dich nicht produktiv an der Bewältigung der Zielfragen sondern lässt hier lieber den unliebsamen Schlaumeier raushängen?
 
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