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Gast Notnormals schrieb:Da bin ich wieder,
wie weiter oben beschrieben, habe ich am 28.01.04 wieder Wiederspruch eingelegt, mit der Aufforderung mir einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis zukommen zu lassen.
Das Antwortschreiben habe ich gescanned und füge es als Attachment bei.
Frage: Stimmt das rechtlich, dass man Zahlen muß wenn eine Verbindung nachgewiesen worden ist?
Ich habe wissenlich keinen Service in Anspruch genommen.
Was würdet Ihr jetzt machen.
Abwarten???
3. In der Klageerwiderung vom 30.10.2003 – dort S. 8 – wurden bereits entsprechende Instanzurteile verschiedener Gerichte angeführt, deren Einsichtnahme (z.B. über die Internetseite http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm) ebenso angeregt wird wie die Konsultation folgender, neuerer Urteile gleichen Tenors:
· Urteil des AG Viersen vom 20.01.2004 - Az.: 17 C 304/03
· Urteil des AG Osterholz-Scharmbeck vom 15.01.2004 - Az.:4 C 921/03
· Urteil des AG Duisburg vom 09.01.2004 - Az.: 71 C 5094/03
· Urteil des AG Dortmund vom 06.01.2004 - Az.: 107 C 13053/03 He
· Urteil des AG Dortmund vom 06.01.2004 - Az.: 123 C 13483/03 He
· Urteil des AG Krefeld vom 30.12.2003 - Az.: 79 C 484/03
· Urteil des AG Ribnitz-Damgarten vom 22.12.2003 - Az.: 1 C 768/03
· Urteil des AG Neuwied vom 19.12.2003 - Az.: 4 C 1797/03
· Urteil des AG Fürstenfeldbruck vom 12.12.2003 - Az.: 2 C 1386/03
· Urteil des AG Oldenburg vom 11.12.2003 - Az.: E1 C 1096/03 (XX)
· Urteil des AG Meißen vom 28.11.2003 - Az.: 3 C 0601/03
· Urteil des AG Hamburg St. Georg vom 26.11.2003 - Az.: 916 C 427/03
Gast Notnormals schrieb:Danke Jurist,
ich werde der Rechtauffassung noch heute wiedersprechen und erneut auf einen ausführlichen Einzelverbindungsnachweiß bestehen.
Melde mich dann wieder.
Gruß Notnomals
SoS schrieb:>
Wenn Du schon Widerspruch erhoben hast...
>
Hab ich nicht, und hab ich auch (wahrscheinlich) nicht vor!
Unsere Rechnung ist nicht allzu hoch (bis jetzt 48 Euro); wenn ich das alles Korrekt mache (Einschreiben mit Rückschein; Datensicherung bei jemandem, der sich auskennt, u.s.w....) kostet mich das ganze wahrscheinlich fast genau so viel. Ich hätte dann nur Stress und keinen (finanziellen) Nutzen.
(...)
Also, was passiert, wenn ich keinen Widerspruch einlege, und auch sonst nichts tue? Oder Widerspruch nur auf das erste Mahnscheiben hin, und auf weitere nicht mehr reagiere?
Der Jurist schrieb:Wenn Du magst kannst Du der mittlerweile durch Rechtsprechung widerlegten Rechtsauffassung widersprechen. Aus den unten angeführten Urteilen ergibt sich gerade, dass der Nachweis der Verbindung nicht zugleich ein Nachweis über die Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes ist.
acoreus Collection Services GmbH schrieb:.... Sofern also die Verbindung nachgewiesen werden kann, hat der Endkunde auch das Angebot in Anspruch genommen. ....
wibu schrieb:Schaut mal:
http://www.heise.de/ct/03/13/046/default.shtml
Das ist der Artikel über In-telegence und jetzt ratet mal, wer in der
Beschwerdestelle der fst
http://www.fst-ev.de/partner.htm
sitzt.
gruß wibu
Kein Dialerschutzprogramm bietet 100% Sicherheit, es wird immer wieder Dialer geben ,Gast-Andrea schrieb:Mitten in der MSN-aktuallisierung (so stehts in meinem 0190Warner) hätte ich mich bei IN-telegence eingewählt und die wurden auch erst rausgeschmissen,konnten dann aber trotz des 0190Warners rein.Wie haben die das bloß gemacht??? Normalerweise trennt der Warner ja die Internetverbindung,aber in diesem Fall nicht. :cry:
Meine 2. Frage ist:Ich habe mir danach DSL geholt und dachte damit sei ich vor Dialern sicher,wegen der Technik,siehe:
http://www.dialerschutz.de/home/Technik/body_technik.html
aber jetzt habe ich hier gelesen (Seite 14),dass sich jemand mit DSL-Modem einen Dialer zugezogen hat. Was stimmt denn nun????? :gruebel:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2543Aus gegebenem Anlass möchte ich jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass nach meiner Erfahrung keines der angebotenen Programme einen hundertprozentigen Schutz bieten kann. Es gibt mittlerweile etliche Dialer, die - mit wechselndem Erfolg - versuchen, die bekannten Dialerblocker auszuschalten. Absoluten Schutz bieten nur eine Sperre beim Anschlußanbieter oder eine Hardwarelösung auf Basis einer Whitelist.
Gast schrieb:Bitte nicht so maßlos naiv in Pisa-Deutschland ...
Der Gast in einem anderen Thread schrieb:Typisch Pisa- Deutschland: Es ist keine "freie Marktwirtschaft" sondern ...